Reflexion
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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Längsparken in der Haardtwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Betreff: Längsparken in der Haardtwaldstraße Vorgang: OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen oder auf dem Fußweg ein Drängelgitter zu installieren, sodass Fußgängern eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern zur Verfügung steht. Begründung: Der Magistrat hat in der Haardtwaldstraße das Schrägparken eingeführt. Das hat sich jedoch nicht bewährt, da die Kraftfahrzeuge regelmäßig soweit auf den Fußweg vorfahren, dass für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist - siehe Foto. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat seinen Wunsch, zur alten Parkordnung zurückzukehren, in seiner OM 1459/2017 vorgetragen. Er hat aber das Ansinnen in seiner ST 1770/2017 mit Verweis auf die benötigten Parkplätze abgelehnt. Daraufhin wurde am 11.1.2018 eine Ortsbegehung mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Feuerwehr und der Verkehrspolizei durchgeführt, um die Problematik zu erörtern. Leider sieht das Straßenverkehrsamt weiterhin keine Notwendigkeit der unerträglichen Situation für die Fußgänger entgegen zu wirken. Der Vorschlag, Drängelgitter zu installieren, wurde wegen der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt. Den Vorschlag, Ersatzparkplätze in der Trifelsstraße durch Wegfall einer Fahrspur zu schaffen, lehnte das Straßenverkehrsamt wegen der Unverzichtbarkeit von zwei Spuren ab. Das wäre jedoch nur sinnvoll, wenn von der Trifelsstraße das Lyoner Quartier erschlossen werden soll. Hierfür steht jedoch die breite Lyoner Straße zur Verfügung. Das Straßenverkehrsamt hat keine eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger in der Haardtwaldstraße vorgebracht. Vielmehr hat es in Abwägung der Parkplatzprobleme gegenüber der Situation der Fußgänger ausdrücklich den Vorrang bei den Parkplätzen gesehen. Die Abwägung ist jedoch fehlerhaft. Das abgebildete Foto wurde am Tag der Ortsbegehung aufgenommen und stellt die übliche Situation in der Haardtwaldstraße da. Demnach ist die Benutzung für in der Mobilität eingeschränkte Personen gar nicht und für alle anderen nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Die Situation muss daher schnellst möglich geändert werden. Fußweg in der Haardtwaldstraße. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 224 2018 Die Vorlage OF 742/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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