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Reflexion

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Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2023, V 750 entstanden aus Vorlage: OF 868/5 vom 22.08.2023 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind. Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z. B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 351 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4