Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Abriss in die Sommerferien 2014 verschoben ist oder welcher andere Termin (vorläufig) aktuell ist; ob es weiterhin Bestand hat, dass die östliche Giebelwand erst zuletzt abgerissen und außerdem eine Lärmschutzwand errichtet werden wird, beides zum Schutz der Ziehen-Schule (im begrenzt möglichen Umfang) und um die Ziehen-Schule möglichst lange abzuschotten; durch welche Maßnahmen die ebenfalls in der Straße Im Wörth befindliche KiTa und ein Altenpflegeheim vor Lärm geschützt werden sollen; ob inzwischen ein Informationsgespräch des Bauherrn, der Firma Ten Brinke, und des Abriss-Unternehmers Zeller mit der Schulleitung der Ziehen-Schule stattgefunden hat; welche Ergebnisse im Falle eines solchen Gesprächs erzielt wurden; ob mit dem Bau-Unternehmer die Errichtung einer Lärmschutzwand zu dessen Lasten im Grenzbereich zur Ziehen-Schule vor Beginn der Abriss-Arbeiten vereinbart wurde; um eine Angabe von Gründen für den Fall, dass dies nicht geschehen sein sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth. 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth" 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Für Bau-und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegender Lärmprognose des Bauherrn ist von folgenden Lärmemissionen (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) jeweils auszugehen: - für LKW-Fahrten - 103 dB(A), - für das Bestücken von Containern - 105 dB(A),. - für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), - für den Einsatz von Spitzmeißeln - 118 dB(A). Demgegenüber liegt der nach AVV Baulärm einzuhaltende Richtwert - mit den Zuschlägen für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit - bei 55 dB(A), für Altenheime sogar bei nur 45 dB(A). Die vom Bauherrn rechnerisch ermittelten Lärmwerte (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) für einige der umliegenden Gebäude betragen während der Baumaß- nahmen (Arbeitsschritt 2) - nach Abzug von Zeitabschlägen - 63,3; 63.4; 63,9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6; und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert deutlich überschritten - um mehr als das 70-fache, da Lärm logarithmisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: - ob in Kenntnis dieser Lärmprognosen - mit der deutlich prognostizierten Über- schreitung der zulässigen Werte, eine Abbruchgenehmigung erteilt wird oder wurde; - ob er den rechnerischen Einsatz des Bohrmeißels von nur einer Stunde pro Arbeitstag für wahrscheinlich hält, insbesondere da eine Begrenzung der Stemmarbeiten auf 4 Stunden empfohlen wird (S. 14); - warum nicht der Einsatz von "Betonsägen" erwogen wird, welche leiser sind als "Stemmen" und dem Stand der Technik entsprächen; warum keine Schallschutzwand in Höhe des Bunkers vorgesehen, wie dies in anderen Städten üblich ist und als passiver Lärmschutz dem Stand der Technik entspräche. Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar, sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können) und hier neben den Anwohnern Schüler und Lehrer einer Schule, eine Kindertagesstätte mit Kindern und dem Personal und ein Altenheim mit den Bewohnern und den Pflegekräften betreffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4