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Reflexion

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Instandsetzung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 17.04.2018 Betreff: Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den existierenden Verbindungsweg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße, mittlerweile illegal genutzt durch Fahrzeuge von Gartenbesitzern beziehungsweise -nutzern mit ihren motorisierten Fahrzeugen (da die vorhandenen abschließbaren Poller nicht sachgemäß genutzt werden und oft niedergelegt sind) sowie von Fahrzeugen der FES, die mittlerweile auf beiden Seiten des Weges Gelände nutzt, für Fußgänger und Radfahrer mit einfachen Mitteln in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, ohne dass die Nutzer bei Regen den Weg nur mit qualifizierter Outdoorkleidung überwinden können. Begründung: Der "Aldi-Weg" dient in hohem Maße der Vermeidung von motorisiertem Verkehr. Der Weg stellt eine schnelle Verbindung zwischen Stadtteil und hoch frequentiertem Einzelhandel dar. Außerdem ist er Teil einer schnellen Verbindung für Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrern zwischen Fechenheim und Offenbach. Alle begrüßen diese Verbindung des Stadtteils mit seiner unmittelbaren Umgebung. Viele Wege mit dem Auto werden vermieden. Dies muss gefördert und aufrechterhalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651

Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Betreff: Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der derzeitige Verlauf des sog. "Aldi-Wegs" zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße ist nicht die im Bebauungsplan vorgesehene Lage des Weges. Im derzeitigen Ausbaustand stellt er keine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche dar. Er hat vielmehr die Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, vergleichbar mit den Wegen innerhalb der angrenzenden Grünanlagen. Im Bereich der Ferdinand-Porsche-Straße sieht der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 873 eine Lage zwischen zwei gewerblichen Grundstücken vor. Im Zuge der zeitnah vorgesehenen Vermietung der Gewerbefläche, über die der provisorische Weg derzeit verläuft, kann eine Ausbesserung der Wegefläche und ggf. eine Verlagerung an den planerisch vorgesehenen Standort mit einfachen Mitteln erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans und der Umgestaltung des angrenzenden Grünzuges ist dann die endgültige Herstellung einer neuen Wegeverbindung geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160

Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 756/11 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Karl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den PKW überflüssig. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitenden Pfanzengrün (einige Bäume, Brombeerhecken, Brennessel etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde hier ein ehemals bestehenderTrampelpfad zwischen Fechenheim Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen PKW Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratung im Ortsbeirat: 4