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Reflexion

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Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße . Ricarda-Huch-Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 723/9 Betreff: Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße Der Magistrat wird gebeten, - diesen 245 m langen Verbindungsweg von Grund auf zu sanieren oder ihn zumindest auf andere Weise in einen stabileren, länger haltbaren Zustand zu versetzen; - nach Möglichkeit dabei im Untergrund eine wirksame Drainage zu installieren. Begründung: In diesem mit 245 m Länge nicht ganz unbedeutenden Verbindungsweg entstehen vor allem in den kühleren, dunkleren Jahreszeiten, aber auch bei (starken) Regenfällen immer wieder kleine Seenplatten. Dabei vermatscht er regelmäßig. Diese Schäden wurden schon mehrfach beseitigt. Es stellt sich nur die Frage der Abwägung des finanziellen Gesamtaufwandes über Jahre gegenüber einem für Jahre wirksamen einmaligen Aufwand. Erwägt werden sollte auch, ob die Kosten aus dem Neubau-Haushalt statt aus dem Unterhalts-Haushalt erbracht werden können. Die in diesem Jahr vorgesehene Anlage eines Grünzugs in der Platenstraße erfolgt in räumlicher Nähe, so dass sich eine Verbindung beider Maßnahmen anbietet. Von dem Verbindungsweg gehen auch Eingänge zur Franz-Böhm-Berufsschule und zum Colorado-Park ab. Zur Ergänzung der Lage-Beschreibung: der Weg findet seine optische Verlängerung in der Jean-Paul-Straße. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2820 2014 Die Vorlage OF 723/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz "Die in diesem Jahr . . Verbindung beider Maßnahmen anbietet" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 723/9 vom 06.01.2014 Betreff: Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den 245 Meter langen Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Ricarda-Huch-Straße von Grund auf zu sanieren oder ihn zumindest auf andere Weise in einen stabileren, länger haltbaren Zustand zu versetzen; 2. dabei nach Möglichkeit eine wirksame Drainage zu installieren. Begründung: In diesem mit 245 Metern Länge nicht ganz unbedeutenden Verbindungsweg entstehen vor allem in den kühleren, dunkleren Jahreszeiten, aber auch bei (starken) Regenfällen immer wieder kleine Seenplatten, wobei er regelmäßig vermatscht. Diese Schäden wurden schon mehrfach beseitigt. Es stellt sich nur die Frage der Abwägung des finanziellen Gesamtaufwandes über Jahre gegenüber einem für Jahre wirksamen einmaligen Aufwand. Erwägt werden sollte auch, ob die Kosten aus dem Investitionshaushalt statt aus der laufenden Bauunterhaltung erbracht werden können. Von dem Verbindungsweg gehen auch Eingänge zur Franz-Böhm-Berufsschule und zum Colorado Park ab. Zur Ergänzung der Lagebeschreibung: Der Weg findet seine optische Verlängerung in der Jean-Paul-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 853 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 253 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4