Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 5

Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 entstanden aus Vorlage: OF 827/10 vom 15.06.2015 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der derzeitige Planungsstand bezüglich der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim? 2. Ob und in welcher Form ist die Wiederaufnahme der früheren Planungen möglich und wenn wann ist sie geplant? 3. Ist es möglich, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen, unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim, neues Bauland geschaffen wird? Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Antrag vom 19.09.2016, OF 141/10 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 603 Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10 Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Anregung vom 10.09.2024, OA 493 Aktenzeichen: 61 0

Hecken anstatt Plastikplanen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3501 entstanden aus Vorlage: OF 519/10 vom 23.01.2023 Betreff: Hecken anstatt Plastikplanen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in dem Grüngebiet in der Nähe der A 661 (Niederbornstraße - Martin-Zahn-Straße) sichergestellt werden kann, dass der Sichtschutz der Gärten durch Hecken und nicht durch Plastikplanen errichtet wird. Begründung: Seit etwa drei Jahren ist zu beobachten, dass dort zunehmend die Hecken an den Wegen verschwinden und stattdessen Plastikplanen als Sichtschutz für die Gärten installiert werden. Das ist natürlich nicht nur für alle Vögel fatal, die ihre Nistplätze verlieren - auch für die Menschen, die dieses Gebiet als Naherholungsgebiet ansehen, ist es ein verstörender Anblick und es entwertet dieses Grüngebiet erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 935 Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Anregung vom 10.09.2024, OA 493 Aktenzeichen: 67-0

Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Betreff: Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749 Vorgang: M 45/97; V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15; OM 3501/23 OBR 10; ST 935/23 Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur "Vergehen in Landschaftsschutz-gebieten II oder in FFH-Gebieten" verfolgen könne und dies weiterhin "Aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist. In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig". Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen? 2. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen? 3. Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden? 4. Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde? 5. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind? 6. Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen? 7. Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3501 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 493 2024 Die Vorlage OF 865/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Beratung im Ortsbeirat: 4