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Reflexion

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Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 entstanden aus Vorlage: OF 610/3 vom 09.01.2019 Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall besagter Häuser aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern. Die entsprechende Antwort des Magistrats lautet: "Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus." Das wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat, sondern seit vielen Jahren leer stehen, folgende Frage an den Magistrat auf: Hat - und wenn ja, wann zuletzt und wie - der Magistrat den "Zustand" überprüfen lassen und gegebenenfalls auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? Da - laut weiterer Auskunft des Magistrats - die ABG Frankfurt Holding grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert ist, allerdings nicht bekannt ist, ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann gedenkt der Magistrat, die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leer stehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und Ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2911 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1203 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

ST 1798 vom 16.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Betreff: ST 1798 vom 16.09.2019 Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 1798/19 In der Anfrage des Ortsbeirats (siehe oben) war der Magistrat aufgefordert worden zu prüfen und zu berichten 1. wann zuletzt der "Zustand" der Häuser Berger Straße 6 und 8 sowie des Hauses Rappstraße 6 überprüft wurde und 2. ob (und wann) sich die an einem Ankauf der Liegenschaften interessierte ABG Holding unterdessen mit den Eigentümer*Innen ins Benehmen gesetzt hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen ist. In seiner vorläufigen Stellungnahme bedauerte der Magistrat jedoch, " die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen weitere 4 Monate vergangen sind, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die zitierten Fragen unterdessen beantwortet werden konnten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird durch die Stellungnahme ST 432/20 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4