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Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 entstanden aus Vorlage: OF 675/3 vom 29.02.2024 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 544/22 OBR 3; ST 975/23 Der Ortsbeirat bedankt sich für die Auskunft des Magistrats durch die Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 975, zur Entwicklung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 bis 28. Da seit über einem Jahr keine Bautätigkeit zu beobachten ist, bittet der Ortsbeirat erneut um Sachstandsauskunft zu folgenden Fragen: 1. Wurde das Gelände weiterveräußert und wie sehen inzwischen die Planungsabsichten aus? 2. Ist eine Zwischennutzung des Geländes durch die Stadt z. B. zur Unterbringung Geflüchteter denkbar? Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt und insbesondere die Flächenknappheit im Nordend lässt es nicht zu, Flächen ungenutzt zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 544 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 975 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 771/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der ST 1467 vom 5.8.24 mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, möge der Magistrat den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG prüfen, um hier z.B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Ortsbeirat bittet um eine Antwort zu allen genannten Akteuren. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat um genauere Darlegung von Zahlen und Gründen gebeten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6075 2024 Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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