Reflexion
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Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 301/3 vom 18.05.2022 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 1271/21 OBR 3; ST 784/22 Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784, argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB. Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/ index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 entstanden aus Vorlage: OF 619/3 vom 23.11.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23 Bezüglich der Stellungnahme vom 24.07.23, ST 1564, bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit Nachdruck um Auskunft darüber, ob die geplanten Gespräche unterdessen stattgefunden haben. Wie lautet das Ergebnis? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564
Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die OM 2758 aus 2022 zu geben und die durch den Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, so dass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o.g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5921 2024 Die Vorlage OF 755/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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