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Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 642/10 vom 26.06.2023 Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen. Begründung: Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern, die auf das Fütterungsverbot hinweisen, abhalten. Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab. Über einen Zeitraum von 1 Monat hat die Stadtpolizei an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten Kontrollen durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte durchgeführt. Dabei wurden nur gelegentlich Reste von Taubenfutter bzw. Brotreste (Krümel) vorgefunden. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passanten festgestellt werden, die die Tauben aktiv fütterten. Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütterinnen und Taubenfütterer vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,-- € verhängt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892
Tauben füttern verboten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Taubenplage weitet sich leider ungebremst vor Ort weiter aus. Der Ortsbeirat 1o bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst leider abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder gegen das Füttern der Tauben aufstellen zu lassen. Begründung: Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot Tauben zu füttern ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von EURO 120 nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5892 2024 Die Vorlage OF 868/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Verbotsschilder" die Worte "mit explizitem Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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