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Reflexion

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Asphaltierung Grempstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4