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Reflexion

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Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2016, OF 79/8 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Gehbehinderungen haben Probleme diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist,zu begehen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71-73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Gehbehinderungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1035 2016 Die Vorlage OF 79/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Gehbehinderung" durch das Wort "Mobilitätseinschränkungen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 16.11.2016 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Probleme, diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist, zu begehen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4