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Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Betreff: Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden Die Liegenschaft Nußzeil 87 - 97 ist im Erbbaurecht an die GAGFAH I Invest GmbH & Co. KG vergeben. Der Erbbauberechtigten obliegt es, alle auf dem Erbbaugrundstück liegenden Bauwerke und Anlagen, ebenso wie die Garten- und Hofflächen, die Zugangswege und die Fußsteige der das Erbbaugrundstück berührenden Straße während der Dauer des Erbbaurechts in ordnungsgemäßem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie haftet auch für alle eintretenden Schäden und Nachbaransprüche wie ein Eigentümer und an dessen Stelle. Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen. Der Magistrat wird veranlassen, dass die Erbbauberechtigte schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert wird, die vertraglichen Regelungen einzuhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2012, OM 1134 Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9
Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9 Betreff: Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 783/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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