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Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 333/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leer steht. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? 2. Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? 3. Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? 4. Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leerstand in der Burgstraße 56 beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Vorgang: OM 2537/22 OBR 3; ST 1468/24 Der Stellungnahme 1468 des Magistrats vom 5. 8. 24 ist zu entnehmen, dass die geplanten Um- und Ausbauten seit längerem abgeschlossen sind. In Anbetracht dessen und angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in ständigem Kontakt mit den Eigentümern steht, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, diese Kontakte zu nutzen und die Eigentümer dringend zu bitten, die Wohnungen schnellstmöglich zu vermieten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6080 2024 Die Vorlage OF 779/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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