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Reflexion

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Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße anbringen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 805 entstanden aus Vorlage: OF 649/6 vom 18.03.2018 Betreff: Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Oeserstraße im Bereich vom Bahnhof Nied bis zur Niddaschule Parkwinkel markiert werden können. Durch parkende Fahrzeuge würde die Straße optisch verengt, was zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit führt und es den Menschen erleichtert, die Straße zu queren. Dies ist aufgrund eines fehlenden Fußgängerüberwegs zurzeit schwierig. Begründung: Das Parken in diesem Bereich ist bereits erlaubt. Allerdings lässt die Anmutung der Straße manche Verkehrsteilnehmer vermuten, das Parken sei verboten. Durch das Markieren von Parkwinkeln könnte hier Klarheit geschaffen werden. Zusätzlich wird der Parkdruck in dem Quartier durch eine einfache und kostengünstige Maßnahme reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1474 Antrag vom 27.09.2018, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3793 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße einbringen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1474 Betreff: Nied: Parkwinkel in der Oeserstraße einbringen Im Bereich der Oeserstraße zwischen Nied-Bahnhof und Niddaschule ist das Parken abschnittsweise erlaubt. Eine beidseitige Markierung der Parkflächen durch Parkwinkel ist aber nicht möglich, da dies zur Folge hätte, dass auf einer Straßenseite ein Haltverbot eingerichtet werden müsste. Ansonsten würde eine unzulässige Einengung der Fahrbahn erfolgen. Aktuell müssen die Verkehrsteilnehmenden gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst darauf achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Daher wird hier auch nicht übermäßig geparkt. Ein Eingriff durch Markierung würde in jedem Fall einen Parkraumverlust bedeuten. Es ist aber denkbar, hier eine Art des versetzten Parkens anzuordnen. Das heißt, dass in bestimmten Straßenabschnitten auf der einen Straßenseite geparkt werden kann, auf anderen Abschnitten entsprechend auf der anderen Seite. Hierbei müsste auch auf die Bushaltestellen geachtet werden. Bezogen auf die Geschwindigkeit könnte dies durchaus förderlich sein. Auch hier wäre aber ein entsprechender Parkraumverlust die Folge. Insofern dies gewünscht ist, wird der Ortsbeirat um einen entsprechenden Antrag gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 805 Antrag vom 27.09.2018, OF 825/6

Verbesserung der Parksituation in der Oeserstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2018, OF 825/6 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Oeserstraße Vorgang: V 805/18 OBR 6; ST 1474/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme ST1474 gemachten Vorschlag des Magistrats, des Einrichtens eines versetzten Parkens im Abschnitt der Oeserstraße zwischen Nied-Bahnhof und Niddaschule, umzusetzen. Begründung: Die Idee in diesem Bereich eine Art des versetzten Parkens anzuordnen, so dass in bestimmten Straßenabschnitten auf der einen Straßenseite und auf anderen Abschnitten entsprechend auf der anderen Seite geparkt werden kann. Dies löst nicht nur das Problem der Anwohner, die dort nicht parken, weil sie sich nicht sicher sind, ob in diesem Abschnitt das Parken überhaupt erlaubt ist. Es führt in diesem Straßenabschnitt mit Sicherheit zu einer durchaus gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung. Die häufigen Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Straßenverlauf sind immer wieder Anlass zu Klagen der Anwohner. Der in der Stellungnahme erwähnte Parkraumverlust ist rein theoretisch. Es parken zur Zeit kaum Fahrzeuge in diesem Bereich. Dies geschieht teils aus der o.g. Unsicherheit, teils aber auch aus Angst, Schnellfahrer könnten das parkende Fahrzeug beschädigen. Sinnvoll erscheint, die Parkzonen mit einfachen Einbauten, wie z.B. Blumenkübel zu sichern, um die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung auch ohne parkende Fahrzeuge zu gewährleisten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 805 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3793 2018 Die Vorlage OF 825/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4