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Reflexion

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Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 21.05.2018 Betreff: Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Umweltzone der Stadt Frankfurt auf den gesamten Ortsbezirk 6 zu erweitern. Begründung: Im Koalitionsvertrag der in Frankfurt regierenden Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN sind folgende Sätze zu lesen: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit) Passiert ist jedoch bisher noch nichts. Gerade in Zeiten, in denen die EU die Gesundheitsschäden (letztlich lebensbedrohende Erkrankungen), die durch Stickoxide und Feinstaub hervorgerufen werden, stärker ins Bewusstsein rückt und darum ringt, diese Belastungen zu reduzieren, ist immer weniger zu verstehen, wieso ein so großes Gebiet wie der Frankfurter Westen nicht durch eine einfache Maßnahme zusätzlich geschützt wird, die im übrigen Frankfurter Stadtgebiet seit Jahren angewandt wird und sich dort bewährt hat. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat durch die Einführung der Umweltzone eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung im Bereich der Umweltzone Frankfurt am Main gemessen und somit die Wirksamkeit der Umweltzone bestätigt. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die Umweltzone bisher nicht auf den Frankfurter Westen ausgeweitet wurde. Der Ortsbeirat 6 fordert für eine Reduktion der Emissionen die Ausweitung der Umweltzone auf den gesamten Frankfurter Westen. Zumindest die Stadtverordneten der Koalition sind nun gefordert, die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Versprechungen nun auch umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.09.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 276 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 276 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3241, 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 25.10.2018 Aktenzeichen: 79 1

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 943 - OA 83/21 OBR 11 - Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt. Der aktuelle Luftreinhaltehalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt am Main (LRP), sieht die dynamische Prüfung und bedarfsweise Einführung von (Diesel-)Fahrverboten vor, wenn Grenzwertüberschreitungen bei Stickstickstoffdioxid vorliegen. Betroffen wären sämtliche Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V und Benziner bis einschließlich Euro 2. Die vom LRP vorgesehenen Fahrverbote sind das lufthygienisch wesentlich effektivere Instrument und erreichen eine deutlich größere Verursachergruppe als die Umweltzone. Im Frankfurter Osten wird der Grenzwert in Höhe von 40 μg/m3 Stickstoffdioxid im Jahresmittel aktuell flächig und sicher eingehalten. Kritische Konzentrationen weist dagegen weiter der Abschnitt Am Erlenbruch auf. Aktuell liegt der gleitende Jahresmittelwert (November 2020 bis Oktober 2021) an den Messstellen Am Erlenbruch nach Angaben des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit 36 μg/m3 unter dem Grenzwert, sodass Fahrverbote zunächst nicht notwendig werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Antrag vom 14.03.2022, OF 259/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2021, OA 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 160 2022 1. Die Vorlage B 69 wird unter Hinweis auf OA 160 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 259/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 259/11 vom 14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen, b) der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben; 5. das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen. Begründung: Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem "Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010 gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte, verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt. Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit? Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden, damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen sind angedacht. Ein gutes Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich, ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr. Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser, jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Zu 1.) und 2.) Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 14.02.2022, B 69, und in weiteren Stellungnahmen die Gründe gegen eine Ausdehnung der Umweltzone ausführlich erläutert. Diese Ausführungen gelten weiterhin. Zu 3.) Luftreinhaltepläne sind ein nachgeschaltetes Instrument des gebietsbezogenen Immissionsschutzes, deren Aufstellung nur bei Grenzwertüberschreitungen von Luftschadstoffen erfolgt. Aktuell werden im Frankfurter Osten sämtliche Grenzwerte unterschritten. Im gleitenden Jahresmittel wurden an den Stickstoffdioxid (NO2) Passivsammlermessstellen Am Erlenbruch 80 und 130 von April 2021 bis März 2022 34,0 μg/m3 bzw. 33,4 μg/m3 gemessen - der Grenzwert liegt bei 40 μg/m3. Werden gemäß Luftreinhalteplan 41 μg/m3 an einer der Messstellen überschritten, müssen Fahrverbote eingerichtet werden. An der Messstelle Haenischstraße vor der Pestalozzischule (ca. 80m vom Erlenbruch entfernt) betrug die Konzentration im Zeitraum April 2021 bis März 2022 19,6 μg/m3. Stickstoffdioxid wirkt eng begrenzt um seine Emittenten, bereits in kurzer Entfernung sinken die Konzentrationen deutlich ab. Der Magistrat erwartet auch nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels geringere Konzentrationen, da der Bereich Am Erlenbruch insgesamt entlastet wird. Die Immissionswirkung der Tunnelöffnungen, im Bereich der Wohnbebauung, wird der Magistrat weiterhin messtechnisch begleiten. Aufgrund des Verhaltens von Stickstoffdioxid und der Entfernung des Tunnelmunds zur bewohnten Bereichen ist aber auch hier nicht mit kritischen Belastungsschwerpunkten zu rechnen. In Gegensatz zu Stickstoffdioxid verteilt sich die Feinstaubbelastung relativ homogen ohne große Belastungsunterschiede. Die Grenzwerte werden stadtweit seit 2012 sicher eingehalten. Die Jahresmittelkonzentrationen bewegten sich zwischen 13,4 mg/m3 (Schwanheim), 17,6 μg/m3 (Frankfurt Ost, Hanauer Landstraße) und 18,4 μg/m3 (Friedberger Landstraße, verkehrsnah) auf moderatem Niveau, der Grenzwert liegt bei 40 μg/m3. Die Bauarbeiten am Riederwaldtunnel werden durch ein umfangreiches Messkonzept begleitet, um eventuelle erhöhte Feinstaubbelastungen zu erkennen und diesen entgegenwirken zu können. Die Luftreinhalteplanung kann erst bei Überschreitung von Grenzwerten eingesetzt werden. Um lufthygienische Immissionsgrenzwerte überhaupt einhalten zu können, bedarf es einer gesetzlichen Regulation der Emissionshöchstmengen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen limitieren gemeinsam mit der Technischen Anleitung, zur Reinhaltung der Luft in Genehmigungsverfahren, Umfang und Wirkung von Kraftwerksanlagen oder Dieselgeneratoren von Rechenzentren auf die Luftqualität. Abgasnormen begrenzen den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen, was seit Bekanntwerden des Abgasskandals und Anpassungen, inzwischen auch im realen Verkehrsgeschehen, bei der neueren Fahrzeugflotte zu einem erheblichen Rückgang der Emissionen geführt hat. Holzbefeuerte Feuerungsanlagen werden durch die 1. Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt und unterliegen strengen Grenzwerten. Stark emittierende Altanlagen müssen in Abhängigkeit ihres Zeitpunktes der Errichtung entweder mit einem Staubabscheider nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. In den Vollzug ist der Magistrat aktiv eingebunden und unterstützt das Schornsteinfegerhandwerk im Verwaltungsverfahren. Zu 4.) Die 39. BImSchV definiert die Anforderungen an Messungen der Luftqualität, auch hinsichtlich Anzahldichte und Standortkriterien. Zuständige Behörde ist hier das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nirgends in Hessen ist die Messdichte so hoch wie in Frankfurt am Main. Mit derzeit insgesamt 19 Messpunkten aus kontinuierlichen Messungen und Passivsammlern wird die gesetzliche Mindestanzahl weit überschritten. Hiervon befinden sich vier Messpunkte im Ortsbezirk 11 (drei Stickstoffdioxid Passivsammler sowie eine kontinuierliche Messstation an der Hanauer Landstraße). Vorrangig finden Messungen der Luftqualität in bewohnten Bereichen statt. Aber auch abseits von bewohnten Bereichen und Emittenten müssen Messungen durchgeführt werden, um Kenntnis über die verschiedenen Belastungsniveaus zu erhalten. Hierzu zählen Standorte des ländlichen Hintergrunds, des städtischen Hintergrunds und verkehrsnahe Standorte mit Spitzenkonzentrationen. Die Messstation Frankfurt Ost an der Hanauer Landstraße ist eine Hintergrundstation. Sie befindet sich 22 Meter vom Fahrbahnrand entfernt und bildet seit 1984 eine, insbesondere durch Gewerbe und Industrie geprägte, langfristige Messreihe. Hintergrundstationen zeichnen sich durch eine gewisse Entfernung zu unmittelbaren Emittenten - bei einer guten Anströmbarkeit - aus und liefern wichtige Erkenntnisse über die jahrzehntelange Entwicklung der allgemeinen, städtischen Grundbelastung. Die für den Riederwald im Bereich der Wohngebiete installierten Passivsammler sind zwar eine einfache, jedoch technisch bewährte und genaue Methode. Aus den hier gemessenen Monatsmittelwerten wird ein gleitendes Jahresmittel abgeleitet. Unkritisch ist der Stickstoffdioxidgrenzwert über das Stundenmittel in Höhe von 200 μg/m3, welcher im Kalenderjahr 18-mal überschritten werden darf. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwerts ist auch in vergangenen Jahren mit Jahresmittelkonzentrationen größer 60 μg/m3 an der Friedberger Landstraße nicht geschehen, die geforderten kürzeren Messintervalle etwa zur Erfassung von Stundenmittelwerten sind daher entbehrlich. Zu 5.) Luftreinhaltepläne werden grundsätzlich für sämtliche Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen aufgestellt. Eine weitere Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt am Main strebt das hessische Umweltministerium derzeit nicht an. Die am 28.12.2020 in Kraft getretene zweite Fortschreibung enthält, mit den bedarfsgesteuerten Fahrverboten, eine wirkungsvolle Maßnahme, welche im Falle erneuter Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen geschaltet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.03.2022, OA 160

Recht der Bürger auf saubere Luft

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4