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Reflexion

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Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 02.01.2024 Betreff: Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903 ist. Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig? Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt? Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren? Begründung: Der o. g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderhospitals an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Betreff: Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses) Nachdem das Marienkrankenhaus vor rund zehn Jahren den Betrieb einstellte, wurden Teilflächen in der Brahmsstraße und am Nordendplatz mit Wohngebäuden bebaut. Das verbliebene Grundstück südöstlich der Richard-Wagner-Straße sollte weiterhin für gesundheitliche Zwecke vorgehalten werden. 2014 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 903 gefasst mit dem Ziel, die Krankenhausnutzung zu sichern. Der zwischenzeitlich vorgesehene Umzug des Clementine Kinderkrankenhaues an den Standort ist nun von Seiten der Krankenhausstiftung nicht mehr geplant. Das Hessische Sozialministerium als zuständige Stelle für die Bedarfsplanung von Krankenhäusern in Frankfurt ist vom städtischen Gesundheitsdezernat gebeten worden, den Bedarf für eine Krankenhausnutzung an dem Standort zu prüfen. Eine Rückmeldung vom Hessischen Sozialministerium steht noch aus. Sie dient als Grundlage für eine Entscheidung des Magistrats über die künftige Nutzung des Grundstücks. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig und eine Weiterführung des Verfahrens ist abhängig von der künftigen Nutzung des Grundstücks. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Antrag vom 05.02.2025, OF 834/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583

Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 834/3 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Vorgang: V 840/24 OBR3; ST 791/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903? Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein? In der ST 791 aus 2024 wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die sollte mittlerweile vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6583 2025 Die Vorlage OF 834/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4