Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2018, NR 661 Betreff: Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln: 1. Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung. 2. Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort. 3. Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen. 4. Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden. 5. Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil. 6. Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im 1. Förderweg und im 2. Förderweg, vorgesehen. 7. Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen. 8. Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten. 9. Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein. 10. In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2018, OF 831/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1022 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1022 2018 1. Die Vorlage NR 661 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 831/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Protokollerklärung der BFF: "Die 500m-Abstandsregelung erfolgte intransparent und ist somit nicht nachvollziehbar." 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3316, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018
Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2018, OF 831/6 Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Ortsbeirat informieren: 1. Wem gehören die Flächen, die durch die Änderung der Seveso-Richtlinie für eine "attraktive Stadtentwicklung" nutzbar werden? 2. Wenn es sich um städtische Flächen handelt, soll die Stadt Auskunft geben, ob dort die ABG 40% geförderten Wohnraum schaffen soll. 3. Wenn es sich um Flächen im Privatbesitz handelt, soll der Magistrat die Frage beantworten, ob die zu erwartende Wertsteigerung durch die Stadt Frankfurt am Main im Interesse der Allgemeinheit in Teilen abgeschöpft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2018, NR 661 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1022 2018 1. Die Vorlage NR 661 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 831/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment