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Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 777/11 Betreff: Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg und Auffahrt Omega-Brücke für die Anlage bzw. Einrichtung einer Fahrradverbindung Sorge zu tragen. Die Strecke zwischen dem westlichen Ende des Streckenabschnitts an der Ampelanlage der Omega Brückenauffahrt und dem östlichen Ende, östlich der Straße "Am Roten Graben" ist für den Fahrradverkehr mittels eines Radwegs, einer Radspur oder zumindest mit der Ausweisung eines gemeinsam von Fußgängern und Radverkehr nutzbaren Weges zu erschließen. Begründung: Die Kilianstädter Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Frankfurt und Maintal dar. Über weite Strecken ist der Weg bereits heute gut durch einen am Waldrand geführten Weg auch für den Radverkehr erschlossen. Auf dem o.g. Abschnitt wird der Radverkehr auf beiden Seiten des Streckenabschnitts abrupt beendet. Laut StVo ist der Radverkehr gezwungen auf die als Landstraße anmutende Fahrbahn zu wechseln. Das Tempo des motorisiertem Verkehrs entspricht in diesem Bereich oft dem der Landstraße, obwohl mit 40km/h bzw. 60 km/h ausgewiesen. Es gibt keinerlei Hinweise oder Warnungen um den motorisierten Verkehr auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Diese, durch den Radverkehr gut genutzte Strecke muss zeitgemäß und mit einem starken Zuwachs an Sicherheit ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6627 2020 Die Vorlage OF 777/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6627 entstanden aus Vorlage: OF 777/11 vom 05.09.2020 Betreff: Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke Der Magistrat wird gebeten, entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg und der Auffahrt zur Omega-Brücke für die Anlage bzw. Einrichtung einer Fahrradverbindung Sorge zu tragen. Die Strecke zwischen dem westlichen Ende des Streckenabschnitts an der Ampelanlage der Omega-Brückenauffahrt und dem östlichen Ende, östlich der Straße Am Roten Graben, ist für den Fahrradverkehr mittels eines Radwegs, einer Radspur oder zumindest mit der Ausweisung eines gemeinsam von Fußgängern und Radverkehr nutzbaren Weges zu erschließen. Begründung: Die Kilianstädter Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Frankfurt und Maintal dar. Über weite Strecken ist der Weg bereits heute gut durch einen am Waldrand geführten Weg auch für den Radverkehr erschlossen. Auf dem o. g. Abschnitt wird der Radverkehr auf beiden Seiten des Streckenabschnitts abrupt beendet. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Radverkehr gezwungen, auf die als Landstraße anmutende Fahrbahn zu wechseln. Das Tempo des motorisierten Verkehrs entspricht in diesem Bereich oft dem der Landstraße, obwohl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bzw. 60 km/h ausgewiesen. Es gibt keinerlei Hinweise oder Warnungen, um den motorisierten Verkehr auf den Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Diese durch den Radverkehr gut genutzte Strecke muss zeitgemäß und mit einem starken Zuwachs an Sicherheit ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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