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Reflexion

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Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 859/1 Betreff: Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach Anhörung und Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 4 für den im Betreff genannten Bereich eine Planungs- und Finanzierungsvorlage zur Einrichtung eines Kreisverkehrs und entsprechender Radwege erstellen zu lassen. Die bestehende Ampelanlage ist vollständig abzubauen. Den Ortsbeiräten ist ein geeigneter Standort für das Uhrtürmchen vorzuschlagen. Die dem Kreisverkehr zu- oder abführenden Straßen sind in dem Bereich grundsätzlich mit einer Fahrspur je Richtung zu versehen um den Flächenverbrauch der Kreisverkehrsanlage möglichst klein zu halten. Begründung: Neben der größeren Sicherheit durch niedrige Geschwindigkeiten bieten Kreisverkehre im Stadtbereich den Vorteil eines deutlich verbesserten Verkehrsflusses gegenüber einer signalgesteuerten Kreuzung. Wartezeiten für den Autoverkehr können erheblich gesenkt werden trotz Verringerung von Fahrspuren. Der Betrieb einer Kreisverkehrsanlage ist gegenüber einer Ampellösung bedeutend wirtschaftlicher. Um Straßenraum der Grünfläche der Friedberger Anlage zuordnen und zusätzliche Radwege errichten zu können, ist die Planung und Errichtung des Kreisverkehrs in diesem Bereich im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Verkehrsberuhigung notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4320 2019 Die Vorlage OF 859/1 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung)

Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 850/1 vom 03.02.2019 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern bei folgenden Belangen behilflich sein kann: 1. Die Baumaßnahmen finden nun seit vier Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort Wohnenden ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr oder Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu sorgen? 2. Schon vor Beendigung der Bauarbeiten und den damit einhergehenden Modernisierungen wurden Mieten unter Verweis auf ebendiese Maßnahmen angehoben. Liegen dem Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den Mieterhöhungen abgleichen zu können? 3. Welche Beschwerden sind beim Magistrat im Zusammenhang mit den lange andauernden Baumaßnahmen eingegangen und in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? 4. Welche Konsequenzen in Bezug auf künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen, während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten können. 5. In welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen insbesondere nach dem Erhalt von Beschwerden durch das Wohnungsamt begleitet? 6. In welcher Weise stellte der Magistrat sicher und wird der Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die aufg rund geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte und Pflichten nicht vollumfänglich und nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote kennen, zu ihrem Recht gelangen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 0

Beratung im Ortsbeirat: 4