Reflexion
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Nach dem Projekt Friedrichstraße 39 - Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch Baustellenfahrze
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Betreff: Nach dem Projekt Friedrichstraße 39 - Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch Baustellenfahrzeuge zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Nach dem Vorliegen von mehreren Beschwerden durch Anwohner wird die Bauaufsicht beauftragt, Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung. 2. Die Bauaufsicht soll darauf hinwirken, dass bei Abbruch und Baumaßnahmen immer die Baumaschinen eingesetzt werden, die sich auf dem derzeitig modernsten Stand der Technik befinden, um die Anwohner vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen. 3. Wenn es in der Umgebung mehr als eine Baustelle gleichzeitig gibt, werden Bauaufsicht und Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Zufahrtsmanagement zu erstellen, um zu vermeiden, dass mehrere Baufahrzeuge gleichzeitig in die engen Straßen fahren oder die Anlieferung von Baufahrzeugen und Baumaterialien nachts erfolgt und Anwohner unnötig gefährdet oder belästigt werden. Begründung: Nach der Darstellung der Belästigungen im OBR 2 am 30.11.2015 durch Anwohner scheint es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen um die Anwohner vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. So scheint es angebracht, darauf hinzuwirken, dass die Bauaufsicht die Baustellen öfter kontrolliert und die auf dem neusten Stand der Technik befindlichen Baumaschinen eingesetzt werden. Weiterhin soll ein Zufahrtsmanagement erstellt werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner, sowie Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, durch das andauerde zuparken mit Baufahrzeugen gefährdet werden. Es ist nicht Aufgabe der Anwohner, bei Lärmbelästigungen mit eigenen Messungen dem Bauherrn Verstöße nachzuweisen, sondern Aufgabe der Bauaufsicht, die Anwohner vor Gefährdungen zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z.B mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76 - 78 folgende Maßnahmen konsequent verfolgt und umgesetzt werden: · Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung · Das beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die den neusten Stand der Technik befinden. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. · Dass die Bauaufsicht auch bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden. · Das bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, ein Anlieferungskonzept der Bauträger vorgelegt wird, das die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen entzerrt wird. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürger und Bäume in den Straßen Rücksicht genommen werden. · Das eine Ämterübergreifende Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden erreichbar sein und Ausreichende Befugnisse besitzen hier tätig zu werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt zu prüfen und zu berichten: · welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; · ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; · wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; · wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche Angabe gemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung der Bürger in der Ortsbeiratssittzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015, erscheint es dringend Notwendig, das hier endlich Taten folgen und die Bürgerinnen und Bürgern durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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