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Reflexion

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Zu Punkten der Begründung zum Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 8/8 Betreff: Zu Punkten der Begründung zum Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Auf Seite 9 der Begründung (letzter Absatz): Der dort beschriebene Vorschlag einer Bachquerung (Brücke) über den Urselbach zu den nördlich angrenzenden Grünflächen wird nicht weiter verfolgt. 2. Thema Wasser - Seite 30 - 13.2.2.4 "Beschreibung der geplanten Maßnahme. " : Variante 1 (Versickerungsbecken ohne Anschluss an den Urselbach sollte die Vorzugsvariante sein. 3. Geprüft werden sollte, das anfallende Regenwasser der Straßen dem neugepflanzten Baumbestand am Straßenrand zur Bewässerung zur Verfügung zu stellen. (Wie schon geplant in Nieder-Erlenbach/ Neubaugebiet Am Riedsteg) Begründung: Zu 1. Der Benutzungsdruck dieses Nachbargrünzuges und mittelbar auch des naheliegenden NSG Riedwiese durch die NeubewohnerInnen der Sandelmühle könnte durch die leichte Erreichbarkeit mittels Brücke die Vielfalt von Flora und Fauna dort nachhaltig negativ beeinflussen. Zu 2. Versickerung ist die beste Variante um ein Zuviel an Wasser/Hochwasser in Urselbach - und nachfolgend der Nidda zu begegnen. Und um den Grundwasserspeicher gut füllen zu können. Zu 3. Neuangepflanzte Bäume hätten aufgrund dieser Bewässerung vor Ort bessere Chancen auf ein gutes Anwachsen und Leben, insbesondere in den ersten Standjahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 252 2021 Die Vorlage OF 8/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) Ziffer 1. der Vorlage OF 8/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt wird; b) Ziffer 2. und 3. in der vorgelegten Fassung zugestimmt Abstimmung: zu a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., Freie Wähler und fraktionslos (= Zustimmung) zu b) Einstimmige Annahme

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 8/8 vom 25.05.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vorgang: M 14/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Anlage 3 zum Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, Seite 36 - 13.2.2.4 "Beschreibung der geplanten Maßnahme": Variante 1 (Versickerungsbecken ohne Anschluss an den Urselbach) als Vorzugsvariante zu wählen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das anfallende Regenwasser der Straßen dem neu gepflanzten Baumbestand am Straßenrand zur Bewässerung zur Verfügung gestellt werden kann (Wie es schon in Nieder-Erlenbach/Neubaugebiet Am Riedsteg geplant ist). Begründung: Zu 1.: Versickerung ist die beste Variante, um ein Zuviel an Wasser/Hochwasser im Urselbach - und nachfolgend der Nidda - zu begegnen, und um den Grundwasserspeicher gut füllen zu können. Zu 2.: Neu angepflanzte Bäume hätten aufgrund dieser Bewässerung vor Ort bessere Chancen auf ein gutes Anwachsen und Leben, insbesondere in den ersten Standjahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1767 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4