Reflexion
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Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 05.09.2023 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 592/23 OBR 3; ST 1337/23 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 nicht angekauft wird. Wurde Kontakt zum jetzigen Eigentümer aufgenommen? Wie lautet seine Antwort? Bestehen Verkaufsabsichten? Was spricht aus Sicht der ABG gegen einen Ankauf? Begründung: In der ST 1337 antwortete der Magistrat lapidar mit einem Satz, dass die Liegenschaft nicht von der ABG aufgekauft wird. Wäre die Antwort begründet gewesen, hätte sich dieser erneute Antrag erübrigt. So müssen erst weitere Monate vergehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats erneut mit der Frage beschäftigt werden, bis wirkliche Klarheit herrscht. Dieses Antwortverhalten kann leider nur als Verzögerungstaktik von Seiten des Magistrats ausgelegt werden und wird vom Ortsbeirat bedauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1337 Antrag vom 29.02.2024, OF 674/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 745/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der 90er Jahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen. Dies vorausgeschickt bittet der OBR den Magistrat dringend, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5916 2024 Die Vorlage OF 745/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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