Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Wem gehört die Stadt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 815/1 Betreff: Wem gehört die Stadt? Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Bewohner:innen in der Günderodestraße 5 einzusetzen damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter geeignetem Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind. Begründung: Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung") Nur noch Meschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragen wir uns: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurter:innen zur Verfügung stellen. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2023 Die Vorlage OF 815/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der betreff der Vorlage folgednen Wortlaut enthält: "Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen" Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); CDU und SPD (= Enthaltung)
Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3944 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 17.04.2023 Betreff: Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter einem geeigneten Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind. Begründung: Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung"). Nur noch Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragt sich der Ortsbeirat: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2301 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment