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Reflexion

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Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im Bestand

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im Bestand Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38) 1. Dem folgenden Planungsrahmen für Grundschulen im Bestand wird zugestimmt. Er findet Anwendung bei Umbau, Erweiterung und Sanierung von im Betrieb befindlichen Grundschulen in Frankfurt am Main. 2. Für die Grundschulen im Bestand gelten die beschlossenen pädagogischen und räumlichen Qualitäten aus dem "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)). 3. Um eine Flexibilität für bauliche Maßnahmen an Bestandsschulen möglich zu machen und gleichzeitig die Anforderungen an die definierten pädagogischen Qualitäten zu erfüllen, wurde ein "Flächenkorridor" erarbeitet. Die Maximal- und Minimalflächen ergeben sich aus den Ergebnissen des "Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) und den Empfehlungen der Montag-Stiftung *). Diesen maximalen und minimalen Flächengrößen als "Flächenkorridor" für Bestandsschulen wird zugestimmt. 4. Den Flächenbedarfen für Grundschulen im Bestand nach Zügigkeit wird zugestimmt. 5. Der Planungsrahmen Grundschulen im Bestand ist nach zehn Jahren zu evaluieren, weiterzuentwickeln und den politischen Gremien vorzulegen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass 6.1 die Festlegungen im "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" ((Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) im Zuge eines Beteiligungsprozesses ämterübergreifend erarbeitet wurden. 6.2 das "Modellraumprogramm für Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) damit abgelöst wird. 6.3 die konkreten Flächenbedarfe und räumlichen Organisationsmodelle in einem Planungsprozess mit der Schulgemeinde erarbeitet und vom Schulträger festgelegt werden. Es erfolgt hierbei sowohl die Erhebung der Nutzer*innen-Perspektive als auch die Bedarfsanalyse zum konkreten Standort und seinem Umfeld. Im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit, Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) und Machbarkeit ist das Amt 25 bei der Festlegung der Flächenbedarfe verbindlich einzubeziehen. 6.4 das Amt für Bau und Immobilien (Amt 25) in seiner Zuständigkeit zu baufachlichen Aspekten beratend unterstützt hat. Die Festlegung der Flächenbedarfe erfolgte unter der Verantwortung des Stadtschulamtes im Hinblick auf zeitgemäße pädagogische Anforderungen. 6.5 die Erarbeitung eines "Planungsrahmens Schulsport und Freiraum" vom Stadtschulamt als ämterübergreifender Beteiligungsprozess initiiert wurde. Dieser Planungsrahmen soll die erforderlichen Qualitäten und Quantitäten für Schulstandorte in Frankfurt am Main definieren und als Grundlage für zukünftige Planungsprozesse Anwendung finden. Begründung: A. Zielsetzung Neben neuen Grundschulen müssen die Schulen im Bestand die pädagogischen Anforderungen einer inklusiven Ganztagsschule ebenfalls erfüllen. Gleichzeitig besteht für den Schulträger die Verpflichtung, die Inklusion und den Ganztag an Bestandsschulen weiter auszubauen. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) für Bestandsgrundschulen der Stadt Frankfurt am Main. *) Quelle: Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland; Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft; Bund Deutscher Architekten BDA; Verband Bildung und Erziehung (VBE) 3. Überarbeitete Auflage aus 2017 Die im "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" ((Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) definierten Entwicklungs- und Qualitätskriterien werden auch auf die Grundschulen im Bestand übertragen. Damit können alle Schulen in Frankfurt am Main perspektivisch die gleichen baulichen und schulorganisatorischen Qualitäten bieten. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es somit, qualitative und quantitative Rahmenbedingungen für den Umbau, die Erweiterung und Sanierung von Grundschulen im Bestand zu schaffen. Ausgangslage für den Schulneubau ist damit eine integrierte Planung, die Schule als Lern- und Lebensort versteht und auf folgenden pädagogischen Qualitäten basiert: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit - Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier B. Alternativen Keine C. Lösung Der "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" ((Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) bildet die Grundlage für den "Planungsrahmen Grundschulen im Bestand". Die Flächen sind für das Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am jeweiligen Standort anzupassen. Anzuwenden ist der festgelegte Flächenkorridor. Im Hinblick auf pädagogische und schulorganisatorische Anforderungen, ist die Flächenverteilung des Schulgebäudes und deren Nutzung insgesamt zu betrachten. Um das pädagogische Konzept und die entsprechende Schulorganisation in den Grundschulen im Bestand umsetzen zu können, sind die erarbeiteten Mindestflächenanforderungen einzuhalten. Abweichungen sowie die Kompensation der fehlenden Flächen sind im konkreten Einzelfall vom Schulträger zu begründen und in Abstimmung mit der Schulgemeinde festzulegen. Die Themen Ganztag, Inklusion und Jugendhilfe werden in die Funktionsbereiche integriert. Die Funktionsbereiche des Planungsrahmens gliedern sich wie folgt: - Lern- und Unterrichtsbereiche - Gemeinschaftsbereiche - Fachunterrichts- und Mehrzweckbereiche - Verwaltungs- und Teambereiche - Neben- und Verkehrsflächen Flächenübersicht Planungsrahmen Grundschulen im Bestand 2-zügig 3-zügig 4-zügig 5-zügig Funktionsbereiche PRGSiB PRGSiB PRGSiB PRGSiB Summe m2 Summe m2 Summe m2 Summe m2 Lern- und Unterrichtsbereich: Klassenraum, Gruppenraum, Ganztag und Inklusion 1008 - 927 1512 - 1391 2016 - 1855 2520 - 2318 Gemeinschaftsbereiche: Bibliothek, Speiseraum, Küche 288 - 265 417 - 384 530 - 488 590 - 543 Fachunterrichtsbereiche / Mehrzweck: Brennofenraum, Mehrzweckraum, Nebenraum 271 - 249 358 - 329 445 - 409 532 - 489 Verwaltungs- und Teambereich: Teambereich u. -station, Lehrmittelraum, Schulleitung, stellv. Schulleitung, Sekretariat, Kopierraum, Therapie und 1.-Hilfe, Elternsprechzimmer, Schulhausverwaltung, Büro Jugendhilfe, Archiv, Leitung Ganztag 303 363 419 500 Programmfläche Gesamt (100 SuS pro Zug) 1870 - 1744 2650 - 2467 3410 - 3171 4142 - 3850 Programmfläche pro SuS 9,35 - 8,72 8,83 - 8,22 8,53 - 7,93 8,28 - 7,70 Neben- und Verkehrsflächen (Verhältnis: Programm- zu Nebenfläche 60:40) 1247 - 1163 1767 - 1645 2273 - 2114 2761 - 2567 Gesamtfläche 3117 - 2907 4417 - 4112 5683 - 5285 6903 -6417 Regelhafte Sonderbedarfe: Vorklasse, Intensivklasse, Kooperationsklasse, Gruppen- und Teamraum 233-216 Erläuterung zur Berechnungsgrundlage: Die Maximal- und Minimalflächen ergeben sich aus den Ergebnissen des "Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" ((Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) und den Empfehlungen der Montag-Stiftung *) *) Quelle: Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland; Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft; Bund Deutscher Architekten BDA; Verband Bildung und Erziehung (VBE) 3. Überarbeitete Auflage aus 2017 Lern-, Unterrichts-, Fachunterrichts-/ Mehrzweck und Gemeinschaftsbereiche Die im Planungsrahmen für Grundschulen ((Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) definierten Raummodelle "Cluster" und "offene Lernlandschaften" sind anzuwenden. Um die Flächenanforderungen aus der Flächenübersicht abbilden zu können, muss die Mehrfachnutzung und die Multifunktionalität von Räumen betrachtet werden. Hierbei sind auch die Flurbereiche für eine Kompensationsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen, zu betrachten. Für eine flexible Nutzung der Flächen sollten diese kombinierbar und durch Transparenz geprägt sein. Die in der Planung erhobenen Flächenbedarfe für Vorklassen, Intensivklassen und Kooperationsklassen an einer Grundschule im Bestand sind gemäß der Flächenübersicht darzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Verortung der Sanitäreinrichtungen dezentral in räumlicher Nähe zum Lern- und Unterrichtsbereich möglich ist. Zur Sicherstellung des seitens der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder liegt die Bemessung der Essensversorgungskapazitäten in Bestandsgrundschulen bei 100 %. Es ist zwingend erforderlich, erweiterte Flächenbedarfe in Grundschulen im Bestand für die Mittagsversorgung vorzusehen. Diese Flächenbedarfe ergeben sich aus dem 3-Schicht-Betrieb. Sollte der Flächenansatz aus der Flächenübersicht nicht umsetzbar sein, ist ein entsprechendes Konzept zur Sicherstellung der Essensversorgung durch den Schulträger in Abstimmung mit der Schulgemeinde zu erarbeiten. In der Flächenübersicht sind Flächenansätze für Mischküchen berücksichtigt. Eine individuelle Prüfung der Küchenart aufgrund der Gegebenheiten vor Ort ist jedoch zwingend zu betrachten. Gegebenenfalls ist eine Mitversorgung durch benachbarte Schulen möglich, wodurch alternativ Aufwärm- oder Ausgabeküchen in Betracht kommen können. Die Anforderungen an die Küchenflächen würden sich in der Folge ggf. reduzieren. Verwaltungs- und Teambereiche Die ganztägig arbeitende Grundschule im Bestand mit ihren veränderten Arbeitszeitmodellen erfordert eine entsprechende Anpassung der Team- und Verwaltungsflächen. Hierfür sind Arbeitsplätze für ein multiprofessionelles Kollegium vorzusehen. Insgesamt sind die Flächen der Team- und Verwaltungsbereiche im Hinblick auf eine Kompensation oder Umnutzung zu prüfen. So können beispielsweise Konferenzen in multifunktional genutzten Räumen außerhalb des Verwaltungsbereichs stattfinden. Neben- und Verkehrsflächen Das Verhältnis der Programm- zur Neben-/Verkehrsfläche beträgt 60:40. Die Neben- und Verkehrsflächen sind in Bestandsschulen individuell zu betrachten. Hieraus können sich Flächen für eine notwendige pädagogische Nutzung ergeben, welche zur Kompensation der erforderlichen Gesamtfläche hinzugezogen werden. Lagermöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Freiräume Gemäß den Empfehlungen der Montagsstiftung ist für den schulischen Außenbereich ein Flächenbedarf von mindestens 5 m2 pro Schüler*innen vorzusehen. Hinzu kommen Flächen für Kleinsportfeld für Ballspiele (20x30m), die 50-m-Laufbahn mit 25m Auslaufzone und Sprunggrube sowie der Fahrradparcours. Sind die Freiflächen der Bestandsschulen nicht im angegebenen Umfang vorhanden, ist von Seiten des Schulträgers in Abstimmung mit der Schulgemeinde ein Kompensationskonzept zu erarbeiten. Dabei können beispielsweise öffentliche Flächen mitberücksichtigt werden. Sportstätten Gemäß § 6 StdTafV-SekIV im Landesrecht Hessen sind an Grundschulen pro Jahrgang drei Sportunterrichtsstunden festgelegt. Hinzu kommt die Nutzung als Bewegungsfläche für den Ganztag. Entsprechend der vorhandenen Zügigkeit ist die Anzahl der Sportfelder festzulegen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2021, NR 78 Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 98 Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 709 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und ÖkoLinX-ARL 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung) 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 78 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 78 = Enthaltung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 78 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 78 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 78 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 78 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 631, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 § 835, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 40 2

Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4