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Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 30.01.2018 Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 861 Antrag vom 01.10.2019, NR 987 Aktenzeichen: 60 3
Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahingehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen wie beispielsweise der Freitagsmarkt aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen des ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markt im Hofs", sowie die ehemalige Stereobar die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen, bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausen sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausen verstärkt gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2018, OF 803/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2930 2018 1. Die Vorlage OF 791/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 803/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen SPD und 1 BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Änderungsantrag zu OF 791/5
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2018, OF 803/5 Betreff: Änderungsantrag zu OF 791/5 Der Ortsbeirat beschließt, der Antrag OF 791/5 wird wie folgt geändert: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass die Ertüchtigung des historischen Bestands Alt Sachsenhausens Fördergegenstand wird. Begründung: Der historische Bestand Alt-Sachsenhausen soll verstärkt gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer." Begründung: Die Förderung des historischen Bestandes in Alt-Sachsenhausen ist ein sinnvolles Förderziel, nicht jedoch die zweckfremde Nutzung von Wohnraum. Da in Frankfurt Zehntausende von Wohnungen fehlen, die auch von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen finanzierbar sind, ist der Punkt 1.1 der Förderrichtlinie für Alt-Sachsenhausen richtig - mehr denn je. Das Hauptaugenmerk muss in Alt-Sachsenhausen auch weiterhin bei der Schaffung von Wohnraum liegen. Sollten Hauseigentümer ihre Wohnungen aus offensichtlichen spekulativen Gründen leer stehen lassen, so muss die Stadt Frankfurt entsprechend intervenieren, nicht jedoch den Nutzungszweck ändern. Auch innenstadtnahe Wohnquartiere wie Alt-Sachsenhausen müssen normal situierten Mietern offen stehen. Die Nutzung von leer stehenden Wohnungen für Ateliers und Geschäftsräumen ist auf Grund der in Frankfurt nach wie vor reichlich vorhandenen Büroflächen ohnehin obsolet. Es bleibt zu betonen, dass sich in Alt-Sachsenhausen Wohnen, Gastronomie und wirtschaftliche Tätigkeiten für den besonderen Charakter des Stadtteils gegenseitig bedingen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme auf die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten ist hierbei unabdingbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2930 2018 1. Die Vorlage OF 791/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 803/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen SPD und 1 BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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