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Unfallrisiken an der Bushaltestelle .Hans-Böckler-Straße. stadteinwärts
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.04.2013, B 156 Betreff: Unfallrisiken an der Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" stadteinwärts Vorgang: A 278/13 FREIE WÄHLER Zu 1.: Die Gehwegbreite beträgt 1,57 m, die Breite des Radwegs ist 1,62 m; damit sind die Mindestbreiten gerade eingehalten. Dem Magistrat ist selbstverständlich bewusst, dass an dieser Stelle (wie leider auch an vielen anderen Stellen im straßenbaulichen Bestand) eine solche Aufaddierung von Minimalabmessungen nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Zu 2.: Für alle Bushaltestellen in Frankfurt am Main wird selbstverständlich ein barrierefreier Umbau angestrebt. So wurde bspw. die Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" in stadtauswärtiger Fahrtrichtung bereits umgebaut. Am heutigen Standort ist ein barrierefreier Ausbau räumlich möglich (Länge der Haltestelle zwischen zwei Grundstückzufahrten ist ausreichend). Daher wird auch diese Haltestelle mittelfristig zum Beispiel im Rahmen einer ohnehin stattfindenden Straßenbaumaßnahme oder eines Sonderprogrammes ausgebaut werden. Bei der Priorisierung dieser Baumaßnahmen legt der Magistrat wesentlich die jeweiligen Fahrgastzahlen zugrunde. Zu 3.: Im Bereich der Haltestelle wird ein straßenbegleitender, benutzungspflichtiger Radweg zusammen mit einem Gehweg auf Bordsteinniveau geführt, was stadtweit durchaus kein Sonderfall darstellt. Der Fußgängerbereich (Aufstellfläche der Haltestelle und zugleich Gehweg) ist entlang der Häuserfront bzw. der Grundstückgrenze angeordnet. So ist gewährleistet, dass sich Fußgängerinnen und Fußgänger im geschützten Bereich aufhalten können. Zu 4.: An der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" in Fahrtrichtung Höchst Bahnhof steigen täglich 60 bis 80 Personen ein. Zudem wurde durch Befragung der Einsteiger ermittelt, dass - über den gesamten Betriebstag - nur rund 20 bis 25 Fahrgäste aus Richtung Main-Taunus-Zentrum an die Haltestelle kommen. Somit gehört die Haltestelle zu den weniger frequentierten in Frankfurt am Main. Die vorgenannten Erhebungsergebnisse sind auch Grundlage der Bewertung der Haltestelle mit Blick auf die zu 2. angesprochene Priorisierung. Zu 5.: Im Rahmen eines Ortstermins im November 2010, an dem auch Vertreter des Ortsbeirats 6 teilnahmen, war vereinbart worden, dass die aktuellen Fahrgastzahlen an der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" noch einmal ermittelt werden, um die von Bürgern vorgetragenen Argumente sachgerecht bewerten zu können. Die Ergebnisse der Erhebung wurden dem Ortsbeirat schriftlich mitgeteilt. Vor dem Hintergrund der ermittelten, zu Frage 4 hier auch dokumentierten, Zahlen wurde dem Ortsbeirat empfohlen, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Er wurde zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, "sich herauszuhalten". Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2013, OF 729/6 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2013, A 278 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 Antrag vom 05.09.2013, OF 808/6 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.04.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2225 2013 1. Die Vorlage B 156 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 729/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3270, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.06.2013 Aktenzeichen: 32 1
Unfallrisiken Bushaltestelle „Hans-Böckler-Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 entstanden aus Vorlage: OF 729/6 vom 12.05.2013 Betreff: Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Vorgang: B 156/13 Im Bericht B 156 hat der Magistrat ausführlich Stellung zu den Unfallrisiken an der Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" bezogen. Hierbei räumt der Magistrat ein, dass die bestehenden Mindestbreiten des Gehwegs sowie des Radwegs nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Zudem wurden bei der Messung Hindernisse wie Papierkorb oder Stehle nicht berücksichtigt, die die angegebenen Breiten der Wege nochmals partiell verkleinern. Die angegebenen Personenzahlen im Bericht scheinen bei bekannter Frequentierung des Main-Taunus-Zentrums fraglich. Der Magistrat wird gebeten, an traffiQ heranzutreten, damit die Haltestelle entweder unter die Autobahnbrücke oder hinter die Einmündung der Hans-Böckler-Straße verlegt werden kann. Begründung: Wie der Magistrat in seinem Bericht B 156 dargelegt hat, entspricht die Lage der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" nicht den heutigen Anforderungen. Die Haltestelle ist nicht breit genug, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und wartende Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs gefahrlos begegnen können. Besonders problematisch wird es, wenn Familien mit Kinderwagen an der Haltestelle auf den Bus warten. Daher sollte der Magistrat erneut prüfen, ob eine Verlegung möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.04.2013, B 156 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1219 Antrag vom 05.09.2013, OF 808/6 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481 Aktenzeichen: 92 13
Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1219 Betreff: Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Ungeachtet des Wunsches, dass Verkehrsanlagen möglichst großzügig dimensioniert werden sollten, reicht die vorhandene Breite des Geh- und Radwegs von zusammen mehr als 3m vollkommen aus, um eine sichere Verkehrsabwicklung - auch für die Fahrgäste - an der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" zu ermöglichen. Das Fahrgastaufkommen, die Fußgängerfrequenz und die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer liegen nur im unteren bis mittleren Bereich. Es liegen keine Unfallmeldungen vor. Auch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegende Position der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" weist etwa die gleichen Abmessungen von Geh- und Radweg auf. Klagen über mögliche Zwischenfälle oder Unfälle sind auch hier nicht bekannt. Dennoch wurde jetzt erneut geprüft, ob die Haltestelle verlegt werden sollte. Eine Verlegung in südliche Richtung jenseits des Straßenzuges der Hans-Böckler-Straße hätte folgende Nachteile: Der Abstand zur nächstgelegenen gesicherten Querungsmöglichkeit würde sich auf rd. 100m erhöhen. Damit würde die Gefahr, dass die Straße von Fahrgästen "wild" gequert wird, steigen. Zudem würde die Erschließung schlechter werden. Es entstünden längere Wege zur Haltestelle aus der dicht bebauten Siedlung Engelsruhe. Nicht zuletzt wäre die räumliche Situation nicht signifikant besser. Die dortige Gehwegbreite ist mit 3,3m nur unwesentlich breiter als am aktuellen Standort. Die Verlegung der Haltestelle in Richtung Autobahn wurde ebenfalls geprüft: Es entstünden längere Fußwege für die Fahrgäste, die mehrheitlich aus dem Nahbereich der heutigen Haltestelle kommen. Die Lage in einem unwirtschaftlichen Raum unterhalb einer Autobahnbrücke und außerhalb der geschlossenen Bebauung würde dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Fahrgäste entgegenlaufen. Zudem entstünden hohe Investitionskosten durch die notwendige Zuwegung und Beleuchtung der Wartefläche. Im Anbetracht der hier aufgelisteten Nachteile ist der Verbleib der Haltestelle am heutigen Standort alternativlos. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 Antrag vom 05.09.2013, OF 808/6 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481
Bushaltestelle .Hans-Böckler-Straße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2013, OF 808/6 Betreff: Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Vorgang: B 156713; OM 2225/13 OBR 6; ST 1219/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" in Fahrtrichtung Höchst/Bahnhof wird ein Ortstermin durchgeführt mit dem Ziel die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Magistrat und Ortbeirat auszutauschen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Begründung: In dem B-Bericht 156/2013 (02.04.2013) räumt der Magistrat ein, dass die Mindestbreiten gerade so eingehalten werden und nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. In der ST 1219/2013 (12.08.2013) spricht der Magistrat plötzlich davon, dass die Gehwegbreite ausreichend wäre, nachdem der Ortsbeirat mit der OM 2225/2013 eine Verlegung gewünscht hat und Alternativen vorgeschlagen hat. Der Ortsbeirat hält daher einen Ortstermin für sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.04.2013, B 156 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1219 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2481 2013 Die Vorlage OF 808/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bushaltestelle „Hans-Böckler-Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 05.09.2013 Betreff: Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Vorgang: B 156/13; OM 2225/13 OBR 6; ST 1219/13 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" in Fahrtrichtung Höchst/Bahnhof einen Ortstermin durchzuführen mit dem Ziel, die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Magistrat und Ortbeirat auszutauschen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Begründung: In der Vorlage B 156 räumt der Magistrat ein, dass die Mindestbreiten gerade so eingehalten werden und nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. In der Vorlage ST 1219 spricht der Magistrat plötzlich davon, dass die Gehwegbreite ausreichend wäre, nachdem der Ortsbeirat mit seiner Anregung OM 2225 eine Verlegung gewünscht und Alternativen vorgeschlagen hat. Der Ortsbeirat hält daher einen Ortstermin für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.04.2013, B 156 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1693 Aktenzeichen: 92 13
Beratung im Ortsbeirat: 4
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