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Reflexion

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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3877 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, B 304/23 - Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Im Rahmen des einjährigen Berichtszeitraumes wurden folgende für Frankfurt am Main relevante Themen zur Fluglärmminderung behandelt: Lärmentgelte 2024 Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2024 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert: 1. Ablehnung des Incentive-Programms FRA 2024 2. Stufenweise Anhebung des lärmabhängigen Entgeltanteils auf 30% 3. Anhebung der nächtlichen Verspätungszuschläge 4. Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Detaillierte Informationen sind der Stellungnahme zu entnehmen: FLK-Stellungnahme zum Entgeltantrag der Fraport AG (flk-frankfurt.de) Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt während der UEFA EURO 2024 Die Fluglärmkommission hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das bestehende Nachtflugverbot nicht im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (hier: UEFA EURO 2024) aufgeweicht wird. Beschluss der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2024-aktuelles/februar/top_7 _-_flk-beschluss_zu_nachtflugbeschraenkungen_waehrend_uefa_euro_2024.pdf Laterale Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang. Diese Abflugroute wird bei Ostbetrieb insbesondere von Großraumflugzeugen (Heavies) genutzt und darf im Vergleich zur zweiten Abflugroute über Frankfurter Stadtgebiet (Nord 07 kurz) auch in den Nachtrandstunden beflogen werden. Die Flugroute Nord 07 lang führt über die dicht besiedelten Frankfurter Stadtteile Oberrad, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim nach Nordosten. Mit Blick auf die hohe Fluglärmbelastung in dieser Region hat das Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region in den letzten Jahren bestehende Optimierungsmöglichkeiten für diese Flugroute umfassend untersucht. Dabei wurden Möglichkeiten der Verlegung von Flugbewegungen auf andere Flugrouten und auch die laterale Optimierung der bestehenden Abflugroute Nord 07 lang betrachtet. Über Zwischenergebnisse hat die FLK informiert. Auf der 274. Sitzung der Fluglärmkommission am 14.02.2024 wurden die Ergebnisse der Prüfung einer lateralen Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang vorgestellt. Aufgrund der dichten Besiedlung unterhalb und neben der Flugroute konnte keine Alternative gefunden werden, die für die Gesamtregion zu einer relevanten Reduzierung der Lärmwirkung führen würde. Da keine der Flugrouten-Varianten eine für die Region insgesamt relevante positive Lärmwirkung hätte, sondern lediglich zu (geringfügigen) Lärmverschiebungen zwischen Besiedlungsgebieten führen würde, sollte nach Auffassung der FLK keine Anpassung der Flugroute vorgenommen werden. Die Kommission hat sich im Ergebnis dafür ausgesprochen, die Maßnahme derzeit nicht weiterzuverfolgen. Sie soll erst dann wieder aufgegriffen werden, wenn zum Beispiel geänderte Rahmenbedingungen oder technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen. Beschlussfassung der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/ top_4b_-_flk-beschluss_zum_ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimier ung_nord_07_lang.pdf Ergebnisse der Prüfung: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/ top_4a_-_praes._ffr__ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimierung_no rd_07_lang.pdf Prüfung einzelereignisbezogener Entgelte Die Fluglärmkommission hat am 08.05.2024 beschlossen, den Flughafen Frankfurt um Prüfung der Einführung lärmabhängiger Flughafenentgelte auf Basis realer Messwerte jedes einzelnen Flugs gebeten. Bisher orientieren sich diese an einer Durchschnittsbildung über alle Flüge eines Flugzeugtyps innerhalb der letzten drei Jahre. Beschlussfassung der FLK vom 08.05.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/275._sitzung_am_8.5.2024/t op_7_-_flk-beschluss_zur_pruefung_einzelereignisbezogener_laermentgelte.pdf Darüber hinaus hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung zur Entlastung der Abflugroute 07 kurz gebeten: Verschwenkung der Abflugroute Nord 07 kurz sowie Sperrung der Route für besonders laute Flugzeuge Auf Anregung des Ortsbeirats 1 hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung gebeten, ob die Abflugroute Nord 07 kurz westlich in Richtung Autobahn A5 über weniger bewohntes Gebiet verschwenkt werden könne. Des Weiteren wurde die Sperrung dieser Route für Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken geprüft. Die Verschwenkung ist aus betrieblichen Gründen nicht vertretbar, da eine sicherheitsrelevante Annährung an das Fehlanflugverfahren der Landebahn Nordwest zu vermeiden ist. Ebenso kann die Verlagerung von besonders lauten Flugzeugen nicht dargestellt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat hierzu Stellung genommen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1161 https://www.stvv.frankfurt.de/download/ST_1161_2024.pdf). Ergänzend zu den in der Fluglärmkommission und im Forum Flughafen und Region - vertreten durch das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen - behandelten Vorschlägen und Maßnahmen zur Fluglärmminderung, macht sich der Magistrat seit 2016 durch Einrichtung der Stabsstelle für Fluglärmschutz aus Lärm-, Gesundheits- und Klimaschutzgründen und zum Wohle der Frankfurter Bürger:innen und der Menschen der Region für den Fluglärmschutz stark. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger:innen, dem Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung des Frankfurter Flughafens ein. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm und Luftschadstoffen sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Eine Reduzierung von Flugbewegungen, insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht, kann so einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Lärmberechnungsmodelle zur Ausweitung von Siedlungsbeschränkungsgebieten und somit auf die Stadtentwicklung haben, ohne die Internationalität der Stadt Frankfurt am Main zu schmälern. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel, mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartner:in zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2025, OF 312/16 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 31.07.2023, B 304 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 11, 16 Versandpaket: 04.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 331 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Kenntnis) 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage B 331 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es ist beabsichtigt, in der nächsten Sitzung einen Antrag einzubringen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5451, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-3

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000

Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 764/11 Betreff: Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen Vorgang: B 331/24; OM 6365/25 OBR 16 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, sich über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, der Fluglärmkommission und dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forum Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang sowie die Ankunftsroute 25R mit Augenmerk auf Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen, mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. In die Prüfung soll ebenfalls die Anflugroute 25R mit einbezogen werden, die den Stadtteil Fechenheim-Süd mittlerweile massiv tangiert und mit einem Lärmteppich in den Morgen- oder Abendstunden, in Abhängigkeit mit den Wetterbedingungen, überzieht. Begründung: Die meisten Starts und Landungen erfolgen im Osten*! Der Osten Frankfurts ist dadurch eines der Gebiete, welche hochbelastet durch Fluglärm sind. Dies hat negative Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität der dort ansässigen Frankfurter. Es müssen daher alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verbesserung der Lebenssituation der dortigen Bewohner zu gewährleisten. Eine Alternative zur Abflugroute 07 lang könnte die 07 ultralang sein. Diese Alternative kann zu einer spürbaren Entlastung der östlichen Frankfurter Stadtteile führen, damit verbundene längere Flugzeiten sollten in Kauf genommen werden - wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über gesundheitlichen Interessen stehen! Hinzu kommt, insbesondere für Fechenheim Süd die zusätzlich hohe Belastung der Ankunftsroute 25R. Seit einiger Zeit führt die Route direkt über Fechenheimer Gebiet, was die hohe Lärmbelastung dort weiter verschärft. *(Quelle: Deutscher Fluglärmdienst, www.dfld.de; Auswertung HPG2025 Arbeitsgruppe Flugauswertung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratung im Ortsbeirat: 4