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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ I. Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme II. Bebauungsplan Nr. 803 - Ä5 - Riedberg-Universität
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 229 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" I. Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme II. Bebauungsplan Nr. 803 - Ä5 - Riedberg-Universität Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4290 (M 182) I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Vortrag des Magistrats zur Kostensituation der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" zur Kenntnis. 2.1. Abweichend von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2639 vom 7.09.1998 wird der Magistrat beauftragt, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bis 2017 zum Abschluss zu bringen. Das ursprünglich angestrebte ausgeglichene Projektergebnis kann nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden. 2.2. Der Magistrat wird aufgefordert, wenn notwendig rechtzeitig ausreichende Rückstellungen zur Deckung des Defizits der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bzw. zur Übernahme der verbleibenden Verbindlichkeiten aus dem Treuhandvermögen zu bilden. 3.1. Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen, sowohl auf der Ausgabenseite (zügiger Abbau der Zinslast des Projektes, Anpassung der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur an den jeweiligen Bedarf, strenge Überwachung der Baukosten für öffentliche Infrastruktur und der Honorare, fortlaufende Optimierung der Organisationsstruktur, Einführung einer leistungsabhängigen Komponente in das Treuhänderhonorar) als auch auf der Einnahmenseite (Beschleunigung der Vermarktung durch attraktive, marktgängige Immobilienangebote, enge Zahlungsziele für Grundstückserwerber, marktgerechte Bodenpreise, Verbesserung des Verhältnisses zwischen Verkehrsflächen und überbaubaren Grundstücksflächen, Nachverdichtung an dafür geeigneten Stellen, Angebot hochwertiger Einfamilienhausgrundstücke) zu ergreifen, um das Projektergebnis zu verbessern. 3.2 Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, regelmäßig einmal jährlich über den Projektstand zu berichten. 4. Zur Verbesserung der Einnahmensituation wird der Magistrat beauftragt, die gemeinsam mit der Universität erarbeitete Neukonzeption der Flächen für den Campus Riedberg umzusetzen. II. 1. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfes nach § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Beschlussantrag auf Grund des beiliegenden Vorentwurfes zum Bebauungsplan und des städtebaulichen Rahmenkonzeptes hinreichend qualifiziert ist. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 3. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr.803 - Am Riedberg sollen für die Ausweitung des Baufeldes der Universität in südliche Richtung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden und Flächen nordöstlich der Altenhöferallee für die Wohnnutzung verfügbar gemacht werden. Zusätzlich wird mit der Teiländerung die mit Planfeststellungsbeschluss erfolgte Verlegung der Stadtbahntrasse planungsrechtlich nachvollzogen und es werden die im Rahmen der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick entfallenen Flächen für Dauerkleingärten nachgewiesen. Begründung: Zu I: A. Zielsetzung: Die Realisierung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" ist seit dem ersten Kostenbericht (B 491 vom 04.07.2005) wesentlich vorangeschritten. Bis zum 30.09.2008 hat der Entwicklungsträger und Vertragspartner HA Hessen Agentur GmbH 91,5 % (194 ha) der insgesamt zu erwerbenden Fläche (= 212 ha) der Entwicklungsmaßnahme ankaufen bzw. durch Abwendungsvereinbarung verfügbar machen können. Gleichzeitig haben verschiedene Alteigentümer ihre Grundstücke direkt an Investoren veräußert. Vom Nettobauland (ohne Flächen für soziale und technische Infrastruktur insgesamt 78 ha) konnten zwischenzeitlich 36 ha (= 46 %) an Investoren vermarktet bzw. zur Entwicklung gemäß den Vorgaben der Planung mittels Abwendungsvereinbarungen gebunden werden. Darin enthalten sind knapp 8 ha (= 10 % des Nettobaulandes oder 1.174 Wohneinheiten), die an Endkunden veräußert werden konnten. In der Summe entspricht dies gut 20 % der geplanten 6.000 Einheiten. Gegenwärtig wohnen ca. 2.100 Menschen in Riedberg (Stand 31.12.2008). Diese Zahl beinhaltet nicht die Einwohner des angrenzenden Wohngebietes "Am Bonifatiusbrunnen" (Umlegungsgebiet, ca. 1.300 Bewohner). Es werden zurzeit nahezu sämtliche wohnwirtschaftlichen Produkte (Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, Miet- und Eigentumswohnungen) in Riedberg angeboten. Einer der wichtigsten Meilensteine zur Schaffung des attraktiven Wohnstandortes Riedberg war -nach Fertigstellung des Bonifatiusparks sowie der Grundschule - im Dezember 2008 die Eröffnung des "Riedberg-Zentrums" (Nahversorgungszentrum mit ca. 5.000 m2 Verkaufsfläche für den täglichen Bedarf, ca. 600 m2 BGF für Gastronomie, ca. 1.800 m2 BGF für Arztpraxen, Freiberufler und andere Dienstleister sowie 117 Wohneinheiten) im Quartier Mitte. Ein weiterer wesentlicher Meilenstein wird die Inbetriebnahme der Stadtbahn (U8, U9) am 15.12.2010 sein. Die Finanzierung des Baus der Stadtbahntrasse ist gesichert, die Bauarbeiten haben begonnen. Auch die Eröffnung von wissenschaftlichen Instituten der Johann Wolfgang Goethe-Universität, von universitätsnahen Forschungsstellen (z. B. Max-Planck-Institut für Hirnforschung) und Einrichtungen für angewandte Forschungen (z. B. FIZ Frankfurter Innovationszentrum) sind zu erwähnende Wegmarken besonderer Bedeutung. Zu den maßgeblichen Entscheidungskriterien von Investoren und Endkunden für Kauf bzw. Anmietung von Immobilien in Riedberg zählt die rechtzeitige Schaffung der sozialen und technischen Infrastruktur. Die erste Grundschule für 400 Schüler ist in Betrieb. Weiterhin bieten 3 fertiggestellte und eine provisorische Kindertagesstätte Betreuungskapazitäten für 340 Kinder. Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen (z. B. Bonifatus- und Kätcheslachpark) sowie die notwendigen Ver- und Entsorgungsbauwerke wurden parallel zur Vermarktungsaktivität realisiert. Bis zum 31.12.2008 wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt EUR 192 Mio. getätigt. Dies ist die Summe der tatsächlich geleisteten Zahlungen für bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen. Die beiden größten Unterpositionen (Grunderwerb / Bodenordnung = EUR 69 Mio.; Erschließung / Grünanlagen = EUR 51 Mio.) erklären rund 62,5 % der Ausgabensumme. Auf Projektmanagement (= EUR 26 Mio.) und Finanzierung (= EUR 21 Mio.) entfallen weitere 24,5 %. Die restlichen 13 % entfallen auf Planungs- und Herstellungskosten für soziale Infrastruktur (= EUR 19 Mio.) sowie Marketing- und Planungskosten (= EUR 6 Mio.). Den notwendigen hohen Vorleistungen stehen erste Einnahmen gegenüber. Diese setzen sich zusammen aus bereits kontowirksam vereinnahmten Kaufpreisen und Ausgleichsbeträgen in Höhe von zusammengerechnet EUR 69 Mio. Der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen in Höhe von EUR -123 Mio. ist gedeckt durch Fremdfinanzierungen zu üblichen Kapitalmarktkonditionen für derartige Projekte. Die Bewertung der protokollierten, aber noch nicht (in voller Höhe) kontowirksam gewordenen Verträge mit Investoren sowie des Bestands an Baugrundstücken im Zwischeneigentum des Treuhänders ergibt zum Stichtag 31.12.2008 einen Vermögenswert von EUR 161 Mio. Um diese Verträge zu erfüllen, hat die Entwicklungsmaßnahme bereits eingegangene Verpflichtungen für Erschließung usw. zu erbringen. Diese zukünftigen Maßnahmen addieren sich inkl. Finanzierungskosten auf EUR 70 Mio. Es verbleibt zum 31.12.2008 rechnerisch ein negativer Saldo zwischen bisherigen und in näherer Zukunft zu erwartenden Einnahmen (= EUR 69 Mio. + EUR 161 Mio. = EUR 230 Mio.) und erfolgten bzw. verpflichteten Ausgaben (= EUR 192 Mio. + EUR 70 Mio. = EUR 262 Mio.) in Höhe von EUR -32 Mio. Der Abschluss der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist zum 31.12.2017 prospektiert. Bei ca. 400 Vermarktungseinheiten p. a. kann dieses Ziel erreicht werden. Zukünftig wird die Anzahl der Vermarktungseinheiten als Summe der kontowirksamen Einnahmen aus Verkäufen von Wohnbaugrundstücken und Verkäufen von Gewerbegrundstücken sowie kontowirksamen Einnahmen aus Ausgleichs- bzw. Ablösebeträgen dividiert durch 80.000 (= durchschnittlicher anteiliger Grundstückswert) definiert. Bis jetzt standen aber tatsächliche, notariell protokollierte Wohneinheiten im Vordergrund. In der Anfangsphase des Projektes führte die fehlende öffentliche Akzeptanz des Vorhabens, ausgelöst durch die Proteste der Alteigentümer und die Diskussion des Projektes auf politischer Ebene, zu Verzögerungen. Die erst langsam steigende Standortattraktivität, noch nicht zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen (noch nicht vorhandener Stadtbahnanschluss und fehlende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs) sowie eingeschränkte Grundstücksverfügbarkeiten trugen ebenfalls zu deutlich niedrigeren Vertriebszahlen bei. Nicht zuletzt schlug sich auch der Konjunktureinbruch in den Jahren 2001 bis 2004 deutlich in den Vermarktungszahlen nieder. So wurden im Jahr 2001 nur 17 Wohneinheiten vermarktet. Im Jahr 2002 waren es 27, 2003 waren es 40, 2004 waren es 86 und 2005 schließlich 138 Einheiten. In den Jahren 2006 und 2007 konnten dann aber 313 bzw. 399 Wohneinheiten am örtlichen Immobilienmarkt platziert werden. Im Jahr 2008 fiel die Absatzmenge auf 154 Wohneinheiten zurück. Ursächlich für diesen Rückgang der Vermarktungszahlen sind die ersten Auswirkungen der Finanzkrise und die Folgen des sogenannten "Düsseldorfer Urteils", welches dann, wenn mit einem Grundstücksverkauf durch die öffentliche Hand eine Bauverpflichtung verbunden ist und gleichzeitig ein bestimmter Schwellenwert des Grundstückswertes zuzüglich der Baukosten überschritten wird, eine europaweite Auschreibung als notwendig erachtet. Zwei Verkaufsabschlüsse mit zusammen 211 Einheiten verschoben sich dadurch ins Jahr 2009. Insgesamt werden im laufenden Jahr 580 vermarktete Wohneinheiten (davon 180 Einheiten an Privatpersonen und 400 Einheiten an Investoren) als realisierbar erachtet. Für das Jahr 2010 wird eine ähnliche Größenordnung erwartet. Das langfristige durchschnittliche Vermarktungsziel von 400 Einheiten p. a. kann erreicht werden, da sich zurzeit eine Reihe großer Projekte mit Geschosswohnungsbau in der Entwicklung befindet und der Ausbau der Infrastruktur (Schulen, Riedberg-Zentrum, Stadtbahn) nun soweit fortgeschritten ist, dass der Standort gegenüber früheren Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen hat. B. Alternativen: Eine Abtrennung des bisher noch nicht im Detail erschlossenen Teilgebietes Niederurseler Hang wäre im Hinblick auf die angestrebte Ergebnisverbesserung kontraproduktiv, da dieses Teilgebiet für sich genommen einen positiven Kostendeckungsbeitrag hat. D. h. die dort prognostizierten Einnahmen liegen deutlich über den für die Feinerschließung und den Mehrbedarf für die soziale Infrastruktur noch aufzubringenden Aufwendungen. Somit trägt dieses Teilgebiet nicht unwesentlich zur Ergebnisverbesserung der Gesamtmaßnahme bei. Die jüngsten Verwerfungen auf den Weltfinanzmärkten sind im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die entscheidende Vermarktungsgeschwindigkeit noch nicht quantifizierbar. Würde sich in einem Negativszenario die Projektenwicklungszeit wegen ins Stocken geratener Absatzerfolge verlängern, stiege das unter Punkt D ausgewiesene Projektdefizit weiter an. Würde es in einem Positivszenario gelingen, den gegenwärtigen Trend zur Anlage in Sachwerte nachhaltig zu nutzen, und die langfristige durchschnittliche Absatzmenge von 400 Einheiten p. a. im Mittel um 50 Vermarktungseinheiten pro Jahr bis zum Ende der Laufzeit zu steigern, könnte die Maßnahme ein Jahr früher (2016) abgeschlossen werden. Sehr grob gerechnet kann man davon ausgehen, dass jedes zusätzliche bzw. eingesparte Jahr das Gesamtergebnis um EUR 9 Mio. be- oder entlastet. C. Lösung / Realisierungsschritte: Folgende Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung gegenüber der in Abschnitt D dargestellten Kosten- und Finanzierungsrechnung sind vorgesehen: - Zulassung eines vierten Obergeschosses in Teilbereichen des Quartiers Mitte und dadurch Erhöhung der Grundstückserlöse (durch den Bebauungsplan 803 Ä1 Riedberg-Mitte bauleitplanerisch bereits vorbereitet und mit einem Kaufvertrag bereits vertraglich fixiert). - Steigerung der Erschließungseffizienz (erhöhter Anteil Nettobauland am Bruttobauland) in den Quartieren Altkönigblick und Niederurseler Hang an dafür geeigneten Stellen. - Verstärkung der Aktivitäten, den jährlichen Grundstücksabsatz in Riedberg durch den Einsatz von Wohnungsbauförderungsmitteln weiter zu erhöhen und damit die Zinslast des Projektes zu senken. - Die Notwendigkeit zum Bau einer zweiten weiterführenden Schule neben dem zurzeit in Planung befindlichen Gymnasium ist voraussichtlich nicht gegeben, weil es durch die Laufzeitverlängerung der Maßnahme gegenüber früheren Annahmen zu Verschiebungen der Altersstruktur und damit des Bedarfs an Schulplätzen kommen wird. Bis Ende 2010 wird der Magistrat prüfen, ob die Nachfrage aus dem Geltungsbereich der Städtebaulichen Maßnahme die Finanzierung einer weiteren Schule aus dem Treuhandvermögen rechtfertigt. Gegebenenfalls ist die Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule für überwiegend "Nicht-Riedberg-Kinder" sinnvoll, um die Attraktivität des Stadtteils zu stärken und einen gesamtstädtischen Bedarf zu befriedigen. Diese zweite weiterführende Schule wäre dann aber inklusive des Grundstückswertes, der dem für Wohnbauland zu entsprechen hätte, aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. - Gemeinsam mit der Universität wurde vom Magistrat eine Neuausrichtung der Flächendisposition des Campus` Riedberg erarbeitet. Dabei wird, wie in der Anlage zu diesem Vortrag dargestellt, eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen der Universität nach Süden vorgesehen. Hierdurch wird es möglich, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden Institutsbauten einen Neubau für die Chemie zu errichten. Dies verbessert einerseits die Voraussetzungen für die immer wichtiger werdende interdisziplinäre Zusammenarbeit der so genannten Lebenswissenschaften, andererseits eröffnet dieser Neubau die Möglichkeit, das bestehende sechsgeschossige chemische Institut durch einen attraktiven Neubau zu ersetzen. Von den Wissenschaftlern befürchtete Nachteile einer Sanierung des Bestandsgebäudes unter laufendem Betrieb können so vermieden werden. Im Gegenzug wird die Universität auf die bisher vorgehaltenen Reserveflächen westlich der Altenhöferallee und nördlich der Graf-von-Stauffenberg-Straße verzichten. Westlich der Altenhöfer-allee kann somit in bester Lage ein etwa 4,5 ha großes Wohngebiet für Einfamilienhäuser entstehen. Der Vertrieb dieser zusätzlichen Wohnbauflächen kann einen nennenswerten Beitrag zur Ergebnisverbesserung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" leisten. Die frei werdenden Flächen nördlich der Altenhöferallee können für Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Sportanlagen, aber auch für gewerbliche Nutzungen bauleitplanerisch vorbereitet werden. Die Erlöse aus ihrem Vertrieb werden ebenfalls dem Treuhandvermögen zugeführt. Der Magistrat beabsichtigt, auf Grundlage des in der Anlage vorgelegten städtebaulichen Konzeptes, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um zügig die Voraussetzungen für die von der Universität gewünschte Entwicklung zu schaffen. D. Kosten: Anhand der langfristigen Kosten- und Finanzierungsrechnung ermittelt sich folgendes voraussichtliches wirtschaftliches Ergebnis zum 31.12.2017 (Stand 15.01.2009): Gesamtausgaben EUR 467 Mio. (=100,0 %) davon: Erschließung / Grünanlagen EUR 126 Mio. (= 27,0 %) Soziale Infrastruktur EUR 105 Mio. (= 22,5 %) Grunderwerb / Bodenordnung EUR 102 Mio. (= 21,8 %) Finanzierungskosten EUR 68 Mio. (= 14,6 %) Projektmanagementleistungen EUR 46 Mio. (= 9,8 %) Marketing / Öffentlichkeitsarbeit EUR 11 Mio. (= 2,4 %) Sonstiges (z. B. Voruntersuchungen, Planungen, Wettbewerbe) EUR 9 Mio. (= 1,9 %) Gesamteinnahmen: EUR 393 Mio. Geschätzter Saldo am 31.12.2017: EUR -74 Mio. Die durch die neue Rechtslage hervorgerufene Ausschreibungspflicht für Grundstücke sowie die jüngsten Verwerfungen auf dem Finanzmarkt haben insbesondere im letzten Quartal 2008 und im ersten Halbjahr 2009 zu einem deutlichen Rückgang der Vermarktungsgeschwindigkeit geführt. Dies führte zu einem verzögerten Kontozufluss und daraus folgend zu einem Anstieg der Zinsbelastung. Außerdem wurde angesichts der aktuellen Marktentwicklung - im Gegensatz zur Kofi vom 15.01.2009 - nun darauf verzichtet, mit steigenden Grundstückspreisen zu rechnen, so dass die KoFi Rechnung vom 24.08.2009 mit rund EUR -82 Mio. abschließt. Die nach der Durchführung des Wettbewerbs für den Bau des Riedberggymnasiums und des Jugendzentrums ermittelten und durch die Entwicklungsmaßnahme zu tragenden Projektkosten lagen deutlich über den früheren Schätzungen, so dass durch diese Maßnahme das gesamte Defizit auf schätzungsweise EUR -94 Mio. ansteigen wird. Damit fällt der Beitrag des Treuhandvermögens zur notwendigen Grundausstattung des neuen Stadtteils Riedberg geringer als ursprünglich erhofft aus. Dennoch bietet der eingeschlagene Verfahrensweg einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegenüber anderen Wegen (z. B. Baulandumlegungsverfahren) finanzielle Vorteile für die Stadt. Diese Vorteile sind auf der Aktivseite der städtischen Bilanz stehende Vermögenswerte (ohne dazugehörigen Grundstücksanteil), nämlich soziale Infrastruktureinrichtungen (EUR 105 Mio.) und Parks (EUR 18 Mio.), die vom Treuhandvermögen aus den planungsbedingten Bodenwertsteigerungen finanziert und an die Stadt Frankfurt "kostenlos" übertragen werden. Dazu kommen Grundstückswerte und anteilige Erschließungsflächenwerte in Höhe von ungefähr EUR 18 Mio. In die Bilanz der Stadt Frankfurt werden in Absprache mit dem Magistrat nur die Vermögenswerte aus dem Treuhandvermögen aufgenommen, die zum Stichtag bereits an die vermögensführenden Stellen der Stadt übertragen waren, um einen aufwändigen methodischen Wechsel in der Buchführung des Treuhänders zu vermeiden. In dem Anstieg des Defizites gegenüber dem jetzigen Stand in Höhe von EUR -32 Mio. (negativer Saldo zwischen bisherigen und in näherer Zukunft zu erwartenden Einnahmen und erfolgten bzw. verpflichteten Ausgaben) kommt zum Ausdruck, dass insbesondere die noch ausstehenden Ausgaben für die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas) deutlich höher sein werden als bisher. Während sich die Steigerungen der Aufwandspositionen im sonstigen Hoch- und Tiefbau (allgemeine Kostenentwicklungen am Bau, ursprünglich nicht vorhergesehene Erhöhung der Qualität wie z. B. Passivhausstandard und Quantität wie z. B. Lärmschutzwall entlang der A 5 für EUR 5,8 Mio., Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren für schätzungsweise EUR 7 Mio.) per saldo noch relativ moderat gestalten bzw. durch Betriebskostenersparnisse vom allgemeinen Haushalt zumindest teilweise gegenfinanziert werden, haben sich - resultierend aus der immobilienmarkttechnisch bedingten Laufzeitverlängerung - der Aufwand für das Projektmanagement und die Finanzierungskosten deutlich erhöht. Wie jedes andere Großprojekt mit langer Laufzeit bietet die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" Risiken, aber auch Chancen. Bestimmend für das Handeln des Magistrats ist es, diese Chancen zu ergreifen und das derzeit prognostizierte Projektergebnis zu verbessern. Zu II: Für den Bereich der Universität beabsichtigt der Magistrat einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die von der Universität gewünschte Entwicklung zu schaffen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll auf den Beschluss zur öffentlichen Auslegung verzichtet werden. Die öffentliche Auslegung wird für Herbst 2009 angestrebt. Planungsanlass Die Aufgliederung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 803 in Teilbebauungspläne hat sich in den Verfahren für die vorangegangenen Bebauungspläne Nr. 803 Ä1, Ä2, Ä3 und Ä4 bewährt und soll für das übrige Gebiet des Bebauungsplans Nr. 803 fortgeführt werden. Erweiterung des Baufeldes Universität Gemeinsam mit der Universität wurde vom Magistrat eine Neuausrichtung der Flächendisposition des Campus Riedberg erarbeitet. Als Ergebnis werden die überbaubaren Grundstücksflächen der Universität nach Süden hin erweitert. Im Gegenzug werden die bisher für universitäre Nutzungen vorgehaltenen Flächen östlich der Altenhöferallee frei und können als allgemeine Wohngebiete entwickelt werden. Planfeststellung zur Stadtbahntrasse Durch den Planfeststellungsbeschluss Nr.47 und Planänderungsbeschluss Nr. 49 zur Stadtbahnstrecke D - Teilabschnitt IV vom 21.02.2007 hat sich die Lage der Stadtbahntrasse geändert. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf der Bauleitplanung an die von der Fachplanung vorgesehene Flächennutzung im Verlauf der Trasse. Nachweis von Dauerkleingärten Die im Rahmen der Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick entfallenen Flächen für Dauerkleingärten können im Geltungsbereich der Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 - Riedberg-Universität nachgewiesen werden. Geltungsbereich Das Plangebiet Riedberg-Universität umfasst den südlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 803. Von Nordwesten nach Nordosten grenzen in der Reihenfolge der Bebauungsplan Nr. 803 Ä1 - Riedberg - Mitte und Nr. 803 Ä2 - Riedberg-Schöne Aussicht - sowie der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg-Ginsterhöhe an. Von Südwesten nach Südosten grenzen die Bebauungspläne Nr.196, Nr. 537 - Heddernheim-Nord, Nr. 820 - Am Bonifatiusbrunnen und Nr. 566 - Heddernheim-Nord - Anschluss A 661 an. Der Geltungsbereich befindet sich zwischen der Marie-Curie-Straße im Südwesten, der Rosa-Luxemburg-Straße im Südosten, der Hans-Bethe-Straße und der Riedberg-Allee im Norden und der Trasse der Stadtbahn im Westen. Im Osten wird die räumliche Grenze durch den Grünzug "Topografischer Weg" und die Siedlung "Am Bonifatiusbrunnen" gebildet. Städtebauliches Rahmenkonzept Die Ausweitung der überbaubaren Flächen im Sondergebiet Universität nach Süden hin soll mit dem Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 - Riedberg-Universität planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Erweiterung und die Erhöhung der GRZ auf 0,8 wird eine Konzentration der Universitätsneubauten am derzeitigen Standort ermöglicht. Dies entspricht den Anforderungen an interdisziplinäre Zusammenarbeit in den dort angesiedelten "Lebenswissenschaften" und ermöglicht durch den Raumzuwachs eine unproblematische Erneuerung des Kernbereiches südlich der Max-von-Laue-Straße bei laufendem Universitätsbetrieb. Nördlich der Max-von-Laue-Straße wird diese räumliche Flexibilität unterstützt durch eine Zusammenfassung der beiden Baublöcke und den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche in der Ruth-Moufang-Straße. Durch diese Maßnahmen werden die Flächen nordöstlich der Altenhöferallee frei. Sie sind aufgrund ihrer Lagequalität sehr gut für die Wohnnutzung geeignet und sollen entsprechend anderer Lagen am Riedberg planungsrechtlich als Wohnbaugebiet gesichert werden. Mit der Verlegung der Stadtbahntrasse westlich der Max-von-Laue-Straße ändert sich die Erschließungsituation beidseitig der Stadtbahn grundlegend. Zwischen der Straße Kreuzerhohl, der Bahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße entsteht eine zusammenhängende Fläche, die sich gut für die Einrichtung von Dauerkleingärten eignet. Diese Kleingärten werden im Rahmen der nördlich gelegenen Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick entfallen und können hier an einem geeigneten Standort nachgewiesen werden. Die Flächen südlich und östlich des Baufeldes Universität sollen grünplanerisch und planungsrechtlich konkretisiert und als öffentliche und private Grünflächen gesichert werden. Der Grünzug Römische Straße wird über den Kreuzungspunkt an der Riedbergallee hinaus nach Süden als öffentliche Grünfläche entwickelt werden. Die diesen Grünzug umgebenden Flächen südlich des Kreuzerhohls und westlich des Baufeldes Universität können aufgrund ihres höherwertigen Grünbestandes mit einem expliziten Erhaltungsziel für den Grünbestand verbunden werden. Die übrigen Flächen zwischen Marie-Curie-Straße und Baufeld Universität sollen als private Grünflächen unmittelbar der Universität zugeordnet werden und in begrenztem Umfang forschungsbedingte Nebenanlagen aufnehmen können. Als Schutzpflanzung zur Marie-Curie-Straße wird ein ca. 5 m breiter Streifen mit Gehölzen vorgesehen. Östlich der Altenhöferallee und südöstlich des allgemeinen Wohngebietes befinden sich die Landschaftsbereiche um die Bornfloßquelle und den Bonifatiuspark. Für diese Flächen ist planerisches Ziel neben der Festsetzung als öffentliche Grünfläche auch die Vorhaltung von Ausgleichsflächen. Die im Bebauungsplan Nr. 803 festgesetzte Verkehrsfläche im Bereich der Zufahrt zur BAB 661 über die Marie-Curie-Straße wird deckungsgleich inklusive der Flächen für den Lärmschutz in die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä5 - Riedberg-Universität übernommen. Da hinsichtlich der verkehrstechnischen Situation keine maßgeblichen Veränderungen aufgetreten sind, ergibt sich kein Überplanungsbedarf. Anlage Karte (ca. 2,3 MB) Anlage Rahmenkonzept (ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Anfrage vom 01.12.2009, A 1112 Vortrag des Magistrats vom 19.11.2012, M 257 Vortrag des Magistrats vom 11.02.2013, M 28 Antrag vom 15.11.2016, OF 82/8 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 25.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 229 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 229 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der Vorlage M 229 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich der Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsflächen für die Universität) bis auf Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden. Abstimmung: a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) NPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der Vorlage M 229 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich der Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsfläche für die Universität) bis auf Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Schenk (= Ziffer I. Annahme, Ziffer II. Annahme mit Maßgabe) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der Vorlage M 229 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich der Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsfläche für die Universität) bis auf Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Schenk gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD und REP (= Annahme) sowie LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7857, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 § 8028, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 00
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3818 - NR 838/63 SPD, l. B 405/13 - 1. Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 534 ha der Fläche der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der Kleingärtnervereine. Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt, weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingärtnervereinen begegnen sich Generationen und Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der Kleingartenanlagen, daraus ergeben sich wichtige soziale Funktionen. Ziel der Stadt Frankfurt ist der Bestandserhalt der Kleingartenanlagen unter aktuellen Rahmenbedingungen und die bedarfsgerechte Versorgung wachsender Stadtteile. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2013 - 2015: Am 31.12.2015 existierten in Frankfurt am Main 115 Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen keine Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt. Im Stadtgebiet sind Baumaßnahmen geplant, die in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig, Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2017. Betroffene Kleingärtnervereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist gem. Grunderwerbsplan mit Stand Juni 2007 nicht direkt betroffen. Ein angrenzender Fußweg (parallel zum Bahndamm) geht vom Eigentum der Stadt auf die DB über. Die Kleingartenanlage Eschersheim Anlage 3 am Berkersheimer Weg(Kreuzung mit S-Bahn-Trasse) ist durch die Erstellung einer neuen Böschung mit ca. 7 Parzellen betroffen. Im Norden der Anlage entlang der Bahntrasse wird 10 m ab der bestehenden Böschungsoberkante eingegriffen, der bestehende Weg wird komplett überbaut. Der KGV Taunusgärten e. V., Anlage 4, ist gemäß Grunderwerbsplan, Stand August 2001, indirekt betroffen. Eine Stromkabeltrasse muss in ausreichendem Abstand zur zukünftigen Bahnstrecke verlegt werden und verläuft daher über den Parkplatz des KGV. Gärten sind nicht betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am Mühlgarten e. V. entfällt vollständig, Gärten sind nicht betroffen (Grunderwerbsplan Stand August 2001). Die Anlagen des KGV Niddatal e.V. und KGV Kriegsopfer Bockenheim e. V. sind nicht betroffen (Maßnahmen finden nur westlich der Bahntrasse statt). Die Anlage des KGV Ginnheimer Wäldchen e. V. ist nicht direkt betroffen. Die Fläche zwischen Bahntrasse und Zaun wird "dinglich zu belastende Fläche" ,die DB erhält Wege- oder Leitungsrecht für die Bahn. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Es liegt eine Planung vor. Das Planfeststellungverfahren wurde noch nicht eingeleitet und ruht seit ca. 3 Jahren. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Die Offenlage ist abgeschlossen, die Einwendungsfrist für die Abschnitte ist bereits abgelaufen. Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn ist nicht vor 2021 zu rechnen. Betroffene Kleingärtnervereine: Die entlang des Bahndamms gelegenen Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen Fuß-Radweg (Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche Parzellen zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. e) Regionaltangente West Es liegt eine Vorplanung vor, die Scoping-Unterlagen wurden beim Regierungspräsidium eingereicht. Kleingärten sind nach derzeitigem Stand der Vorplanung (Planstand 2011 bis 2015) auf Frankfurter Gemarkung nicht direkt betroffen. Potentielle Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch/Freizeit- und Erholungsnutzung werden in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt, die mit den Planfeststellungsunterlagen eingereicht wird. Die Planung endet derzeit an der Haltestelle "Gewerbegebiet Praunheim", Planungen für den Abschnitt nach Niederursel bzw. Nordwestzentrum liegen nicht vor. f) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg Betroffene Kleingärtnervereine: Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015) Derzeit läuft die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. Folgende städtebauliche Konzepte schließen Kleingartenanlagen ein: - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seckbach Zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Seckbach ("Einhausung der A661") sind die Voruntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Die Anlage 4 des KGV Cronberger liegt im Planungsgebiet für das Innovationsquartier. Inwieweit tatsächlich in die Anlage eingegriffen werden soll, ist nach heutigem Planungsstand noch nicht verlässlich zu bestimmen. - Wohnbebauung "An der Wolfsweide" Das Bebauungsplanverfahren Nr. 876 "Nördlich an der Wolfsweide" mit der beabsichtigten Wohnbebauung im Bereich des KGV Wolfsweide e. V. wurde mittlerweile eingestellt. - Am Eschbachtal / Bonames-Ost Der Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal / Bonames-Ost" befindet sich noch im Verfahren und soll im kommenden Jahr öffentlich ausgelegt werden. Derzeit ist beabsichtigt, die vorhandene Dauerkleingartenanlage der Siedlervereinigung Bonames e.V. zu erhalten und entsprechend festzusetzen. Zusätzliche Kleingartenflächen im Plangebiet sind aktuell nicht vorgesehen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können sich noch Änderungen ergeben. - Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger Straße" soll der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht werden. Dabei entfallen drei Gartenparzellen des KGV Mainperle e.V. und drei Parzellen werden angeschnitten. Die Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend an das Vereinsgelände und flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig informiert und bei der Planung einbezogen. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Bestand der Kleingartenanlagen ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland vorzuhalten. 2.1 Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) vertreten, so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern: Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung. Zu jedem Handlungsfeld wird in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. 2.2 Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Zur Vorbereitung eines zukünftigen Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden 2010 bis 2012 sechs Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. und der städtischen Ämter statt. Die Teilnehmer der AK-Sitzungen haben sich über eine Organisationsstruktur verständigt, relevante Themen wurden zusammengetragen und gewichtet. Von den Teilnehmenden wurden folgende Themen als besonders wichtig eingestuft: Familienfreundlichkeit, Interkulturelles Leben, Zukunft des Ehrenamtes, sowie Vereinsstruktur und Kultur. Diese Themen wurden im Rahmen der AK-Sitzungen behandelt, darüber hinaus wurde ein Leitfaden zu KEK verabschiedet. Da im Rahmen dieses Prozesses die Erfordernis eines Kleingartenentwicklungskonzeptes wiederholt hinterfragt wurde, wurde unter Abwägung des Arbeitsaufwandes und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Verhältnis zu der zu erwartenden Akzeptanz, die Weiterführung des Projektes zunächst zurückgestellt. Gegebenenfalls werden Teilaspekte des Projektes auf Grundlage der Leitlinien des Deutschen Städtetages mit geringerem Aufwand und projektbezogen weiterverfolgt. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015: 3.1 Kleingartenstandorte in Planung In verschiedenen Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanalagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen. Das städtebauliche Gesamtkonzept Riedberg beinhaltet im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) auch die Ausweisung von Flächen für Dauerkleingärten. Mittlerweile sind diese Bebauungspläne rechtskräftig und die Standorte somit rechtsverbindlich festgeschrieben. 3.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.3 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: eine 3.3.1 Erweiterung des KGV Kratzdistel e. V. Der Kleingartenverein Kratzdistel e. V. hat eine Erweiterungsfläche von 5.113 m2 von der Stadt Frankfurt gepachtet. Auf der Fläche entstehen 10 Gärten und Gemeinschaftsflächen. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden vom Verein umgesetzt und von der Stadt Frankfurt am Main gefördert. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2013 bis 2015 gewährte das Land Hessen für Neuanlagen von Kleingärten und Sanierung bestehender Kleingartenanlagen sowie Fachberatung pro Jahr ca. 90.000.- € Fördermittel für das Land Hessen. Die Schwerpunkte der Förderung waren Bau- und Sanierung von Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Berichtszeitraum wurden von den Frankfurter Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine Anträge auf Förderung für die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen gestellt. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 4.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2013 2014 2015 84.882,06 15.557,62 68.319,67 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2013 2014 2015 - 12.174 € - 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Ergebnishaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Straßenreinigungs-gebühren 34.203,72 € 30.458,04 € 30.458,04 € Zuwendungen aus dem Ergebnishaushalt 80.893,89 € 152.792,40 € 187.496,00 € 4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Zuwendungen aus dem Investitionshaushalt 78.515,00 € 67.612,00 € 68.206,74 € 4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Insgesamt 4.2.1 bis 4.2.4 278.494,67 € 278.594,06 € 354.480,45€ 4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die sich im Zusammenhang mit Öffentlichen Grünanlagen im Bereich von Kleingartenanlagen in den Jahren 2013 bis 2015 ergeben haben, gefördert. Die Aufwendungen für diese Pflegeleistungen betragen ca. 90.000,- € pro Jahr. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2016 Für 2016 ergeben sich folgende Haushaltsansätze: Investitionshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2016 liegt bei 50.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative Projekte steht für 2016 ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung. Ergebnishaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier sind Mittel in Höhe von 200.000 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des Berichtszeitraumes 2006-2009 keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i. V. m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Es wird Bezug genommen auf den Magistratsbericht B 405 vom 19.08.2013, Abschnitt 6.1 (Bodenbelastungen). Die Kleingartenanlage des KGV Mainwasen e.V., Anlage 2, befindet sich auf einer Altablagerung aus den 1920er Jahren. Die Untersuchungen des Umweltamtes auf dem Gelände des Kleingartenvereins Mainwasen e.V. in den Jahren 2012 und 2013 umfassten sehr detaillierte Beprobungen des durchwurzelbaren Bodenhorizontes bis 60 cm Tiefe einschließlich ausgewählter Anbaupflanzen. Dabei wurden jeweils 10 Gartenparzellen untersucht. Die wirkungspfadorientierten Ergebnisse ergaben insgesamt keine schädlichen Bodenveränderungen im Oberboden und keinen merklichen Schadstoff-Übergang in das Aufwuchsgemüse. Die Bewertung der Ergebnisse wurde auch mit dem Amt für Gesundheit abgestimmt und anschließend mit dem Vereinsvorstand kommuniziert. Den Nutzern wird weiterhin empfohlen Gemüse, das zum Verzehr verwendet wird, gründlich zu reinigen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die pH-Werte im Boden im schwach basischen Bereich bleiben, um eine mögliche Schwermetallmobilisierung im Boden und damit einen Transfer in die Nutzpflanzen zu vermeiden. Die Untersuchungen wurden im Jahre 2015 abgeschlossen durch Bohrungen bis zur Unterkante der Auffüllungen in ca. 3,50 m Tiefe. Hierbei wurden stellenweise erhöhte Belastungen mit Schwermetallen und PAK festgestellt. Diese sind bedingt durch Fremdbestandteile im Boden, welche aber kaum auslaugbar sind und sich nicht dem Grundwasser mitteilen. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2010) und Teilplan Schienenverkehr (2012) des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22.00 bis 06.00 Uhr, sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert entsprechend steigern. 7. Projektmanagement im Kleingartenwesen: Mit der Einrichtung der Abteilung Grünflächenmanagement (Abteilung 6) im Grünflächenamt wechselte die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen vom Sachgebiet Planung und Neubau (67.11) zur neuen Abteilung Grünflächenmanagement (67.6). Mit dem Wechsel der Zuständigkeit wurde das Aufgabenspektrum um den Bereich Projektmanagement erweitert. Da sich die ökologischen, städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen in der Gesellschaft immer schneller verändern, dient dieser Aufgabenbereich dazu, auf aktuelle Entwicklungen zielorientiert und in überschaubaren Zeithorizonten reagieren zu können. Folgende Projekte wurden in 2015 vorbereitet und laufen derzeit: 7.1 Grünschnittentsorgung in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung Ziel: Geordnete Entsorgung von Grünschnitt in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung der anfallenden Biosubstanz. Projektpartner sind die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die FES sowie vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Vermeidung illegaler Entsorgung - Serviceleistung für das ehrenamtlich organisierte Kleingartenwesen - Energetische Verwertung der Biosubstanz - Vorgabe von Entsorgungsstrukturen für Grünabfälle - Abstimmung und Festlegung von Rahmenbedingungen der Grünschnittentsorgung - Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 7.2 Heckenunterhaltung an Kleingartenanlagen Ziel: Eine Grundlage für die Vergabe und Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen für Hecken an ausgewählten Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main erarbeiten. Projektpartner sind vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Klären von Zuständigkeiten hinsichtlich der Flächenbearbeitung - Wirtschaftliche Erfassung des Aufwands für die Beseitigung von Arbeitsrückständen - Wirtschaftliche Erfassung des zukünftig kontinuierlichen Unterhaltungsaufwands - Klärung von Abläufen in der Bearbeitung - Abstimmung und Festlegung von Pflegestandards - Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 8.Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 8.1 Gartenvielfalt und Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an Veranstaltungen im Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur vorgestellt werden. 8.2 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 8.3 Veranstaltungen der Stadt Frankfurt in Kooperation mit Kleingärtnervereinen - 28. April 2013 "Vom Schrebergarten zum Urban Gardening" - 28. November 2013, 7. Frankfurter Familienkongress "Gärten für Familien, Frankfurt geht ins Grüne" - 27. April 2014 "Die Kräuterkur für`s Frühjahr" ,R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 5. September 2014 "Grüne Hausapotheke" , R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 12.Juni 2015 "Wild- und (Klein-) Gartenkräuter für Küche und Hausapotheke", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 13.Juni 2015 "Stadt + Grün: Gartenkonzepte des Neuen Frankfurt von May, Migge und Schütte-Lihotzky" , Ernst-May-Gesellschaft - 19.Juli 2015 "Quer durch den Kleingarten - Gesunde Aufstriche und Dips aus Wild- und (Klein-) Gartenkräutern", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 29.August 2015 " Smoothies - Die grüne Kraft aus dem Mixer", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. 8.3.1 Sonstige Veranstaltungen - "Kleine Gärten - große Wirkungen" Workshop Bildungsangebote zum ökologischen Gärtnern in der Stadt, Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e. V. 8.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Das Angebot der Beratung zum Obstbaumschnitt wird von Gartenfreunden gerne genutzt. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Mail: rv-kleingarten@iesy.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 405 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 597 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 899 Antrag vom 15.11.2016, OF 82/8 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038 Antrag vom 02.04.2017, OF 258/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1563 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 13 am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 661, 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.11.2016 Aktenzeichen: 67 0
Sachstand Kleingartenanlage Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 899 entstanden aus Vorlage: OF 99/12 vom 23.10.2016 Betreff: Sachstand Kleingartenanlage Riedberg Vorgang: B 226/16 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf den Bericht vom 02.09.2016, B 226, und den Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5 und Ä6) die Konzeption für die rechtkräftig ausgewiesenen Flächen und rechtsverbindlich festgeschriebenen Standorte für Dauerkleingärten dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Begründung: Zu einem lebendigen, funktionierenden Stadtteil mit mittlerweile rund 11.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören auch Dauerkleingartenanlagen, in denen Bürger sich erholen und ihre Freizeit in Gemeinschaft mit anderen Kleingärtnern verbringen können. Daher ist es wichtig, dass nach der planerischen Festsetzung der Dauerkleingartenanlage diese auch zeitnah vorgestellt wird, um dem Wunsch und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach einer solchen Anlage in ihrem Stadtteil nachzukommen. Mit der Pflege und Erhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt. Weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingartenvereinen begegnen sich Generationen und Kulturen bei der Gartenarbeit. Daraus entstehen wichtige soziale Bindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Antrag vom 15.11.2016, OF 82/8 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 237 Aktenzeichen: 67 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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