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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 11.01.2020 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Vorgang: OM 4107/19 OBR 11; ST 1082/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der "Tabelle: Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" die Hintergasse von der Kategorie "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "in Umsetzung" geändert wird. Begründung: In seinem Bericht vom 06.12.2019, B 472, führt der Magistrat die Umrüstung in der Hintergasse fälschlicherweise als abgeschlossene Maßnahme auf. Allerdings wurden die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Maßnahmen bisher nicht umgesetzt (siehe hierzu die Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 520 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 472 = Zurückstellung, OA 520 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 520 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5406, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 91 5
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Der Magistrat entspricht der Anregung und ändert den Status der Hintergasse auf der Liste, die dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472, beigefügt ist. Der Status der Hintergasse lautet damit wieder "in Umsetzung". Bei der planmäßigen Umrüstung von Gasleuchten in der Hintergasse wurden Standardmasten verbaut. Diese werden im kompletten Stadtgebiet verwendet und sind zeitnah ab Lager verfügbar. Am 11.12.2018 fand ein Ortstermin statt, bei dem der Ortsbeirat doppelt abgeknickte Masten für die Hintergasse angeregt hat. Der Magistrat hat diesen Wunsch eingehend geprüft und ihm entsprochen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Da die doppelt genickten Masten kein Standardprodukt sind, waren Angebote von unterschiedlichen Herstellern sowie Abstimmungen zwischen dem Magistrat und der SRM erforderlich. Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen genauen Ausführungstermin für die neuen Masten in der Hintergasse nennen zu können und wird den Ortsbeirat unverzüglich informieren, sobald Näheres bekannt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Anregung vom 25.10.2021, OA 86
Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 30.05.2020 Betreff: Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden Vorgang: OM 4107/19 OBR 11; ST 1082/19 Der Magistrat wird gebeten, die unzureichende Ausleuchtung der Hintergasse - nach der Umrüstung auf LED-Leuchten - in dem Maße zu korrigieren, dass die gesamte Straße gut ausgeleuchtet und der Blendschutz hin zu den Wohnhäusern trotzdem realisiert wird. Begründung: Nachdem nun endlich die Straßenlaternen von Gas auf LED-Leuchten umgerüstet wurden, ist festzustellen, dass die Straße völlig unzureichend beleuchtet ist. Große Bereiche der Straße liegen jetzt völlig im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1784 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Aktenzeichen: 91 5
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832 - l. B 472/19 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die vorhandenen Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. Die noch vorhandenen Gasleuchten werden - priorisiert nach der Standsicherheit der Beleuchtungsmasten - sukzessive ausgetauscht. Grundlage für diese Priorisierung sind Standsicherheitsprüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Rahmen laufender Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main sowie im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Versorgungsträger. Schwerpunktmäßige Umrüstungen im Ortsbezirk 3 Im Jahr 2019 erfolgte die Festlegung zur Umrüstung von 15 Straßenabschnitten im gesamten Frankfurter Stadtgebiet (siehe Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen"). Hiervon liegen drei Straßen im Ortsbezirk 3. Wie bereits im Bericht B 344/2018 beschrieben, ist eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 gegenwärtig nicht umsetzbar. Aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen muss aus Sicherheitsgründen zunächst vorrangig eine erhebliche Anzahl von Gasbeleuchtungsmasten in anderen Stadtteilen ausgetauscht werden. Beauftragungen und Mittelabfluss In der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 wurden die technischen Planungen für den Umbau der Gasbeleuchtung in 53 Straßen abgeschlossen. In 15 Straßen davon erfolgte bereits die Umrüstung. Die durch laufende Baumaßnahmen gebundenen Haushaltsmittel betrugen zum 31.12.2019: 2.633.703,97 Euro. Abgerechnet wurden in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 für die Umrüstung der Gasbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 2.580.042,96 Euro. Erläuterung Im Umrüstungszeitraum 2019 wurden von dem mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen Änderungen in der Auftragsabwicklung vorgenommen. Grund dafür waren neue firmeninterne Abläufe. Diese erforderten zusätzliche Prüfläufe und führten anfangs zu längeren Bearbeitungszeiträumen. Aufgrund dessen wurden viele Rechnungen für Umsetzungsmaßnahmen erst im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 gestellt und gehen nicht mehr in den Mittelabfluss für 2019 ein. Im Bereich des Tiefbaus standen im Jahr 2019 auf Auftragnehmerseite unzureichende Kapazitäten zur Umrüstung von Gasleuchten zur Verfügung. Diese Faktoren, sowie technisch bedingte Änderungen innerhalb der laufenden Abwicklung, haben dazu beigetragen, dass die im Magistratsbeschluss genannte Anzahl an umzurüstenden Leuchten nicht erreicht wurde Tabelle: Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen Die nachfolgende Tabelle zeigt den Sachstand der Umrüstungsmaßnahmen im Jahr 2019. Die Reihenfolge der Umsetzung ist nicht vorgegeben. Sie erfolgt gemäß den aktuellen finanziellen und technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Straße/Platz Planung laufend oder ausstehend Planung abgeschlossen in Umsetzung Maßnahme abgeschlossen Ortsbez irk Abtsgäßchen X* 5 Adolfstraße X* 5 Adolfstraße Stichweg Hausnummer 7b X* 5 Ahrtalstraße X 6 Alt-Eschersheim X 9 Alt-Seckbach X 11 Am Alten Volkshaus X 11 Am Eckenheimer Friedhof X 10 Am Gemeindegarten 1. BA X* 6 Am Gemeindegarten 2. BA X* 6 Am Gemeindegarten / Am Brennhaus X* 6 Am Köstrich X* 7 Am Lindenbaum 1. Abschnitt X* 9 Am Lindenbaum 2. Abschnitt X 9 Am Lindenfeld X 6 Am Rödelheimer Wehr X* 7 Am Rötheneck X* 4 Am Siechen X 6 Am Weingarten X 2 An der Kreuzheck X* 6 An der Kreuzheck, Verbindungsweg Neunkircher Weg X* 6 An der Sandelmühle X 8 Andreaestraße X* 4 Anemonenpfad X* 6 Auf dem Schafberg X 6 Auf der Beun X 6 Auf der Körnerwiese X* 2 August-Bebel-Straße X 6 Autogenstraße 1. Abschnitt X* 6 Autogenstraße 2. Abschnitt X 6 Balduinstraße X 5 Barckhausstraße X* 2 Beethovenstraße X 2 Bleiweißstraße X* 5 Brahmsstraße X 3 Brunnenstraße X 5 Buchwaldstraße X* 4 Büdinger Straße X* 10 Buzzistraße X 2 De Neufville Straße X 5 Dunckerstraße X 11 Emil-Claar-Straße X 2 Engelsplatz X* 11 Engelthaler Straße X* 10 Engelthaler Straße Gehweg Ost X* 10 Enkheimer Straße X* 4 Erzbergerstraße X 6 Eysseneckstraße X* 3 Feuerbachstraße X 2 Fischbacher Straße X* 1 Flußgasse X* 7 Fookenstraße X 6 Friedlebenstraße X 9 Friedrich-List-Straße X* 11 Fritz-Reuter-Straße X* 9 Funckstraße X 2 Fürstenberger Straße X* 2 Gagernstraße X 4 Gärtnerweg X* 2 Gerningstraße X 8 Gerolsteiner Straße X* 6 Gießfeldstraße X* 7 Ginnheimer Straße X 2 Gluckstraße X* 3 Grillparzerstraße X* 9 Große Rittergasse X 5 Große Spillingsgasse X* 4 Grüneburgweg X* 2 Gruneliusstraße X 5 Gutzkowstraße X 5 Günthersburgallee X 3 Güntherstraße Verbindungsweg Adolfstraße X* 5 Hansaallee X* 2 Haselnußpfad X* 6 Hansenweg X* 5 Hartmannsweiler Straße X 6 Hausener Obergasse X* 7 Hebelstraße X 3 Hennegasse X 8 Herderstraße X* 3 Hintergasse X* 11 Holzhausenstraße X* 2 Hufnagelstraße X 1 In den Zeuläckern X 11 Jahnstraße X 3 Jungmannstraße X* 6 Kinzigstraße X 5 Klappergasse X 5 Klaus Groth Straße X 9 Kleebergstraße X 3 Kleine Rittergasse X 5 Kleine Spillingsgasse X* 4 Kohlbrandstraße X 4 Krälingweg X* 10 Kreutzerstraße X 3 Kreuznacher Straße X* 2 Krifteler Straße X* 1 Krögerstraße X* 1 Kühhornshofweg X 3,9 Lachweg X 9 Lahnstraße X 1 Lamboystraße X 5 Langweidenstraße X* 7 Lassallestraße X* 11 Laubestraße X* 5 Leibnizstraße X* 3 Leimenrode X 3 Lersnerstraße X* 3 Liliencronstraße X 9 Lindenstraße X 2 Linkstraße X 6 Löwengasse X* 4 Ludwig-Rehn-Straße X 5 Ludwig-Richter-Straße X* 9 Luisenstraße X 3 Manskopfstraße X 2 Marbachweg X* 9,10,11 Martin-Luther-Straße X* 3 Mathildenstraße X 5 Max-Hirsch-Straße X 11 Melanchthonplatz X* 5 Melibocusstraße X 5 Müllerstraße X* 2 Musikantenweg X* 3 Nathan-Trier-Straße X 6 Nebeniusstraße X 11 Nedergäßchen X* 3 Niedergärtenstraße X 10 Niersteiner Straße X 5 Nonnenpfad X 5 Nordendplatz X 3 Nordendstraße X 3 Nussbaumplatz X 4 Obere Rützelstraße X 6 Oppenheimer Straße X 5 Oskar-Sommer-Straße X 5 Philipp Fleck Straße X 2 Raiffeisenstraße Abschnitt 1 X* 11 Raiffeisenstraße Abschnitt 2 X 11 Rappstraße X 3 Reifenberger Straße X 7 Robert-Blum-Straße X 4 Rodbertusstraße X 11 Röderbergweg X* 4 Roscherstraße X 11 Runkeler Straße X 10 Schäfflestraße Abschnitt 1 X* 11 Schellingstraße X* 3 Scherbiusstraße X* 2 Schielestraße X 4 Schleiermacherstraße X 3 Schlettweinstraße X* 11 Schlosserstraße X 3 Schopenhauerstraße X 3 Schwanthalerstraße X 5 Seeheimer Straße X 5 Seumestraße X 3 Siesmayerstraße X 2 Simsonstraße X 4 Solmsstraße X* 2 Souchaystraße X* 5 Spohrstraße 1. BA X* 3 Spohrstraße 2. BA X 3 Steinkleestraße X 10 Steinlestraße X* 5 Sterlepperstraße X* 10 Taläckerstraße X 6 Theobald-Ziegler-Straße X* 10 Thünenstraße X* 11 Untere Rützelstraße X 6 Vatterstraße X* 11 Vogelsbergstraße X* 3 Vogelweidstraße X 5 Voltastraße X* 2 Waidmannstraße X 5 Waldfriedstraße X* 5 Wehrhofstraße X 7 Weinstraße X 10 Weisbachstraße X* 4 Wendelsweg X 5 Wetzlarer Straße X 10 Wiesenau X* 2 Wingertstraße X 4 Winterstraße X 7 Zeilweg X* 8 Zeißelstraße X 3 Ziegelhüttenplatz/-weg X 5 Zwischenstraße X 5 *: Maßnahme wurde bereits in einem früheren Berichtszeitraum abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Antrag vom 22.04.2021, OF 14/3 Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 53 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 318 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 08.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 311 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 601 2020 1. Der Vorlage B 311 wird unter Hinweis auf OA 601 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 766/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 311 = Zurückweisung, OA 601 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6458, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 91 52
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten. Hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten. Hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Vorgang: OA 520/20 OBR 11; OM 6233/20 OBR 11; ST 1190/20; B 311/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der "Tabelle: Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen", die Hintergasse von der Kategorie "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "in Umsetzung" geändert wird. Der Magistrat hatte dies bereits in seiner Stellungnahme vom 19.06.2020, ST 1190 zugesagt. Der Magistrat wird aufgefordert, sich an seine eigene Zusage zu halten. Begründung: In seinem Bericht vom 06.07.2020, B 311, führt der Magistrat die Umrüstung in der Hintergasse fälschlicherweise als abgeschlossene Maßnahme auf. Allerdings wurde die zugesagte Korrektur der mangelhaften Ausleuchtung der Straße bisher noch nicht umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 601 2020 1. Der Vorlage B 311 wird unter Hinweis auf OA 601 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 766/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2020, OA 601 entstanden aus Vorlage: OF 766/11 vom 17.08.2020 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Vorgang: OA 520/20 OBR 11; OM 6233/20 OBR 11; ST 1190/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen , dass in der Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" die Hintergasse von der Kategorie "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "in Umsetzung" geändert wird. Der Magistrat hatte dies bereits in seiner Stellungnahme vom 19.06.2020, ST 1190, zugesagt. Der Magistrat wird aufgefordert, sich an seine eigene Zusage zu halten. Begründung: In seinem Bericht vom 06.07.2020, B 311, führt der Magistrat die Umrüstung in der Hintergasse fälschlicherweise als abgeschlossene Maßnahme auf. Allerdings wurde die zugesagte Korrektur der mangelhaften Ausleuchtung der Straße bisher noch nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1190 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 311 = Zurückweisung, OA 601 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6458, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 91 50
Beratung im Ortsbeirat: 4
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