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Reflexion

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Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 246 entstanden aus Vorlage: OF 326/9 vom 25.08.2022 Betreff: Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2022 Hinweisen aus der Bevölkerung folgend hat der Ortsbeirat festgestellt, dass im Ortsbezirk deutlich über 100 Wohnungen der Bundesbank leer stehen, teils wohl schon seit einigen Jahren. Angesichts der gravierenden Wohnungsnot in Frankfurt ist dies kein längerfristig zu duldender Zustand. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Bundesbank zuzugehen, um sich über die Hintergründe des Leerstands in ihren Wohnungen und über die weiteren Pläne der Bundesbank mit ihren Immobilien im Ortsbezirk 9 zu informieren und darüber zu berichten. Sofern die Bundesbank eine Sanierung ihrer Immobilien anstrebt, soll auch über den Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen, den Umfang und die daraus resultierenden Mietpreise berichtet werden; 2. die Bundesbank in Gesprächen dafür zu sensibilisieren, welches Bild sie als Bundesinstitution erzeugt, wenn sie erhebliche Leerstände in einer Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt in Kauf nimmt und ihr Alternativen aufzuzeigen; 3. mit der Bundesbank einen Plan zu entwickeln, ihre erheblichen Leerstände schnell einer Nutzung zuzuführen. Hier wären zum Beispiel temporäres Wohnen für Geflüchtete oder Studierende denkbar, aber auch der Kauf der Wohnungen durch eine öffentliche Wohnbaugesellschaft oder der Erwerb von Belegrechten; 4. darüber zu informieren, inwiefern und zu welchen Bedingungen die Bundesbank im Zuge ihrer Ansiedlung Flächen der Stadt Frankfurt für den Wohnungsbau erhalten hat und welche Regelung für den Fall einer Aufgabe der Wohnnutzung durch Bundesbankbedienstete vereinbart wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Antrag vom 16.11.2023, OF 801/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 246 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OA 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 246 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 246 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 2427, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 § 2775, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023

Leerstand von Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Betreff: Leerstand von Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2775 - OA 246/22 OBR 9 - Zwischenbericht: a) Die Wohnungen der Bundesbank im Bereich Dornbusch - Eschersheim - Ginnheim sollen laut Eigentümerin ab Anfang Januar 2023 in neun Bauabschnitten umfangreich generalsaniert werden. Dabei sollen unter anderem Versorgungsleitungen und Sanitärausstattung, der in den Nachkriegsjahren in mehreren Bauabschnitten zwischen 1949 bis 1962 errichteten Siedlung, erneuert werden. Insbesondere die Elektroinstallationen entsprächen in vielen Wohnungen nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen, sodass die betroffenen Wohnungen nach Aussage der Eigentümerin nicht vermietungsfähig seien. Darüber hinaus sei, soweit möglich, der Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Dachgeschosse zur Schaffung zusätzlichen neuen Wohnraums geplant. Eine energetische Sanierung der gesamten Anlage sei ebenfalls vorgesehen. Eine bauliche Maßnahme dieses Umfanges könne nur in leerstehendem Wohnraum erfolgen. Ungefähr zwei Drittel der Wohnungen der Siedlung stehen deswegen aktuell - zum Teil schon seit einigen Jahren - leer. Ein Drittel dieser leerstehenden Wohnungen soll wiederum vorgehalten werden, um während der Sanierung als Interimswohnung genutzt und den Mieter:innen als Zwischenwohnung angeboten werden zu können. Bei dem Sanierungsvorhaben soll es sich um ein mehrjähriges Projekt (2023 bis 2026) mit insgesamt 9 Bauabschnitten handeln. Erste Abstimmungsgespräche mit den Mietparteien des ersten Bauabschnitts sollen bereits angelaufen sein. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts sollen die Wohnungen voraussichtlich ab Ende 2023 sukzessive wieder belegt werden. Die ersten Baumaßnahmen in der Camissostraße wurden inzwischen begonnen. b) Leider mangelt es in Hessen an einer Rechtsgrundlage, um gegen Leerstände vorzugehen. Auch im Hinblick auf den Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9 besteht folglich keine zwingende rechtliche Interventionsmöglichkeit für die Anordnung der Beseitigung des Leerstandes oder für die Durchsetzung von Zwischennutzungen. Nichts desto trotz bemüht sich der Magistrat, hier Lösungen herbeizuführen, da es für öffentliche Eigentümer zumindest geboten erscheint, dem dringenden Bedarf an Interimswohnen für Geflüchtete ein wenig Abhilfe zu schaffen und insbesondere für Familien "normale" Wohnungen zu Verfügung zu stellen. Der Magistrat hat sich vor Ort - und auch an anderen Orten in der Stadt, wo die Bundesbank Eigentümerin von z. T. leerstehenden Wohnungen ist, ein Bild gemacht und in einem kürzlich erfolgten Gespräch sowie bei einer Ortsbegehung mit Vertreter*innen der Bundesbank, der Dezernate Wohnen und Soziales sowie Sachverständigen erreicht, dass die Bundesbank in Kooperation mit dem Sozialdezernat und der KEG an anderer Stelle Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung stellen wird. c) Hierzu besteht noch dezernatsübergreifender Klärungsbedarf, der Magistrat wird unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Antrag vom 16.11.2023, OF 801/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. (= Zurückweisung) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 142 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3324, 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 13.06.2023

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank - hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 801/2 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank - hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen, die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instandgehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u.a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142/ 23). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leerstehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Anlage: Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 801/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 801/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5130 2024 Die Vorlage OF 801/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 999 Aktenzeichen: 64-0

Beratung im Ortsbeirat: 4