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Reflexion

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Toilettenanlagen Konstablerwache Hauptwache – Öffnungszeiten am Wochenende verlängern

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 832/1 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, so dass diese nachts bis 4 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 1 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3920 2023 Die Vorlage OF 832/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

Beratung im Ortsbeirat: 4