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Reflexion

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Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2

Fahrradabstellmöglickeiten Eckenheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Betreff: Fahrradabstellmöglickeiten Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 zugesagten Fahrradbügel vor der Eckenheimer Landstraße 74 endlich aufzustellen. Zusätzlich sollten Fahrradbügel auf den beiden Parkplätzen zwischen der Eisdiele und der Pizzeria Pepe vor der Eckenheimer Landstraße 80 aufgestellt werden. Begründung: Die unzähligen fahrradfahrenden Besucherinnen (mit vielen Kindern) der Eisdiele, Pizzeria, Weinstube und Restaurants auf der Eckenheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße haben so gut wie keine Möglichkeiten, ihre Fahrräder verkehrskonform abzustellen. Die Konsequenz ist ein wildes Abstellen der Fahrräder auf Gehwegen kreuz und quer oder im schlimmsten Fall auf dem Fahrradweg. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger*innen, insbesondere mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen und Fahrradfahrenden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 750/3 wurde zurückgezogen, da die Maßnahme bereits umgesetzt wurde.

Beratung im Ortsbeirat: 4