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Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur.560, Flurstück.155/172 durch die Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2013, OF 752/5 Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg zurückzunehmen. Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, daß durch eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2747 2013 Die Vorlage OF 752/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2747 entstanden aus Vorlage: OF 752/5 vom 20.11.2013 Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg zurückzunehmen. Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, dass durch eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 304 Aktenzeichen: 67 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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