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Reflexion

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Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 entstanden aus Vorlage: OF 1255/6 vom 23.02.2020 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn aufzufordern, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und den von Wurzelaufbrüchen und Schlaglöchern übersäten Weg entlang der Sodener Bahn, RB 11, zu sanieren, dabei ist möglichst ein Gefälle Richtung unbefestigter Bahndammb öschung vorzunehmen, damit das Regenwasser abfließen kann und sich nicht in riesigen Pfützen staut. Begründung: Der Weg zwischen der Karl-Blum-Allee und der Zuckschwerdtstraße ist in einem miserablen Zustand, er ist übersät mit Wurzelaufbrüchen und Schlaglöchern. Nach Regenschauern bilden sich große Pfützen, die die ganze Breite des Weges einnehmen und nur über Umwege über die unbefestigte Eisenbahnböschung passiert werden können. Dieser Weg ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Sossenheim, Lindenviertel und Höchst, er wird stark frequentiert und muss dringend saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1593 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Antrag vom 14.06.2021, OF 87/6 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 359 Antrag vom 17.09.2022, OF 572/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2782 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/6 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn / Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Weg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Weg markiert werden kann. Begründung: Der Weg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Wegs, so dass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich, wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden. Vielmehr gilt: Einfach machen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 359 2021 Die Vorlage OF 87/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 359 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 14.06.2021 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Fußw eg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Fußweg markiert werden kann. Begründung: Der Fußweg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Fußwegs, sodass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859, schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden, vielmehr gilt: einfach machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 950 Antrag vom 17.09.2022, OF 572/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2782 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1145 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

Beratung im Ortsbeirat: 4