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Reflexion

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Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht und Lärmschutz für ratsuchende Personen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Betreff: Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht- und Lärmschutz für ratsuchende Personen Der Ortsbeirat möge beschließen: Drei Grüne Wohnzimmer werden auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufgestellt, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Begründung: Seit diesem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegnern ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Wohnzimmer zu befürworten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte "Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen "ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen, 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann, und b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 843/2 eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4