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Produktgruppe 21.15 und 21.16 Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 753/9 Betreff: Produktgruppe 21.15 und 21.16 Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. alle für die Planung der vollständigen Sanierung der Sportanlage Dornbusch erforderlichen Mittel, insbesondere die Erstellung moderner Umkleide- und Lagerräume und eines Kunstrasenplatzes, im Haushalt vorzusehen, 2. die für die Durchführung der Sanierung erforderlichen Mittel im Haushalt vorzusehen, 3. alle Mittel vorzusehen, die für eine temporäre Auslagerung der auf der Sportanlage beheimateten Vereine Griechische Sportunion, FC Kosova und FC Maroc erforderlich sind, z. B. Bereitstellung von Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen, Transporte zu diesen Anlagen etc., 4. alle Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um die Plätze der Sportanlage bis zum Beginn der Sanierung bespielbar zu erhalten. Begründung: Die von mehreren Vereinen und umliegenden Schulen genutzte Sportanlage Dornbusch ist sowohl hinsichtlich der aufstehenden Gebäude als auch der Plätze "abgängig". Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Planung der Sanierung ist so weit voranzutreiben, dass die Umsetzung erfolgen kann, sobald der Baufortschritt des vom TuS Makkabi zu errichtenden Sportzentrums auf einem Teil der Fläche dies erlaubt. Die auf der abgängigen Anlage trainierenden Vereine leiden wegen deren schlechtem Zustand unter Nachwuchsmangel. Ferner müssen sie wegen der zum Teil dauerhaft bestehenden Un- bespielbarkeit der vorhandenen Plätze erheblichen Aufwand betreiben, um an anderer Stelle zu trainieren. Um den Fortbestand der Vereine zu sichern, benötigen sie bis zur Fertigstellung der Anlage Unterstützung in Form einer Bereitstellung von angemessenen Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen als auch finanzielle Unterstützung für die Transporte zu diesen Anlagen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 22 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Worte "eines Kunstrasenplatzes" in Ziffer 1. des Tenors zu streichen. Beschluss: Etatanregung EA 139 2020 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 753/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF bei Enthaltung 2 CDU
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der d
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 23.01.2020, EA 139 entstanden aus Vorlage: OF 753/9 vom 23.01.2020 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Alle für die Planung der vollständigen Sanierung der Sportanlage Dornbusch erforderlichen Mittel, insbesondere für die Erstellung moderner Umkleide- und Lagerräume und eines Kunstrasenplatzes, werden in den Haushalt eingestellt. 2. Die für die Durchführung der Sanierung erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorzusehen. 3. Es sind alle Mittel vorzusehen, die für eine temporäre Auslagerung der auf der Sportanlage beheimateten Vereine Griechische Sportunion, FC Kosova und FC Maroc erforderlich sind, z. B. Bereitstellung von Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen, Transporte zu diesen Anlagen etc. 4. Es sind alle Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um die Plätze der Sportanlage bis zum Beginn der Sanierung bespielbar zu erhalten. Begründung: Die von mehreren Vereinen und umliegenden Schulen genutzte Sportanlage Dornbusch ist sowohl hinsichtlich der aufstehenden Gebäude als auch der Plätze abgängig. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Planung der Sanierung ist so weit voranzutreiben, dass die Umsetzung erfolgen kann, sobald der Baufortschritt des vom TuS Makkabi zu errichtenden Sportzentrums auf einem Teil der Fläche dies erlaubt. Die auf der abgängigen Anlage trainierenden Vereine leiden wegen dem schlechten Zustand unter Nachwuchsmangel. Ferner müssen sie wegen der zum Teil dauerhaft bestehenden Unbespielbarkeit der vorhandenen Plätze erheblichen Aufwand betreiben, um an anderer Stelle zu trainieren. Um den Fortbestand der Vereine zu sichern, benötigen sie bis zur Fertigstellung der Anlage Unterstützung in Form einer Bereitstellung von angemessenen Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen als auch finanzielle Unterstützung für die Transporte zu diesen Anlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1193 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 139 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Kunstrasen durch Naturrasen ersetzt wird), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Punkt 1. die Worte "und eines Kunstrasenplatzes" ersatzlos gestrichen werden) Aktenzeichen: 52 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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