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Bund-Länder-Programm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ - Frankfurt am Main-Fechenheim Aufwertung der Eingangsbereiche - „Neuer Treffpunkt ‚Kultureck‘ und Spielplatz Burglehen“
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 463 Betreff: Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen" - Frankfurt am Main-Fechenheim Aufwertung der Eingangsbereiche - "Neuer Treffpunkt ‚Kultureck' und Spielplatz Burglehen" Der Kernbereich von Fechenheim wurde mit Bescheid des Landes vom 31.10.2008 in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen" heute "Lebendige Zentren" aufgenommen. Das Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, das urbane Leben in den Zentren und Kernbereichen nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Die im Rahmen des Förderprogramms beabsichtigte städtebauliche Aufwertung der Eingangsbereiche in den Kernbereich ist zentrale Zielsetzung. Im südlichen Eingangsbereich betrifft dies den Kreuzungsbereich Pfortenstraße/Alt-Fechenheim/Ankergasse, das sogenannte "Kultureck", so benannt, da in diesem Bereich zahlreiche Kultureinrichtungen und Kunstschaffende zu finden sind sowie die südliche Verlängerung Richtung Starkenburger Straße, der Potenzialraum Burglehen. Die Fläche am "Kultureck" ist stark frequentiert und wird durch die Fahrbahn dominiert, zahlreiche Ausstattungselemente tragen zur Unübersichtlichkeit bei. Für die Fußgänger verbleiben teils nur schmale Gehwege. Die Baumwurzeln im Bereich des angrenzenden Parkplatzes heben das Pflaster an. Der benachbarte Postladen verursacht Kurzparken. Am südlichen Ende des Platzes Burglehen schließt sich ein, durch Zaun und Mauer eingegrenzter, kleiner Spielbereich mit einem Kombinations-Spielgerät an. Die Gestaltung ist nüchtern. Die Mauer ist außenseitig mit großformatigen Werbeanlagen versehen, die den Eingangsbereich dominieren. In unmittelbarer Nähe des Spielplatzes sind neun Parkstände vorhanden. Der Bereich Burglehen sollte durch eine ansprechende Neugestaltung und Erweiterung des Spielbereiches eine Aufwertung als Spielplatz und Kommunikationszone erfahren und auf diese Weise zum attraktivem Aufenthaltsort für alle Altersgruppen werden, dabei war wegen der direkten Lage an einer Verkehrsstraße besonders der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen. Die Planung sah eine Vergrößerung der Spielfläche vor, unter Einbindung der beiden Bestandsbäume und der Inanspruchnahme von fünf Parkplätzen. Der Spielbereich von ursprünglich 120 m2 konnte so fast verdoppelt werden. Für die Abschirmung zur Straße hin, war eine höhengestaffelte Mauer vorgesehen, der Vorentwurf beinhaltete auch eine bessere Eingrünung und mehr Sitzgelegenheiten. Vier neue Parkplätze sollten durch Umplanung in sicherer Entfernung zum Spielplatz angeordnet werden. Der Problematik am "Kultureck" sollte mit einer Anpassung der Fahrbahn, d.h. Reduzierung der Fahrbahnbreite mit gleichzeitiger Verbesserung für die Fußgänger und die Baumstandorte begegnet werden. Zur Betonung eines einheitlichen Ortskernes sollten farblich angepasste Beläge zur Anwendung kommen. Um die Verbesserungen zu erreichen, war es auch hier erforderlich, einen Parkplatz zu reduzieren. Des Weiteren sah die Planung die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, durch Schaffung neuer Sitzmöglichkeiten in Form von langen Sitzbänken in Richtung der Fußgängerzone, vor. Im Laufe des Planungs- und Abstimmungsprozesses mit dem Gremium "Lokale Partnerschaft Aktive Kernbereiche Fechenheim" sowie eines erweiterten Kreises von Anwohnern zeigte sich jedoch, dass die Akzeptanz des ersatzlosen Wegfalls von insgesamt sechs Parkplätzen problematisch und ihr Erhalt für den Stadtteil außerordentlich wichtig ist. Nach Prüfung des Sachverhaltes ist es jedoch aufgrund der städtebaulichen Situation nicht möglich im näheren Umkreis weitere Parkplätze zu entwickeln. Auch das Schaffen neuer Sitzmöglichkeiten wurde kritisch bewertet. Eine Anpassung bzw. Änderung der Planung am Burglehen in Bezug auf eine Verringerung der beabsichtigten Spielfläche, um die unmittelbar vor dem Spielbereich vorgelagerten Parkplätze zu erhalten, ist städtebaulich nicht zu vertreten. Des Weiteren ergibt sich aus der räumlichen Enge kein weiterer planerischer Spielraum. Bei einer Neuplanung des Bereiches kann der heutige Zustand, der historisch bedingt ist, schon allein aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erhalten werden. Das alleinige Erneuern einzelner Bestandselemente, wie z.B. der Einfriedungsmauer, ist nicht förderfähig, da die Verwendung von Fördermitteln immer auf eine grundlegende und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Das Austauschen von einzelnen Spielgeräten oder ein Wechsel der Mauerelemente ist im Gegensatz zur Förderung einer nachhaltigen Stadterneuerung daher eine Unterhaltungsmaßnahme. In diesem Zusammenhang ist auch das Entfernen der großformatigen Werbeanlagen nur im Zusammenhang einer umfassenden Erneuerung und Umplanung des Bereiches möglich, denn für den Rückbau der Großformatstafeln bedarf es eines besonderen öffentlichen Interesses. Ein Entfernen aus rein ästhetischen Gründen ist auf Basis des städtischen Werberechtsvertrags leider nicht möglich. Die ursprünglichen Ziele, die Eingangssituation umfassend zu verbessern und zu attraktiveren können nicht mit herausgelösten kleinen Teilmaßnahmen erreicht werden. Die Abwägung aller zu beachtenden Punkte führt darum zur Entscheidung, das Projekt "Aufwertung der Eingangsbereiche - Neuer Treffpunkt "Kultureck" und Spielplatz Burglehen" nicht weiter zu verfolgen. Ziel ist jedoch weiterhin die städtebauliche Aufwertung des nördlichen Eingangsbereichs, zwischen der Kleestraße, der Willmannstraße und der Straße Alt-Fechenheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2020, OF 790/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6963 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 463 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückweisung) FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6693, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.11.2020 Aktenzeichen: 60 10
Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 790/11 Betreff: Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim Vorgang: B 463/20 "Die im Rahmen des Förderprogramms beabsichtigte städtebauliche Aufwertung der Eingangsbereiche in den Kernbereich ist zentrale Zielsetzung" und sollte auch weiterhin im Rahmen des Programms Aktive Kernbereich in Frankfurt Fechenheim realisiert werden. Kritik, Pro und Contra Bewertung und möglich Anpassung der Planung, sollen hinsichtlich der Beschlüsse im bewährten Gremium der Lokale Partnerschaften verbleiben. Die einmalige Chance dieses Projekt im Rahmen des Gesamtprojektes Aktive Kernbereiche zu einem positiven Abschluss und einer Umsetzung zu bringen soll genutzt werden. Die Entscheidung, das Projekt "Aufwertung der Eingangsbereiche" - Neuer Treffpunkt "Kultur-eck und Spielplatz Burglehen" zu einem positiven Abschluss mit Umsetzung zu bringen oder das Projekt im Rahmen der aktiven Kernbereiche nicht weiter zu verfolgen soll gemeinsam von lokaler Partnerschaft, Planungsamt und Ortsbeirat getroffen werden. Hierzu ist das als förderungswürdig erachtete Projekt in mindestens einer weiteren (gegebenenfalls digitalen) Sitzung der lokalen Partnerschaft mit Planungsamt erneut zu besprechen und wenn möglich zu bescheiden. Begründung: Allein schon der Umstand, dass durch die Verlegung des 7. Polizei-Reviers bzw. Wandlung zu einem Polizeiposten mehrere Parkplätze am Rathaus und damit in unmittelbarer Nähe des Projektortes entstanden sind, findet in der Entscheidung, vorgetragen in der B463, keine Berücksichtigung. Das Beenden dieses Projektes innerhalb der aktiven Kernbereiche ist eine vertane Chance für den Stadtteil Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6963 2020 Die Vorlage OF 790/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6963 entstanden aus Vorlage: OF 790/11 vom 15.11.2020 Betreff: Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim Vorgang: B 463/20 Der Magistrat wird gebeten, das folgende Vorgehen für das Projekt "Kultureck" und Spielplatz Burglehen in die Wege zu leiten: "Die im Rahmen des Förderprogramms beabsichtigte städtebauliche Aufwertung der Eingangsbereiche in den Kernbereich ist zentrale Zielsetzung" und sollte auch weiterhin im Rahmen des Programms Aktive Kernbereiche in Frankfurt-Fechenheim realisiert werden. Kritik, Pro- und Kontrabewertung sowie mögliche Anpassung der Planung sollen hinsichtlich der Beschlüsse im bewährten Gremium "Lokale Partnerschaft " verbleiben. Die einmalige Chance, dieses Projekt im Rahmen des Gesamtprojektes Aktive Kernbereiche zu einem positiven Abschluss und einer Umsetzung zu bringen, soll genutzt werden. Die Entscheidung, das Projekt Aufwertung der Eingangsbereiche - "Neuer Treffpunkt ,Kultureck' und Spielplatz Burglehen" zu einem positiven Abschluss mit Umsetzung zu bringen oder das Projekt im Rahmen der aktiven Kernbereiche nicht weiter zu verfolgen, soll gemeinsam von "Lokaler Partnerschaft", Planungsamt und Ortsbeirat getroffen werden. Hierzu ist das als förderungswürdig erachtete Projekt in mindestens einer weiteren (gegebenenfalls digitalen) Sitzung der "Lokalen Partnerschaft" mit Planungsamt erneut zu besprechen und wenn möglich zu bescheiden. Begründung: Allein schon der Umstand, dass durch die Verlegung des 7. Polizeireviers bzw. Wandlung zu einem Polizeiposten mehrere Parkplätze am Rathaus und damit in unmittelbarer Nähe des Projektortes entstanden sind, findet in der mit Magistratsbericht vom 11.09.2020, B 463, vorgetragenen Entscheidung keine Berücksichtigung. Das Beenden dieses Projektes innerhalb der aktiven Kernbereiche ist eine ungenutzte Chance für den Stadtteil Fechenheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 463 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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