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Reflexion

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Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 839/3 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen. Bei einer Messung im Holzhausenpark wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach 5-10 Lux, tatsächlich gemessen wurden im Holzhausenpark zwischen 80 und 104 Lux. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung, beleuchtet wird der Weg zudem die ganze Nacht. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6820 2025 Die Vorlage OF 839/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 839/3 vom 03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

Beratung im Ortsbeirat: 4