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Reflexion

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Fahrradständer vor dem Einzelhandel in Niederrad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 925/5 vom 22.09.2014 Betreff: Fahrradständer vor dem Einzelhandel in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, in Niederrad vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße auf der Fahrbahn und vor dem Rossmann auf dem recht breiten Gehweg in der Belchenstraße (Ecke Bruchfeldstraße) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: In beiden Fällen fehlen Fahrradständer in der Nähe der Märkte. Das führt dazu, dass Fahrräder an ungeeigneten Stellen (z. B. an Verkehrsschildern) abgestellt werden und so den Gehweg verengen oder die Bordsteinabsenkungen blockieren. Gerade in diesen wohnortnahen Einzelhandelsläden sollte durch ein angemessenes Angebot an sicheren Abstellanlagen dem Bedarf abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 66 Antrag vom 30.01.2018, OF 745/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2915 Aktenzeichen: 66 2

Fahrradständer vor dem REWE in der Bruchfeldstraße II

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 745/5 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE in der Bruchfeldstraße II Vorgang: OM 3558/14 OBR 5; ST 66/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie schon im Antrag OM 3558/2015 empfohlen, Fahrradständer auf der Fahrbahn vor dem REWE-Markt aufzustellen. Begründung: Der Magistrat ist der Anregung des Ortsbeirats, Fahrradständer auf der Fahrbahn zu installieren, nicht gefolgt und hat auf die Anlehnbügel in der Schwarzwaldstraße verwiesen. Diese werden in der täglichen Einkaufspraxis von Radlern nicht angenommen. Vielmehr werden die Räder vor dem Geschäft einfach auf dem Bürgersteig abgestellt und verengen den Fußweg zusätzlich zu den Geschäftsauslagen und parkenden Kraftfahrzeugen. Das Verkehrsverhalten der Niederräder hat sich in den letzten Jahren verändert. Immer mehr Menschen nutzen ihr Fahrrad zum Einkaufen. Dieses Verhalten ist erwünscht und sollte gefördert werden. Es ist daher folgerichtig, einen Autoparkplatz aufzugeben und dafür mehrere Fahrradbügel zu installieren. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3558 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 66 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2915 2018 Die Vorlage OF 745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße II

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2915 entstanden aus Vorlage: OF 745/5 vom 30.01.2018 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße II Vorgang: OM 3558/14 OBR 5; ST 66/15 Der Magistrat wird gebeten, wie schon in der Anregung vom 10.10.2014, OM 3558, empfohlen, Fahrradständer auf der Fahrbahn vor dem REWE-Markt aufzustellen. Begründung: Der Magistrat ist der Anregung des Ortsbeirats, Fahrradständer auf der Fahrbahn zu installieren, nicht gefolgt und hat auf die Anlehnbügel in der Schwarzwaldstraße verwiesen. Diese werden in der täglichen Einkaufspraxis von Radlern nicht angenommen. Vielmehr werden die Räder vor dem Geschäft einfach auf dem Bürgersteig abgestellt und verengen den Fußweg zusätzlich zu den Geschäftsauslagen und parkenden Kraftfahrzeugen. Das Verkehrsverhalten der Niederräder hat sich in den letzten Jahren verändert. Immer mehr Menschen nutzen ihr Fahrrad zum Einkaufen. Dieses Verhalten ist erwünscht und sollte gefördert werden. Es ist daher folgerichtig, einen Autoparkplatz aufzugeben und dafür mehrere Fahrradbügel zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3558 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 66 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1073 Antrag vom 04.09.2018, OF 987/5 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3773 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4