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Reflexion

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Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205

Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Bei dem angefragten Trinkbrunnen in Fechenheim handelt es sich um einen spezifischen Einzelfall, da die Leitungsanschlüsse sowie Steuerungseinheit nicht auf städtischem Eigentum, sondern auf einem privaten Grundstück liegen. In diesem Zusammenhang muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer notwendigen, außerordentlichen Abschaltung (z.B. bei negativen Beprobungsergebnissen, die eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen können) ein unmittelbarer Zugang zu den entsprechenden Armaturen zwingend erforderlich ist. Ein solcher Zugang könnte auf privatem Grund nicht gewährleistet werden. Damit stellt sich insbesondere aus hygienischer Sicht ein erhebliches Betriebsrisiko dar, das bei städtischen Brunnen mit öffentlicher Leitungstrasse in der Regel ausgeschlossen werden kann. Dennoch werden weitere Standorte im Ortsbezirk 11 geprüft. Diese Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Die AG besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Tourist:innen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Für Fechenheim sind bereits folgende Standorte in der Prüfliste erfasst und werden im Rahmen der prioritären Gesamtbewertung berücksichtigt: Spielplatz Konstanzer Straße; Mainufer / Alt- Fechenheim. Darüber hinaus wird der Atzelbergplatz aktuell einer detaillierten Prüfung unterzogen. Im Rahmen der AG Trinkbrunnen befindet sich dieser Standort derzeit in einer vertieften Standortsuche und Bewertung. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass angesichts der Vielzahl eingegangener Standortvorschläge und der erforderlichen Abstimmungen in der AG Trinkbrunnen aktuell keine verbindliche Aussage zu einer zeitlichen Umsetzung getroffen werden kann. Der Magistrat betont ausdrücklich, dass der Ortsbezirk 11 in der weiteren Betrachtung berücksichtigt wird und dass eine ausgewogene Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichem Trinkwasser angestrebt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900

Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 761/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der ST 1205 vom 21.07.2025 bekanntgegebene Mitteilung, dass der Spielplatz Konstanzer Straße in die vertiefte Bewertung für die Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Einrichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Der Magistrat möge mit der zeitnahen Bereitstellung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens an diesem Ort damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch einen Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umsetzen. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er von zahlreichen Kindern täglich besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden noch verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen setzen: dafür, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Einrichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratung im Ortsbeirat: 4