Reflexion
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Kitaplätze in Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Betreff: Kitaplätze in Alt-Eschersheim Zu 1. und 2. Auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Drosselbart" ist keine Kita geplant. Zu 3. Grundsätzlich können bestehende Kindertageseinrichtungen befristete Überbelegungen beantragen. Das zuständige Stadtschulamt prüft dann jeweils, ob die räumliche und personelle Situation in der Einrichtung eine Überbelegung zulässt. Zu 4. In Eschersheim gibt es einige Erweiterungsplanungen. Bereits umgesetzt werden konnte eine Erweiterung der multilingualen Kita Jardin Weißer Stein. Die Krippe wurde im Sommer 2020 um 10 Krippenplätze erweitert. Die Krabbelstube Hügelhüpfer vom BVZ wird um 11 Plätze für unter 3-Jährige erweitert. Die bauliche Erweiterung ist bereits abgeschlossen, derzeit sind in den Räumen noch Kinder einer anderen Einrichtung untergebracht, die aufgrund eines Wasserschadens kurzfristig ausgelagert werden musste. Das städtische Kinderzentrum Am Lindenbaum (KIZ86) wird im Neubau um 12 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und um 15 Kindergartenplätze erweitert. Die Inbetriebnahme des Neubaus ist für Herbst 2022 geplant. Im Neubau des städtischen Kinderzentrums Im Mellsig (KIZ 41) ist eine Erweiterung um 2 U3-Gruppen (24 Plätze) sowie eine Aufstockung der Kindergarten- und Hortplätze geplant. Baustart ist in 2022 geplant. Bei der Neuplanung des städtischen Kinderzentrums Victor-Gollancz-Weg (KIZ 88) werden Erweiterungsmöglichkeiten von U3-, Kindergarten- und Hortplätzen geprüft. Die katholische Kita St. Josef prüft eine Erweiterung um eine Gruppe für unter 3-Jährige mit 10 Plätzen. Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen wird im Bereich der unter 3-Jährigen das Versorgungsziel von 40% im Stadtteil erreicht und mit voraussichtlich 47% sogar leicht überschritten. Im Bereich der Kindergartenversorgung besteht in Eschersheim nach wie vor Ausbaubedarf. Es konnten noch keine weiteren geeigneten Liegenschaften für einen Kindergarten-Platzausbau gefunden werden. Zu 5. Da das Bauprojekt am Weißen Stein ein vergleichsweise kleines Bauvorhaben ist (es entstehen 20 Eigentumswohnungen), wird es nicht gesondert in der Kita-Entwicklungsplanung einberechnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 397 Antrag vom 28.10.2022, OF 357/9 Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 545 Antrag vom 29.01.2023, OF 463/9 Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 612 Antrag vom 19.05.2024, OF 756/9 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971
Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 545 entstanden aus Vorlage: OF 357/9 vom 28.10.2022 Betreff: Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben? Vorgang: V 397/22 OBR 9; ST 1987/22 In der Ortsbeiratssitzung, bei der das Projekt Wohnbebauung des Gebiets des ehemaligen "Drosselbart-Geländes" sowie der umliegenden Baugebiete vorgestellt wurde, wurde dem Ortsbeirat mündlich zugesagt, dass in dem Wohnhaus auch eine Kindertagestätte eingeplant sei. In der oben genannten Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 1987, wird nun mitgeteilt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Drosselbart" keine Kita geplant sei. Der Magistrat wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. War der Bau einer Kita - anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt - doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt? 2. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 454 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Kita im ehemaligen Drosselbart?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2024, OF 756/9 Betreff: Kita im ehemaligen Drosselbart? Vorgang: V 545/22 OBR 9; ST 1987/22; ST 454/23; ST 2256/23 In der o.g. ST 2256/2023 bestätigt der Magistrat, dass im Neubau auf dem ehemaligen Gelände der Gaststätte Drosselbart, Eschersheimer Landstraße 605-607, eine Kindertagesstätte vorgesehen ist. Angesichts des Wegfalls der Betreuungseinrichtung Im Mellsig in Escherheim, durch die rund 70 Betreuungsplätze verloren gehen, fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Betreuungsplätze in der neuen Kita zur Verfügung stehen werden? 2. Wann mit einer Eröffnung der Kita zu rechnen ist? 3. Ob und wie sich die Eröffnung der Kita auf die angespannte Betreuungssituation in Eschersheim auswirkt und ob der Verlust der Betreuungsplätze Im Mellsig dadurch ausgeglichen wird? 4. Wo und in welchem Umfang ein Außengeländer für die Kita zur Verfügung stehen wird. Begründung: Der Bau ist nun weitgehend fertig gestellt und die Vermarktung der Wohnungen hat bereits begonnen. Durch die Schließung der Kita Im Mellsig hat sich die Betreuungssituation im Ortsbezirk verschärft und es besteht ein dringender Bedarf an einer zeitnahen Eröffnung der angekündigten Kita. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 545 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 454 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 971 2024 Die Vorlage OF 756/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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