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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 12.11.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1769 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 73 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 2
Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße In seiner Stellungnahme ST 73/11 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 11 das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße mit. Danach wurde unter Beibehaltung der derzeitigen Fahrbahnbreite die Einrichtung eines neuen durchgehenden östlich der Fahrbahn verlaufenden Gehwegs zugrunde gelegt. Diese Erweiterung der Verkehrsfläche setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern ist kleinteilig im Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Eine kurz- bzw. mittelfristige Einrichtung des oben beschriebenen Gehweges ist somit nicht möglich. Als Alternative wurde deshalb vorgeschlagen, den Fußgängerverkehr von der Hofhausstraße über die bestehende Fußwegverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg zu führen. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert, sodass bereits eine Fußwegverbindung zwischen der Hofhausstraße und der Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg besteht. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1769
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 entstanden aus Vorlage: OF 661/11 vom 28.12.2019 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, der weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1769 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 66 2
Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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