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Reflexion

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Verwendung der Ortsbeiratsbudgets

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Vorgang: A 315/13 FDP Mit dem Ortsbeiratsbudget verfügen die Ortsbeiräte über eigene Budgetmittel, die in eigener Zuständigkeit für die in § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GO OBR) genannten Verwendungszwecke im öffentlichen Raum verwendet werden können. Dadurch haben die Ortsbeiräte die Möglichkeit, in den jeweiligen Ortsbezirken eigene Schwerpunkte zu setzen und zu entscheiden, welche Maßnahmen im Bereich des Ortsbeiratsbudgets verwirklicht werden. Dies vorausgeschickt, berichtet der Magistrat zu der Verwendung des OBR-Budgets wie folgt: In den letzten drei Jahren wurden von den Ortsbeiräten insgesamt 299 Beschlüsse gefasst: Jahr Anzahl Beschlüsse (insgesamt) Zulässig Anhand der GO nicht zulässig 2010 117 107 10 2011 83 78 5 2012 70 67 3 2013* 29 28 1 Summe 299 280 19 * Stand: 23.05.2013 Von den insgesamt 299 gefassten Beschlüssen wurden 73% für Maßnahmen gefasst, die die Gestaltung und Instandsetzung von öffentlichen Sport-, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 GO OBR) betreffen, 8% für eine neue Schulhofgestaltung und -nutzung (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 5 GO OBR) sowie 6% für Maßnahmen, die eine Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen sowie von Straßenoberflächen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 7 GO OBR) betreffen. Insgesamt 5% der Beschlüsse konnten durch das jeweilige Fachamt nicht umgesetzt werden, da sachliche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen; 6% der Beschlüsse fielen nicht unter die nach der Geschäftsordnung zulässigen Maßnahmen. Keine Beschlüsse wurden zur Renaturierung von Bächen und Gewässern sowie für Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen gefasst. Von den gefassten Beschlüssen hatten 2% keine Auswirkungen. Unter Gestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von öffentlichen Sport-, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen werden u.a. folgende Maßnahmen verstanden (Auszug): - Spielplatzsanierung (Grunderneuerung; Kauf von (zusätzlichen) Spielgeräten (Ausstattungsgegenstände)) - Parksanierung (Gestaltungen; Wegesanierung; Aufstellen von Sitzmöglichkeiten) - Gestaltung von Grünflächen und -anlagen (Begrünung; Beleuchtung) - Verbesserung von Sport- und Bolzplätzen - Kauf von Kunstgegenständen - Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken Unter Maßnahmen für eine neue Schulhofgestaltung und -nutzung werden folgende Arbeiten verstanden (Auszug): - Neugestaltung von Schulhöfen - Kauf von Spielgeräten für den Schulhof - Ausstattung und Bepflanzung von Schulgärten Bei einer Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen sowie von Straßenoberflächen handelt es sich um folgende Maßnahmen (Auszug): - Fußgängerfreundliche Verschönerung von Straßenplätzen - Setzen von Verkehrsinseln - Gestaltung von Bürgersteigflächen - Aufstellung von Bänken an Bushaltestellen - Anbringen von Fahrradschienen und Papierkörben - Aufstellung von Schildern Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.03.2013, A 315 Antrag vom 03.09.2013, OF 811/6 Auskunftsersuchen vom 24.09.2013, V 823 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 26.08.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 27.08.2013, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 27.08.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 13 am 27.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 27.08.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 30.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 09.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3517, 22. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 09.09.2013 Aktenzeichen: 00 34 260

Zeilsheim: .Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2013, OF 811/6 Betreff: Zeilsheim: "Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil Vorgang: B 321/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten und zusätzlichen baulichen Maßnahmen erforderlich wären, um das vorhandene Wegenetz, welches den Stadtteil umschließt, so zu beschildern/zu bewerben, dass eine Art "Grüngürtel" um Zeilsheim entsteht. Der Bericht B327/2013 gibt dem Ortsbeirat die Möglichkeit, Maßnahmen zur Gestaltung von Erholungsanlagen, sowie öffentlichen Geh- und Fahrradwegen aus seinem Budget zu finanzieren. Die Stellungnahme zu dieser Anfrage dient dabei als Grundlage zur weiteren Planung dieses im Frankfurter Westen einzigartige Angebot "Rund um den westlichsten Stadtteil" Begründung: Zeilsheim ist umringt von Feldern und bietet so einen hervorragenden und unvergleichlichen Naherholungswert in der Stadt Frankfurt. Die Kombination aus der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen (Bahnhöfe, Flughafen, Autobahnen), Wirtschaft (Industriepark, Einkaufszentren) und der Naherholung ist der Standortvorteil des Stadtteils. Der Auszug aus dem Stadtplan zeigt, dass vorhandene Streckennetz mit einer Spaziergänger freundlichen Länge von 6,2km, das außer im Kellerskopfweg und den Straßenüberquerungen der Hauptstraßen durch die Feldgemarkungen führt. Anlage 1 (ca. 547 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 823 2013 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP

Zeilsheim: „Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.09.2013, V 823 entstanden aus Vorlage: OF 811/6 vom 03.09.2013 Betreff: Zeilsheim: "Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil Vorgang: B 321/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten und zusätzlichen baulichen Maßnahmen erforderlich wären, um das vorhandene Wegenetz, welches den Stadtteil Zeilsheim umschließt, so zu beschildern/zu bewerben, dass eine Art "Grüngürtel" um Zeilsheim entsteht. Die Vorlage B 327 schildert die Möglichkeiten, mit dem Ortsbeiratsbudget Maßnahmen zur Gestaltung von Erholungsanlagen sowie öffentlichen Geh- und Fahrradwegen zu finanzieren. Die Stellungnahme zu diesem Auskunftsersuchen soll dabei als Grundlage zur weiteren Planung dieses im Frankfurter Westen einzigartigen Angebots "Rund um den westlichsten Stadtteil" dienen. Begründung: Zeilsheim ist umringt von Feldern und bietet so einen hervorragenden und unvergleichlichen Naherholungswert in der Stadt Frankfurt. Die Kombination aus der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen (Bahnhöfe, Flughafen, Autobahnen) und Wirtschaftsstandorten (Industriepark, Einkaufszentren) sowie der Naherholung ist der Standortvorteil des Stadtteils. Der Auszug aus dem Stadtplan (siehe Anlage) zeigt, dass das vorhandene Streckennetz mit einer spaziergängerfreundlichen Länge von 6,2 Kilometern mit Ausnahme im Kellerskopfweg und den Überquerungen der Hauptstraßen nur durch die Feldgemarkungen führt. Anlage 1 (ca. 547 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1633 Aktenzeichen: 79 1

Beratung im Ortsbeirat: 4