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Reflexion

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E-ScooterAbstellbereiche auch fürs Nordend

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 entstanden aus Vorlage: OF 730/3 vom 19.06.2024 Betreff: E-Scooter-Abstellbereiche auch fürs Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die jetzt im Bahnhofsviertel eingeführten Abstellflächen für E-Scooter auch im Nordend eingerichtet werden können. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass im Bahnhofsviertel E-Scooter nur noch an vorgegebenen Flächen zurückgegeben werden können. Diese Regelung wurde auch durch den Ortsbeirat 3 schon häufig gefordert, bisher jedoch nicht umgesetzt. Eine Einführung von Abstellflächen ist zwingend erforderlich, da die E-Scooter verkehrsgefährdend abgestellt werden, wie beispielsweise auf sehr schmalen Gehwegen und Fahrradwegen. Hierdurch werden zu Fuß Gehende und Radfahrende einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Kinderwagen können Gehwege oftmals gar nicht mehr passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

E-Scooter Abstellbereiche auch fürs Nordend

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Betreff: E-Scooter Abstellbereiche auch fürs Nordend Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das "Wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zwiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen im Nordend zu rechnen ist. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, E-Scooter-Abstellbereiche auch fürs Nordend einzurichten nur bedingt entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724

Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 865/3 Betreff: Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant? Vorgang: OM 5724/24 OBR 3; ST 2126/24 In der o.g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass auch für das Nordend Mobilitätsstationen geplant sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die Planung von Mobiliätsstationen inzwischen vorangeschritten ist und an welchen Orten im Nordend Mobilitätsstationen geplant werden. Desweiteren wird um Auskunft darüber gebeten, wie diese Mobilitätsstationen ausgestattet sein werden, auf welchen Flächen sie geplant sind und ob sie auch ohne digitale Endgeräte nutzbar sein werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2025 Die Vorlage OF 865/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird "Es soll außerdem dargelegt werden, wann der Ortsbeirat in die Planungen einbezogen wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4