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Reflexion

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Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald in Stand setzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 73/11 Betreff: Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald in Stand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Begegnungsplatz zwischen dem Bunker Schäfflestr. 18 und der Walter-Richter-Halle bis zum Boule-Platz gehwegsicher und nutzerfreundlich herzurichten. Begründung: Dieser Platz wurde bei der sehr schönen Erneuerung der Schäfflestraße ausgespart. Der nunmehr asphaltierte Zufahrtsweg führt auf einen nicht befestigen Platz. Er ist schlecht beleuchtet, der Untergrund ist uneben und voller Löcher. - Die Anrainer des Platzes sind Riederwälder Vereine: - Sportgemeinschaft Riederwald 1919 SGR e.V., - Frankfurter Karnevalsgesellschaft Narrhalla 1948 e.V, - Modellbahnfreunde-Riederwald - SJD Die Falken Auf dem Begegnungsplatz findet der traditionelle Weihnachtsmarkt des Vereinsrings Riederwald vor der historischen Kulisse des Bunkers statt. Zum Besuch des Stadtteil-Bouleplatzes der SG Riederwald muss der unebene Platz stets überquert werden. Zur Erinnerung: Der Magistrat hat die Sanierung bereits mit Stellungnahme 282 vom 03.02.2017 zugesagt und nach Erinnerung des OBR (28.10.2019, OM 5320) mit Stellungnahme 441 vom 06.03.2020 den Beginn der Maßnahmen für Frühjahr 2020 angekündigt, nachdem die Stadt den Bunker gekauft hatte. Passiert ist bisher nichts. Am Rande des Platzes befinden sich zwei wenig genutzte und verwahrloste Garagenanlagen, deren Nutzungskonzept unklar ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 73/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 806 2021 Die Vorlage OF 73/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald instand setzen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 806 entstanden aus Vorlage: OF 73/11 vom 20.06.2021 Betreff: Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald instand setzen Vorgang: OM 725/16 OBR 11; ST 282/17; OM 5320/19 OBR 11; ST 441/20 Der Magistrat wird gebeten, den Begegnungsplatz zwischen dem Bunker Schäfflestraße 18 und der Walter-Richter-Halle bis zum Bouleplatz gehwegsicher und nutzerfreundlich herzurichten. Begründung: Dieser Platz wurde bei der sehr schönen Erneuerung der Schäfflestraße ausgespart. Der nunmehr asphaltierte Zufahrtsweg führt auf einen nicht befestigten Platz. Er ist schlecht beleuchtet, der Untergrund ist uneben und voller Löcher. - Die Anrainer des Platzes sind Riederwälder Vereine: - Sportgemeinschaft Riederwald 1919 SGR e. V., - Frankfurter Karnevalsgesellschaft Narrhalla 1948 e. V, - Modellbahnfreunde-Riederwald, - SJD Die Falken. Auf dem Begegnungsplatz findet der traditionelle Weihnachtsmarkt des Vereinsrings Riederwald vor der historischen Kulisse des Bunkers statt. Zum Besuch des Stadtteil-Bouleplatzes der SG Riederwald muss der unebene Platz stets überquert werden. Zur Erinnerung: Der Magistrat hat die Sanierung bereits mit Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 282, zugesagt und nach Erinnerung des Ortsbeirates (Anregung vom28.10.2019, OM 5320) mit Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 441, den Beginn der Maßnahmen für Frühjahr 2020 angekündigt, nachdem die Stadt den Bunker gekauft hatte. Passiert ist bisher nichts. Am Rande des Platzes befinden sich zwei wenig genutzte und verwahrloste Garagenanlagen, deren Nutzungskonzept unklar ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

Beratung im Ortsbeirat: 4