Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 3
Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Betreff: Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Der Antrag des Bürgerbegehrens Radentscheid in Frankfurt am Main zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu nachfolgender Frage ist als unzulässig abzulehnen. "Soll die Stadt Frankfurt am Main die untenstehenden 7 Ziele umsetzen? 1. Sichere Radwege für alle, auch für unsere Kinder und Senioren*innen Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radwege schaffen und alte umbauen, und zwar mindestens 15 km pro Kalenderjahr. Alle Radwege werden: a) deutlich breiter, b) einheitlich, c) ohne Senken, d) mit leicht befahrbarem Belag, e) ohne Unterbrechungen, f) durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten, g) durch bauliche Maßnahmen effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten, h) nicht zu Lasten des ÖPNV und der Fußgänger errichtet. 2. Fahrradfreundliche Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 5 km pro Kalenderjahr geeignete Nebenstraßen für den Radverkehr attraktiv umgestalten. Dies geschieht bevorzugt vor Kitas und Schulen, in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Verkehrsdichte. 3. Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 5 km pro Kalenderjahr innerstädtische Fahrradtrassen entstehen lassen, gekennzeichnet durch: a) nach Möglichkeit mindestens 2,30 Meter Breite pro Richtung, b) unterbrechungsfrei, c) roten, leicht befahrbaren Belag, d) Anbindung an regionale Radwege, e) Orientierung an Fahrrad-Pendlerströmen. Mit Priorität entstehen solche Fahrradtrassen auf dem City- und Anlagenring im bisherigen Fahrbahnbereich. 4. Kreuzungen werden für den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer Die Stadt Frankfurt am Main wird 10 Kreuzungen pro Kalenderjahr in ihrer Baulast fußgänger- und fahrradsicher und -freundlich umbauen. Nach jedem schweren Unfall mit Fußgänger- oder Fahrradbeteiligung, dessen Ursache zumindest teilweise in der Infrastruktur bzw. dem Straßenraum liegen, erfolgt eine Beseitigung der Gefahren. 5. Deutlich mehr Fahrradparkplätze Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr errichten, a) besonders an Haltestellen des ÖPNV, b) bedarfsorientiert, c) möglichst überdacht, d) diebstahlsicher, e) nach Möglichkeit kombiniert mit Druckluft-Service-Stationen und Batterielademöglichkeiten. 6. Vorfahrt für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich maßgeblich an den Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 des Bundesverkehrsministeriums und fördert den Fahrradverkehr in der Stadt Frankfurt entsprechend (siehe Kostendeckungsvorschlag). Sie fördert Lastenfahrräder. 7. Kampagne für die Frankfurter Fahrrad Metropole Die Stadt Frankfurt am Main führt kontinuierlich die Kampagne "Frankfurter Fahrrad Metropole" durch. Ziel ist die Förderung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet. Schwerpunkte der Kampagne sollen insbesondere gezielte Aktionen in Kitas und Schulen, öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen für den Fahrradverkehr sowie die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements sein. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung werden alle Maßnahmen umfassend evaluiert und die Bedürfnisse der Radfahrer*innen systematisch erfasst; die Ergebnisse werden transparent veröffentlicht." Die Ziele werden wie folgt begründet: "Die 7 Ziele sind gut für Frankfurt am Main, weil ● dadurch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen entsteht ● Insbesondere Kinder, Senior*innen und unsichere Radler*innen geschützt werden ● der öffentliche Raum effizient genutzt wird ● die Straßen für diejenigen, die aufs Auto angewiesen sind, benutzbarer werden ● der Umweltverbund aus ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr gestärkt wird ● Luftverschmutzung, Geräuschemission und Klimawandel reduziert und die Gesundheit der Frankfurter*innen verbessert wird ● Frankfurt für seine Bewohner*innen lebenswerter wird" Begründung: Die Gruppierung "Radentscheid Frankfurt am Main" hat im Frühjahr des Jahres 2018 ein Bürgerbegehren initiiert. Mit dem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid beantragt, bei dem die Bürgerinnen und Bürger über eine Fragestellung entscheiden sollen, die sieben Ziele zum Inhalt hat. Die Zulässigkeit des Begehrens ist wie folgt zu bewerten: I. Erfüllung des Unterschriftenquorums: Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides von mindestens drei Prozent der bei der letzten Gemeindewahl Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Gemäß Kommunalwahl 2016 sind dies 15 064 Wahlberechtigte. Die Prüfung der Unterstützungsunterschriften durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen ergab, dass die geforderte Zahl von 15064 wahlberechtigten Unterstützerinnen und Unterstützern des Begehrens erreicht wurde. Das Unterschriftenquorum ist somit erfüllt. Das Bürgerbegehren ist daher insofern formell zulässig. II. Inhaltliche Bewertung: Das Rechtsamt hat auf Grundlage der Stellungnahmen der beteiligten Fachämter geprüft, ob die formellen und materiellen Anforderungen an ein Bürgerbegehren erfüllt sind. Die Prüfung kam zu folgendem Schluss: 1. Erfordernis einer ausreichend konkreten Fragestellung und Möglichkeit der Umsetzung: Die Fragestellung, über die im Bürgerentscheid entschieden werden soll, ist der zentrale Gegenstand des Bürgerbegehrens. Sie muss so formuliert sein, dass sie mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Ausgabe 2017, Rn 26). Die konkrete Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet "Soll die Stadt Frankfurt am Main die untenstehenden sieben Ziele umsetzen?". Das Begehren setzt sich aus sieben Zielen und dazugehörigen Begründungen zusammen, wobei nur ein einheitlicher Kostendeckungsvorschlag vorhanden ist. Selbst wenn man die formulierte Frage für eine "Ja- oder Nein-Antwort" überhaupt zugänglich hält, ist aus fachlicher Sicht inhaltlich festzustellen, dass die genannten Ziele teilweise nicht hinreichend konkret und zum Teil nicht realisierbar sind: · Beispielhaft wird bei Ziel 2 die Forderung erhoben, "mindestens 5 km" "geeignete Nebenstraßen" "für den Radverkehr attraktiv" umzugestalten. Hier bleibt offen, was unter "attraktiv" zu verstehen ist. Auch dieses Ziel entbehrt deshalb der hinreichenden Konkretheit. · Bei Ziel 7 "Kampagne für die Frankfurter Fahrrad Metropole" ist nicht angegeben, welche Kosten anzusetzen sind. Für eine solche Kampagne können pro Jahr fünfzigtausend, hunderttausend oder eine Mio. € angesetzt werden. Da diesem Ziel, wie auch den übrigen sechs Zielen, die hinreichende Konkretheit fehlt, indem lediglich die Gesamtkosten auf 13 Mio. € pro Jahr geschätzt werden, sind die Komplementärkosten für die anderen sechs Maßnahmen nicht bestimmbar. Da die Ziele insgesamt der hinreichenden Konkretheit entbehren, sind zentrale Fragen, insbesondere die Verteilung der Mittel auf die konkreten sieben Forderungen, nicht geklärt. Insbesondere darf mit dem angestrebten Bürgerentscheid von der Gemeinde nichts Unmögliches verlangt werden (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Ausgabe 2017, Rn 26). Nach Einschätzung des Fachamtes lassen sich aber beispielsweise Radwege nicht pauschal gemäß den Anforderungen zu Ziel 1 gestalten. Bei Ziel 2 bleibt zudem offen, was unter "attraktiv" zu verstehen ist. Die Forderung von Ziel 4, zehn Kreuzungen pro Kalenderjahr mit Blick auf die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern baulich umzugestalten, ist nicht leistbar. Für 2000 zusätzliche überdachte Fahrradparkplätze pro Jahr aus Ziel 5 fehlen frei verfügbare Flächen. Insofern sind das Erfordernis einer ausreichend konkreten Fragestellung und die Möglichkeit der Umsetzung der Maßnahmen nicht gegeben. 2. Erfordernis eines ausreichenden Deckungsvorschlags: Gem. § 8 b Abs. 3 Satz 2 HGO muss ein Bürgerbegehren einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist es, den Unterstützern des Bürgerbegehrens und auch den später die Entscheidung treffenden Bürgern die mit der geforderten Maßnahme einhergehenden finanziellen Folgen aufzuzeigen und ihnen ihre Verantwortung für diese Kosten und finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen (Bennemann in KVR, § 8b Rn. 94 f.; OVG NRW, NWVBl. 2003, 312; VG Aachen, Urteil v. 30.08.2007, Az.: 4 K 1018/06; VGH Mannheim, ESVGH 33, 42, 44. Mit dem gesetzlich normierten Erfordernis eines Kostendeckungsvorschlags soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren - mit der gemäß § 8b Abs. 7 HGO dreijährigen Verbindlichkeit eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung - Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F m.w.N.; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16). Unverzichtbarer Bestandteil des Kostendeckungsvorschlages ist jedenfalls die Angabe über die voraussichtliche Höhe der Kosten der erstrebten Maßnahmen (HessVGH, HSGZ 1996, 465 = NVwZ-RR 1996, 409; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 06.07.1982, Az.: 1 S 1526/81; Foerstemann, Die Gemeindeorgane in Hessen, S. 336; Schneider/Dreßler/Rauber/Risch, § 8b Rn. 3). Aus dem Erfordernis eines "nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren" Vorschlags folgt, dass es eben eines konkretisierten Vorschlags bedarf. Denn nur ein solcher Vorschlag kann im Umkehrschluss auch daraufhin überprüft werden, ob er nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbar ist (OVG NRW, Beschluss v. 21.02.2008, Az.: 15 A 2697/07). Die Kosten werden im vorliegenden Bürgerbegehren pauschal mit 13 Mio. € beziffert, ohne anzugeben, wie diese Zahl hergeleitet wurde. Diese Kostenangabe ist schon deshalb nicht verifizierbar, weil die Kosten nur pauschal für alle sieben Ziele in der Summe angegeben werden, aber jede Angabe fehlt, wie sich die Kosten auf die sieben Einzelziele verteilen. Wenngleich das Erfordernis eines umsetzbaren Kostendeckungsvorschlags für die begehrten Maßnahmen nicht zu eng ausgelegt werden darf, müssen die unterstellten Zahlen hinsichtlich der Kosten grundsätzlich belastbar sein. Der Kostendeckungsvorschlag muss die Kosten insgesamt umfassen, also nicht nur einmalige Investitionskosten, sondern auch die sich daran anschließenden laufenden Instandhaltungs- und Betriebskosten (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F). Zudem muss der vorgelegte Deckungsvorschlag auf einer verlässlichen Schätzung beruhen, rechtlich zulässig und in der Praxis durchführbar sein. Vor allem muss er aber deutlich herausstellen, dass etwa Mehrleistungen an einer Stelle höhere Belastungen an anderen Stellen nach sich ziehen (Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht, Kommentar, § 8b HGO Rn. 4.3.). Sofern Umschichtungen im Gemeindehaushalt zur Finanzierung der geforderten Maßnahmen notwendig sind, ist genau darzustellen, welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel entzogen werden oder wie auf sonstige Art und Weise Mittel beschafft werden sollen, die nötig sind, um die Finanzierung zu gewährleisten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95). Am Fehlen dieser Angaben scheitert ein Bürgerbegehren. Hierbei sind Art und Umfang der Umschichtung genau mitzuteilen. Nach der Rechtsprechung des VGH Kassel, (NVwZ-RR 1996, 409) ist ausdrücklich darzulegen, welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel entzogen werden sollen oder welche etwaigen anderen Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen (so auch Foerstemann, Die Gemeindeorgane in Hessen, S. 336). Beispielsweise kann ein Finanzierungsvorschlag derart erfolgen, dass angegeben wird, die mit dem Bürgerbegehren eventuell einhergehenden Kosten durch Einsparungen an bestimmten anderen Haushaltsstellen, durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder Grundstücken der Gemeinde, durch die Erhöhung bestimmter Gemeindeabgaben oder durch Kreditaufnahmen zu decken (ebenso OVG NRW, Beschluss v. 21.01.2008, Az.: 15 A 2697/07). Der Kostendeckungsvorschlag des vorliegenden Bürgerbegehrens beinhaltet zunächst eine Kostenschätzung von 13 Mio. € pro Jahr. Auf welcher Grundlage dieser Betrag beruht und wie er sich zusammensetzt, wird nicht erläutert. Darüber hinaus fehlt es an einer Differenzierung zwischen einmaligen Investitions- und laufenden Betriebskosten. Da nach dem Inhalt der Ziele eine kontinuierliche Umsetzung und Fortführung der Maßnahmen gewollt ist (bspw. "5 km pro Kalenderjahr", "10 Kreuzungen pro Kalenderjahr" etc.), kann die vorliegende Kostenschätzung in ihrer Abstraktheit nicht darlegen, welche Kosten tatsächlich durch die Umsetzung der geforderten Maßnahmen entstehen würden. Es ist denklogisch, dass sich die Kosten bei einer kontinuierlichen Umsetzung hinsichtlich der Instandhaltung exponentiell steigern. Wie dies bei einem gleichbleibenden Aufwand von 13 Mio. € pro Jahr zu bewältigen ist, wenn gleichzeitig weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen, wird durch den Kostendeckungsvorschlag nicht beantwortet. Der in dem Kostendeckungsvorschlag enthaltene Finanzierungsvorschlag sieht vor allem eine Umschichtung innerhalb des städtischen Haushalts der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Nahverkehr und ÖPNV (Bereiche Straßenunterhalt und -bau) vor. Ferner sollen Umschichtungen von Erlösen aus der Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablösen sowie die Bewerbung auf Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen eine Finanzierung der geforderten Maßnahmen ermöglichen. Angaben über die konkrete Höhe der Umschichtungen und welchen konkreten Bereichen Haushaltsmittel in welcher Höhe entzogen werden sollen, fehlen. Da die Forderungen nicht spezifiziert sind, ist nicht klar, ob Umschichtungen in bedeutender Höhe überhaupt möglich sind. Denn es ist nicht überprüfbar, welche Positionen in dem Haushaltsbereich derart gebunden sind, dass in der Folge kein erheblicher Spielraum für die Finanzierung der von der Initiative geforderten Maßnahmen besteht. Festzustellen ist daher, dass wie bei den Ausgaben auch bei der Kostendeckung die einzelnen Positionen nicht spezifiziert werden und daher zu vage sind. So ist aus Sicht des Fachamtes z. B. unklar, worauf sich der "Bereich Straßenunterhalt und -bau (2017: 226,8 Mio. €)" bezieht. Ein Unterabschnitt oder Haushaltstitel dieses Namens und mit dieser Summe ist im Haushalt nicht enthalten. Ebenfalls ist nicht spezifiziert, in welchem Maß jeweils Gelder aus "Erlösen aus Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablöse" zur Deckung der Ausgaben herangezogen werden sollen. Die Verteilung der Kürzungen auf die oben angeführten Bereiche ist deshalb nicht eindeutig definiert. Als Kostendeckungsvorschlag wird weiter u.a. angegeben "Bewerbung auf Förderprogramme durch Bund und Land Hessen (Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr, Hessisches Mobilitätsfördergesetz, u.a.)". Die Formulierung "Bewerbung auf Förderprogramme" suggeriert, dass mit der Bewerbung durch die Stadt eine Entscheidung der Stadt über einkommende Zahlungen verbunden ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Entscheidung für die Gewährung von Zuschussleistungen fällt allein in die Zuständigkeit des Zuwendungsgebers, also von Bund und Land. Entscheidungen, die nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegen, können aber nicht Gegenstand eines kommunalen Bürgerentscheides sein. Überdies ist der "Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr" ein reiner Wettbewerb. Die teilnehmenden Kommunen (alle deutschen Kommunen können teilnehmen) reichen ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury kürt die Sieger, die anschließend gefördert werden. Es ist nicht sichergestellt, dass Frankfurt zu den Siegergemeinden gehört. Auf jeden Fall unterliegt dies der Entscheidung der Jury und nicht der Entscheidung der Kommune und kann schon gar nicht im Rahmen eines kommunalen Bürgerentscheides zur Kostendeckung herangezogen werden. Folglich ist festzustellen, dass der Kostendeckungsvorschlag insgesamt keine ausreichenden Angaben zu der Finanzierung der geforderten Maßnahmen enthält. Zunächst wird ohne weitere Erläuterung ein Betrag von 13 Mio. € angegeben, bei dem nicht ersichtlich ist, wie er sich zusammensetzt und auf welcher Grundlage er beruht. Sodann fehlt eine Differenzierung zwischen Investitions- und Folgekosten. Zudem wird der Bürger nicht ausreichend darüber aufgeklärt, in welcher Höhe welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel zugunsten der Umsetzung der geforderten Maßnahmen entzogen werden sollen. Der bloße Hinweis, dies solle über eine Umschichtung innerhalb des Bereichs Nahverkehr und ÖPNV erfolgen, kann den Anforderungen nicht genügen. Zusammenfassend fehlt es auch aus rechtlicher Sicht an einem hinreichend bestimmten Kostendeckungsvorschlag, der geeignet wäre, eine Umsetzbarkeit der geforderten Maßnahmen zu erkennen. Es fehlt eine von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung in Investitions- und Folgekosten, die angestellte Kostenschätzung ist in jedem Fall deutlich zu niedrig ausgefallen und die vorgeschlagene Kostendeckung ist entweder nicht möglich oder nicht transparent. Insofern ist ein ausreichender Deckungsvorschlag nicht gegeben. III. Zusammenfassende Bewertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens: Zusammenfassend werden die benannten Mängel als so schwerwiegend angesehen, dass das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären und ein Bürgerentscheid nicht durchzuführen ist. Die von dem gegenständlichen Bürgerbegehren aufgestellten Forderungen enthalten insbesondere auch bauliche Maßnahmen. Diesbezüglich wurde oben aufgezeigt, dass diese aus fachlicher Sicht zu unkonkret und teilweise nicht realisierbar sind. Unzureichend ist jedenfalls der Kostendeckungsvorschlag. Dieser weist umfangreiche Mängel insbesondere bezüglich der Grundlage für den aufgerufenen Betrag von 13 Mio. € auf und entbehrt der erforderlichen Aufschlüsselung der Finanzierung durch eine Umschichtung im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main. Somit scheitert das Bürgerbegehren an der fehlenden Konkretheit der geforderten Maßnahmen, der fehlenden Möglichkeit der Umsetzung aller Maßnahmen und insb. an dem unvollständigen Kostendeckungsvorschlag. Selbst wenn einzelne Bestandteile des Begehrens umsetzbar wären, würde dies nichts an der Gesamtbeurteilung des vorliegenden einheitlichen Forderungskatalogs ändern, da dieser in Gänze zu bewerten ist. Der Magistrat hat auch den Hessischen Städtetag zur rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid Frankfurt am Main um ein Gutachten gebeten. Das Gutachten des Hessischen Städtetags ist als Anlage beigefügt. Die Bedenken des Magistrats werden darin zum Teil vertieft und erweitert. Das Gutachten kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Soweit man im Gutachten davon ausgeht, dass die geforderten Ziele hinreichend konkret seien, hält der Magistrat diesen Punkt dennoch weiterhin für bedenklich, zumal das Fachamt von der fehlenden Konkretheit ausgeht. Zur Frage, in welchem Zeitraum eine Entscheidung über ein Bürgerbegehren stattfinden muss, gibt es noch keine Rechtsprechung. IV. Folge und Beschlussvorschlag: Bei der Frage, ob ein Bürgerbegehren gemäß § 8b HGO rechtlich zulässig ist, besteht keinerlei Ermessen; es handelt sich um eine gebundene Entscheidung (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Rn 57; Bennemann, in: KVR-Komm. zur HGO § 8b Rn 128). Die Gemeindevertretung hat damit keine Möglichkeit, im Rahmen der Beurteilung der Statthaftigkeit des Bürgerbegehrens z. B. aufgrund politischer Überlegungen eine andere Entscheidung zu treffen; sie ist bei der Zulassungsentscheidung ausschließlich an die in § 8b HGO genannten gesetzlichen Voraussetzungen gebunden (ebenso Dünchheim, in BeckOK Kommunalrecht Hessen, Rn 55). Das Bürgerbegehren ist deshalb gemäß § 8b HGO unzulässig und daher abzulehnen. Unabhängig von der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens teilt der Magistrat grundsätzlich das Ziel, die Radverkehrssicherheit weiter zu erhöhen und den Radverkehr im Allgemeinen noch stärker zu erhöhen. Der Magistrat wird deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Anlage Schreiben_Hessischer_Staedtetag (ca. 112 KB) Anlage Textseite_Unterschriftenleiste (ca. 132 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.04.2019, NR 816 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Antrag vom 19.08.2019, NR 938 Antrag vom 26.08.2019, NR 946 Anregung vom 16.08.2019, OA 439 Anregung vom 19.08.2019, OA 441 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1632 Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1900 Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 Antrag vom 18.02.2024, OF 292/15 Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Auskunftsersuchen vom 08.03.2024, V 898 Auskunftsersuchen vom 08.03.2024, V 899 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 84 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Emmerling, Mund, Stammwitz, Siefert, Rinn, Zieran, Tschierschke, Kliehm und zu Löwenstein sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER 12:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und die AfD drei Minuten Redezeit an die BFF übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4213, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 30 0
Fahrradstadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main Vorbemerkung: Die Stadt Frankfurt sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter und Frankfurterinnen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger und Fußgängerinnen im öffentlichen Raum verbessert werden. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Radentscheids haben 2018 rund 40.000 Unterschriften für eine bessere Radinfrastruktur gesammelt. Mit dem Magistratsvortrag M 47 aus 2019 vertritt der Magistrat die rechtliche Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Unabhängig von der etwaigen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärte der Magistrat aber grundsätzlich das Ziel, die Radverkehrssicherheit weiter zu erhöhen und den Radverkehr noch mehr als bislang zu fördern. Die Stadt Frankfurt hat deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel eine Einigung zwischen Radentscheid und Stadt Frankfurt im Sinne einer besseren Radverkehrsförderung zu erzielen. Angelehnt an den Forderungskatalog des Radentscheids wurde sich in konstruktiven Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadt Frankfurt auf Ziele verständigt, die mit dem nachfolgenden Antragstext von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die Vorlage M47/2019 bis zu den Haushaltsberatungen 2020/21 zurückgestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Sichere Radwege für alle, auch für unsere Kinder und Senioren und Seniorinnen Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast ohne regelwerkskonforme Radverkehrsführung mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radverkehrsanlagen schaffen und alte umbauen. Es wird angestrebt, bis 2023 mindestens 45 km an Radverkehrsanlagen neu zu bauen bzw. umzugestalten. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist hierbei, die Radverkehrsanlagen nach erforderlichem aktuellem Standard auszubauen. Radverkehrsanlagen sind baulich getrennt auszuführen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. An Stellen, an denen kein separater baulich getrennter Radweg möglich ist, sind Radfahrstreifen mit baulichen Elementen zu prüfen und ggf. umzusetzen, um den Radfahrstreifen abzusichern. Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Straßenverkehrsbehörde. Vor der endgültigen baulichen Umsetzung ist die Stadtverordnetenversammlung zu beteiligen. Künftige Radverkehrsanlagen sollen im Idealfall: - deutlich breiter sein - bequemes und sicheres Überholen muss möglich sein - also Breite in der Regel mindestens 2,3 m in Ausnahmefällen mindestens 2 m - einheitlich, ohne Senken, mit leicht befahrbarem Belag, ohne Unterbrechungen - durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten - nicht zu Lasten des ÖPNV und der Fußgänger und Fußgängerinnen errichtet - Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sollen hierbei grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, dies gilt sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für die Umwandlung von Fahrspuren, wenn dies im Sinne der Radverkehrsförderung alternativlos erscheint. - bei Neubaumaßnahmen sind die üblichen Maßnahmen zur Gliederung des Straßenraums zu hinterfragen und innovative Ansätze zu prüfen, die eine bedarfsorientierte Führung des Radverkehrs ermöglichen und Konflikte zwischen Fuß-, Rad-, Autoverkehr und anderen Verkehrsarten minimieren - "Quetschlösungen" im Straßenraum im Zusammenspiel zwischen Straßenbahnführungen, Radverkehrsanlagen und beispielsweise Senkrechtparkplätzen sind zu vermeiden - alte Radfahrstreifen und Schutzstreifen im Bestand ohne Sicherheitstrennstreifen erhalten eine neue Markierung, die den aktuellen Standards entspricht, eine bauliche Abtrennung wird geprüft - an potenziellen Gefahrenstellen wird die Radverkehrsführung rot eingefärbt. Im Zuge der Umgestaltung sind ebenfalls zu prüfen: - die Ampelschaltungen (ausreichende Länge der Grünphase, um Straßen in einer Ampelphase zu queren) - oder alternativ ausreichende Größe von Verkehrsinseln, auch für Lastenräder/Fahrräder mit Anhängern - grüne Welle für Radfahrer und Radfahrerinnen / Grünschaltung für Radfahrer und Radfahrerinnen vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV), um Einfahrt in die Kreuzung zu ermöglichen. Erste konkrete Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen: Die im Folgenden genannten konkreten Maßnahmen werden zuerst durchgeführt. Dringend notwendige Verbesserungen an der Radinfrastruktur in allen anderen Frankfurter Stadtteilen werden in einem nächsten Schritt identifiziert und umgesetzt. 1. Bockenheimer Landstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung, die die Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege in beiden Fahrtrichtungen, unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur vorsieht, soll mit Priorität weiter verfolgt werden. Bei der Planung wird eine Kapazitätsprüfung für die Abwicklung des Autoverkehrs an den einzelnen Knotenpunkten zur Bewertung der Auswirkungen des Wegfalls von separaten Abbiegespuren vorgenommen. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im Investitionsprogramm (IPG) vorzunehmen, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. 2. Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung soll ebenfalls mit Priorität weiter verfolgt werden, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im IPG vorzunehmen. 3. Schweizer Straße Aufgrund der komplexen Gegebenheiten und dem beengten Straßenquerschnitt soll für die Schweizer Straße ein städtebaulicher Wettbewerb im Jahre 2020 ausgelobt werden. Ziel ist es, eine städtebaulich attraktive Lösung zu finden, die die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen betrachtet und hierbei vor allem die Situation für den Radverkehr und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen deutlich verbessert. Dabei wird auch eine Ausweisung als Fahrradstraße im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Hedderichstraße untersucht. Provisorische bestandsnahe Markierungslösungen Einige Hauptverkehrsstraßen verfügen über gar keine Radverkehrsführung und sind zugleich durch den motorisierten Individualverkehr stark belastet. Bevor es an nachfolgenden Straßen zu dauerhaften baulichen Umgestaltungen mit etwaigen Querschnittsveränderungen kommt, soll zunächst im Rahmen provisorischer baulicher Trennungen und Markierungen die Flächenumverteilung zugunsten des Radverkehrs erprobt werden. Die Maßnahmen an den betroffenen Straßen werden evaluiert und durch wissenschaftliche Verkehrsuntersuchungen begleitet. Nach Einrichtung jeder einzelnen Radverkehrsanlage soll nach einem Jahr Bilanz gezogen werden, welche weiteren Schritte vollzogen werden. Dies schließt ausdrücklich je nach Ergebnis eine Beibehaltung der Markierungslösung, eine Weiterentwicklung hin zu einer baulichen Lösung oder eine Rückabwicklung ein. Sollte sich bereits während des Evaluationszeitraums zeigen, dass ein Abschnitt nicht "funktioniert", werden unverzüglich Gespräche aufgenommen, um die Konsequenzen zu besprechen. Die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen soll im Jahr 2019 begonnen werden: 1. Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße Zwischen Battonstraße/Berliner Straße und Friedberger Tor wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Bereits 2019 wird mit der Einrichtung der Radverkehrsanlage in Fahrrichtung Norden begonnen. Die Fahrtrichtung Süden soll 2020 eingerichtet werden. 2. Friedberger Landstraße Zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Zwischen Friedberger Platz und Egenolffstraße wird eine sichere Führung des Radverkehrs über die Rotlintstraße eingerichtet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen. Die Einrichtung auf der Friedberger Landstraße erfolgt phasenweise. 3. Mörfelder Landstraße/ Offenbacher Landstraße Die betroffenen Abschnitte zwischen Auf dem Mühlberg und Breslauer Straße ohne Radverkehrsanlagen erhalten, unter Entfall der dritten Fahrspur, ein Angebot für den Radverkehr in beide Richtungen. Abhängig vom Querschnitt ist zum Teil nur ein Schutzstreifen möglich. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. 4. Hanauer Landstraße Zwischen Ostbahnhof und Ratsweg-Kreisel werden die Bestandsradwege in beide Richtungen optimiert. Auf der Südseite soll auf die Stellplätze auf dem Bord verzichtet werden, dafür entsteht ein breiter Rad- und Fußweg. Auf der Nordseite soll der vorhandene Rad- und Fußweg durch bestandsnahe Lösungen (bauliche Absicherungen, Verzicht einzelner Stellplätze) verbessert werden. Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 5. Mainzer Landstraße Die bestehenden Lücken entlang der Mainzer Landstraße im Bereich Galluswarte bis Mönchhofstraße solle in beiden Fahrtrichtungen durch eine Markierungslösung geschlossen werden; es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 6. Hauptbahnhof Zwischen Baseler Platz und Platz der Republik wird in Fahrrichtung Norden eine provisorische Radverkehrsanlage geschaffen, die baulich abgesichert wird, außer dort wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Die Einrichtung der Radverkehrsführung findet zu Lasten von Stellplätzen bzw. Fahrspuren statt. Ein Entfall von Fahrspuren setzt eine positive Kapazitätsprüfung voraus. In Fahrtrichtung Süden soll ebenfalls eine Radfahrstreifenlösung erarbeitet werden und - vorbehaltlich etwaiger Baustelleneinrichtungsflächen der DB-Maßnahme zur Umgestaltung der B-Ebene - als provisorische Lösung ermöglicht werden. 7. Schöne Aussicht Nach Öffnung des nördlichen Mainufers für den Rad- und Fußverkehr wird, mindestens bis zum Ende der Sperrung des nördlichen Mainufers für den Autoverkehr, in der Schönen Aussicht eine Radverkehrsanlage in beide Fahrrichtungen geschaffen. Dies wird durch den Entfall der zweiten Fahrspur in östliche Richtung ermöglicht. Mit dieser Maßnahme wird eine wichtige Radverkehrslücke im innerstädtischen Bereich in Ost/West Richtung geschlossen. II. Fahrradfreundliche Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Stadt Frankfurt am Main wird in den nächsten Jahren weitere Nebenstraßen für den Radverkehr attraktiv umgestalten. Dies geschieht bevorzugt vor Kitas und Schulen, in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Verkehrsdichte. Der Magistrat wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket für die Jahre 2020-2025 zu entwickeln, das auch die Einrichtung neuer Fahrradstraßen berücksichtigt. Die Vorschläge des Radentscheids werden hierbei geprüft und in die Planung mit einbezogen. Es wird angestrebt, pro Jahr mind. fünf Kilometer (wenn möglich bis zu zehn Kilometer) Nebenstraßen fahrradfreundlich umzugestalten. Fahrradfreundliche Nebenstraßen zeichnen sich unter anderem durch folgende Merkmale aus, die jeweils im Einzelfall auf Umsetzbarkeit zu prüfen sind: - Ausweisung von Fahrradstraßen ohne KFZ-Durchgangsverkehr - Aufpflasterung von Einmündungen aus Seitenstraßen bei Führung des Radwegs auf Gehwegniveau - Freihalten von Sichtachsen, insbesondere an Kreuzungen, z.B. durch Wegfall und ggf. bauliche Einfassung von Stellplätzen ("Gehwegnasen") - falls kein Schutzstreifen vorhanden ist oder markiert wird, Markierung von Sharrows auf der Straße - Schaffung von Sackgassen, Sperrung von Durchfahrten zur Eliminierung des Durchgangsverkehrs bei Offenhaltung für Fahrradfahrende und FußgängerInnen Primär sollen folgende Straßen durch die Verwaltung auf eine Umgestaltung nach den oben beschriebenen Merkmalen hin geprüft werden: 1. Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg 2. Oeder Weg 3. Frankenallee 4. Gutzkowstraße 5. Oberräder Fußweg 6. Nordendstraße 7. Grüneburgweg 8. Moselstraße, Westend 9. Daimlerstraße/Schielestraße (Umfahrung Hanauer Landstr., Anschluss an Trasse nach Hanau, siehe III.) 10. Brückenstraße 11. Zeuläckerstraße III. Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Die Stadt Frankfurt am Main wird die Planung zur Schaffung innerstädtischer Fahrradtrassen vorantreiben. Bis 2025 soll ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt werden, das sowohl die Einrichtung der Radschnellwegverbindungen in die Region (Frankfurt, Hanau, Taunus) als auch innerstädtische Trassen entlang des Anlagen- und Cityrings, wie auch die Verbesserung der Fahrradachse am Main als bedeutende Ost/West-Verbindung, mit einbezieht. Die Führung von Radschnellwegeverbindungen und Fahrradtrassen soll entsprechend der Förderstandards des Landes Hessen erfolgen. Es wird angestrebt, pro Jahr mindestens fünf Kilometer Fahrradtrassen einzurichten. Fahrradtrassen richten sich insbesondere an Pendler und Pendlerinnen und Langstrecken-Radfahrer und -Radfahrerinnen. Sie werden möglichst barrierefrei, d.h. kreuzungsfrei auf einem Niveau und in ausreichender Breite ausgeführt, um gefahrlos Gegenverkehr (wo relevant) und Überholen zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt wird insbesondere die bereits in Planung befindlichen Radschnellwege nach Darmstadt und Hanau auf Frankfurter Stadtgebiet fertigstellen. Darüber hinaus prüft die Stadt schwerpunktmäßig die Einrichtung von Fahrradtrassen auf den folgenden Strecken: 1. Cityring und Anlagen: Beachtung der diversen Liefer- und Anliegerverkehre für die Innenstadt. Verschiedene Varianten sind möglich: - baulich abgetrennter Radweg auf City- und Anlagenring, jeweils in aktueller Fahrtrichtung, nach Möglichkeit zur Grünanlage hin orientiert (also Cityring links, Anlagenring links) - Einrichtung eines sehr breiten baulich abgetrennten Zweirichtungsradwegs auf entweder City- oder Anlagenring. 2. Nördliches Mainufer: Hier sind insbesondere zu prüfen eine Nutzung des Hafenbahn-Gleisbetts (technische Lösung mit Gummilippen erforderlich). Im zentralen Abschnitt zwischen Untermainbrücke und Alter Brücke ist die Kombination mit dem für Kraftfahrzeuge gesperrten Mainkai zu beachten und in die Planung zu integrieren. Alternativ wird die Hafenbahntrasse ebenfalls für die ÖPNV Nutzung untersucht. IV. Kreuzungen werden für den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer Die Stadt Frankfurt am Main wird ein Programm zum Umbau von Kreuzungen erarbeiten. Im ersten Schritt werden bis 2022 mindestens 15 durch Licht-Signal-Anlagen geregelte Kreuzungen fußgänger-, fahrradfreundlich und barrierefrei umgebaut. Hierzu gehören sowohl bestandsnahe Umbaumaßnahmen als auch die Erprobung von Kreuzungsvarianten nach Kopenhagener und niederländischem Vorbild. Der Fokus muss dabei auf der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr liegen, d.h. der Umbau sollte nach Möglichkeit so erfolgen, dass Sichtachsen freigehalten werden, Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen und Fußgänger und Fußgängerinnen vor dem MIV in die Kreuzung einfahren können und der MIV möglichst im rechten Winkel auf die anderen Verkehrsströme trifft (Modell der "Protected Intersection"). Möglichkeiten sind hier konkret: - Die Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich durch die Schaffung von Fahrradabstellplätzen - die Einrichtung von "Gehwegnasen" für Fußwege - die Einrichtung von "Vorstreckungen" für Autofahrer und Autofahrerinnen (Abbiegen im rechten Winkel), etc. Auf Erfahrungen aus anderen Städten ist hierbei zurückzugreifen. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich bei der Priorisierung der Kreuzungen an den aktuellen Unfallstatistiken und gestaltet zuerst die Kreuzungen um, die Unfallhäufungen aufweisen. Eine Kreuzung muss aber kein nachgewiesener Unfallschwerpunkt sein, um umgestaltet zu werden. Zunächst sind die folgenden Kreuzungen auf eine Umgestaltung der Verkehrsführung mit den oben beschriebenen Merkmalen zu prüfen: 1. Mainkai / Neue Mainzer Straße 2. Adickesallee / Eckenheimer Landstraße 3. Eschenheimer Tor (oben und unten) 4. Taunusanlage / Bockenheimer Landstraße 5. Obermainkai / Oskar-von-Miller-Straße 6. Grüneburgweg / Eschersheimer Landstraße 7. Hansaallee / Miquelallee 8. Junghofstraße / Taunusanlage 9. Fischerplätzchen 10. Bockenheimer Landstraße / Zeppelinallee 11. Schweizer Straße / Mörfelder Landstraße 12. Alfred-Brehm-Platz (Zoo) 13. Kaiserplatz 14. Jean-Monnet-Straße / Hügelstraße 15. Friedberger Tor V. Deutlich mehr Fahrradparkplätze Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, 2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu errichten. Dies beinhaltet im wesentlichen Fahrradbügel, überdachte Abstellanlagen, Doppelstockparker, Fahrradboxen an ÖPNV-Haltepunkten und Fahrradgaragen in Wohnquartieren. Bei der Platzierung der Parkplätze ist darauf zu achten, dass sich die Abstellanlagen in den Straßenraum einfügen und den Fußverkehr nicht behindern. Die Umnutzung von KFZ-Stellplätzen ist zu prüfen. An Haltestellen des ÖPNV wird zudem die Zahl überdachter Abstellplätze massiv ausgeweitet. An größeren ÖPNV-Haltepunkten werden außerdem Luftpumpen/Reparaturstationen eingerichtet (Beispiel Konstabler Wache). VI. Kampagne für die Frankfurter Fahrrad-Metropole Die Stadt Frankfurt am Main investiert in die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs. Ziel der Kampagne ist es, den Radverkehrsanteil im Stadtgebiet und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen im Straßenverkehr zu erhöhen. Im Rahmen der Kampagne wird insbesondere auf die Gefahren von "Dooring-Unfällen", Abbiegeunfällen und zu geringen Überholabständen hingewiesen. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Der Magistrat wird beauftragt, eine Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" zu bilden, und im Haushaltsentwurf 2020/21 den hierfür erforderlichen Personalkostenmehrbedarf abzubilden. Für die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" werden 18 auf fünf Jahre befristete Stellen geschaffen. Im Rahmen einer Evaluierung der Arbeit der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" nach drei Jahren wird eine Fortsetzung der Projektorganisation sowie die Überführung der Projektstellen in den regulären Stellenplan geprüft. Organisationseinheit Anzahl Stellen Stellenbezeichnung Stellenwert Finanzielle Auswirkungen Amt 36 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 36 1 Tech. Ang. E 10 78.000, 00 € Amt 66 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 66 1 Tech. Ang. E 14 103.000, 00 € Amt 36 10 Betriebs-Ang. E 6 620.000, 00 € Damit die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" noch 2019 ihre Arbeit aufnehmen kann, können die vorgenannten Projektstellen im Rahmen des Dezernatsbudgets des Dezernates VI sofort ausgeschrieben und besetzt werden. VIII. Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln Damit die neue Radinfrastruktur auch genutzt werden kann, verstärkt die Stadt Frankfurt massiv ihre Maßnahmen gegen Falschparker und Falschparkerinnen zum Beispiel durch Abschleppen insb. auf Radwegen. Dazu gehört auch eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei auf Fahrrädern. Um bei Baustellen für eine sichere Fuß- und Radverkehrsführung Sorge zu tragen, stellt der Magistrat sicher, dass Baustellen regelmäßig kontrolliert werden. Im Straßenverkehrsamt wird hierzu eine neue Stelle eingerichtet, an die sich die Bürger und Bürgerinnen auch mit Beschwerden wenden können. IX. Finanzierung einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik Der Magistrat wird beauftragt, folgende Finanzmittel bereitzustellen. Im Haushaltsjahr nicht abgerufene Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt (Ausnahme: Personalkosten) sollen entsprechend der jeweiligen Budgetierungsmerkmale in folgende Haushalte übertragen werden, damit die Gelder trotzdem dem Radverkehr zu Gute kommen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts der Stadt Frankfurt. Ergebnishaushalt: Finanzmittel für Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" (siehe Tabelle) 8 Projektstellen technische Angestellte 751.000 € 10 Projektstellen Verkehrspolizei 620.000 € Ausbildungskosten Hipo - Lehrgang: 2.715 € Ausbildungskosten interne praktische Ausbildung: 4.420 € Gesamt bei 10 MA: 71.350 € (einmalig 2020) Dienstbekleidung Grundausstattung: 2.812 € pro Mitarbeiter Dienstbekleidung Radfahrstaffel: 400 € pro Mitarbeiter Gesamt bei 10 MA: 32.120 € (einmalig 2020) Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit (Amt 36): 200.000 € Erhöhung der Unterhaltungsmittel Straßenbau 2.500.000 € (Provisorische Maßnahmen Radverkehr, Markierungsarbeiten, Roteinfärbungen, etc) Finanzbedarf im Ergebnishaushalt 2020 4.174.470 € 2021 4.071.000 € Investitionshaushalt: Aufstockung der Mittel in 2020 auf 5,5 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Aufstockung der Mittel in 2021 auf 13 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Fahrradabstellanlagen Aufstockung auf 250.000 TSD € und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend den Haushaltsansätzen des Jahres 2021. 2.500.000 € 2020) 10.000.000 € (2021) 100.000 € (2020/21) (bewegliches Vermögen zur Ausstattung der Fahrradstaffel) Anschaffung Dienstrad (einmalig 2020) 2.500 € pro Stück x 10 MA 25.000 € Mobida - Gerät (einmalig 2020) 2.600 € pro Stück x 10 MA 26.000 € Finanzbedarf im Investitionshaushalt 2.651.000 € (2020) 10.100.000 € (2021) In der Summe sollen somit für das Jahr 2020 6.825.470 € (2020) und für das Jahr 2021 und folgende Jahre 14.171.000 € (2021) zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die investiven Mittel sind sowohl für Planungen als auch für bauliche Maßnahmen heranzuziehen. Der Magistrat wird gebeten, zur Refinanzierung der Radverkehrsmaßnahmen entsprechende Förderanträge einzureichen. Die vorgenannten Maßnahmen gehen sehr weit über die bislang avisierten Radverkehrsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main hinaus und erfordern umfassende Planungen und eine Weiterentwicklung des Gesamtnetzes. Eine zügige Entwicklung der Planung und Umsetzung erfordert die Schaffung einer Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt", eine Ausweitung der Anzahl der Beschäftigten und die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, auch um andere Projekte im Verkehrsbereich nicht zu vernachlässigen (z.B. der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Sanierung von Industriestraßen, Grunderneuerungen, die Umsetzung des Lückenschlussprogramms für den Radverkehr, Schöneres Frankfurt, ÖPNV-Beschleunigung). X. Radverkehrskonzeption und Statusberichte Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche vorgenannten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in die bisherige Gesamtkonzeption zu integrieren und diese in Form eines Radverkehrsentwicklungsplans zu verschriftlichen. Die Gesamtkonzeption samt Statusbericht ist der Stadtverordnetenversammlung erstmals im Jahre 2021 vorzulegen. Der Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wird in der Folge alle zwei Jahre fortgeschrieben. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2019, OF 227/15 Antrag vom 03.08.2019, OF 1360/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Anregung vom 16.08.2019, OA 439 Anregung vom 19.08.2019, OA 441 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1401 Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 Antrag vom 03.02.2021, OF 1907/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 Anregung vom 10.09.2021, OA 69 Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 190 Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Antrag vom 24.04.2022, OF 254/9 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2120 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 199 Antrag vom 04.09.2022, OF 315/9 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2714 Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Antrag vom 27.10.2022, OF 369/9 Anregung vom 10.11.2022, OA 276 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3147 Antrag vom 20.11.2022, OF 389/9 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 Bericht des Magistrats vom 10.11.2023, B 430 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Emmerling, Mund, Stammwitz, Siefert, Rinn, Zieran, Tschierschke, Kliehm und zu Löwenstein sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER 12:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und die AfD drei Minuten Redezeit an die BFF übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 13.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird unter Hinweis auf OA 415 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 439 2019 1. Die Vorlage NR 895 dient unter Hinweis auf OA 439 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 227/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 CDU, SPD und GRÜNE gegen 1 CDU, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1401 2019 1. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1360/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, Die PARTEI und U.B. gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 4213, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment