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Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 19.10.2017 Betreff: Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten denkbar? 2. Wenn ja, welcher Platz wäre dafür geeignet? 3. Könnte diese Hundeauslauffläche ein eingezäunter Bereich mit Hundekotbeutelspenderstationen sein? Begründung: Anwohner des Lotte-Specht-Parks äußern ihren Unmut darüber, dass der Park zunehmend von Personen mit freilaufenden Hunden genutzt werde. Dies sei insbesondere deswegen problematisch, da im selben Park ein Bolzplatz und ein Spielplatz sind. Kinder könnten daher dort nicht mehr sicher spielen. Da eine Lösung sowohl für die Familien ohne Hunde als auch für die Hundehalterinnen und Hundehalter gefunden werden sollte, könnte eine abgegrenzte Fläche im Europagarten hilfreich sein. Diese Grünanlage dürfte groß genug sein, um dort eine Fläche weiter entfernt von dem Spielplatz für Hunde nutzbar zu machen. Darüber hinaus stehen je nach ausgewählter Fläche die Häuser weiter entfernt, sodass die Lärmbelästigung geringer wäre. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden ohnehin den Europagarten nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Antrag vom 19.04.2018, OF 600/1 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1 Aktenzeichen: 67 0
Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 525/1 vom 24.02.2018 Betreff: Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191) Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; V 665/17 OBR 1; ST 190/18; ST 191/17 Mit Bezug auf die Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 191, zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche (und der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, zur Kontrolle des Lotte-Specht-Parks) wird der Magistrat gebeten, 1. alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) als Hundeauslauffläche einzurichten bzw. auszuweisen; 2. am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen, da der Lotte-Specht-Park sich inzwischen als Freilauffläche für Hunde etabliert hat; 3. nach Einrichtung der Hundeauslauffläche an der Pariser Straße/Römischer Ring mit geeigneten Mitteln (z. B. temporären Aushängen) am Lotte-Specht-Park auf diese Freilauffläche zu verweisen; 4. zu diesem Zeitpunkt dann auch die mit der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt dazu zu nutzen, die Hundehalterinnen und Hundehalter über diese neu eingerichtete Hundefreilauffläche zu informieren. Im Bereich der geplanten Hundeauslauffläche befinden sich bereits drei Hundekotbeutelspender (an dieser Grünfläche an der Pariser Straße sowie am Abgang zur Straße der Nationen und am gegenüberliegenden Gehweg an der Pariser Straße), sodass diese Auflage des Fachamtes bereits erfüllt ist. Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen. Begründung: Hier zur Erläuterung ein Planausschnitt (Stadtplan der Stadt Frankfurt), der die Lage der geplanten Hundefreilauffläche angibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2385 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1144 Antrag vom 02.03.2019, OF 879/1 Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395
Hundeauslauffläche im Europaviertel attraktiver gestalten und für die Nutzung werben
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1 Betreff: Hundeauslauffläche im Europaviertel attraktiver gestalten und für die Nutzung werben Vorgang: V 665/17 OBR 1; ST 191/18; OM 2879/18 OBR 1; ST 1144/18 Zwischenzeitlich wurde entsprechend der ST191 eine Hundeauslauffläche auf der Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) ausgewiesen, indem ein Schild aufgestellt wurde. Sämtliche weitere, vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen, um den Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park auf diese Fläche "umzuleiten" wurden offensichtlich nicht umgesetzt. Als Folge nehmen die Konflikte zwischen Hunde haltenden Menschen und solchen, die anderen Freizeitaktivitäten im Lotte-Specht-Park nachgehen wollen, zu. Auf Nachfragen weiß kein Hunde haltender Mensch, dass es nur wenige Gehminuten entfernt eine legale Freilauffläche gibt. Der ausgewiesene Bereich weist kaum Aufenthaltsqualität auf. Insbesondere dass zwei breite, parallel verlaufende Fußwege die Fläche zerschneiden, macht wenig Sinn. Eine Möglichkeit, dass die Hunde mit einander spielen, während sich die Menschen bequem (sitzend) unterhalten können, existiert nicht. Dies und die Tatsache, dass nichts getan wurde, um Hundehaltende auf die Fläche hinzuweisen, erklärt wohl, dass die Fläche nicht genutzt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. Den asphaltierten Fußweg zwischen Pariser Straße und Treppe zur Straße der Nationen rückzubauen und als Wiese anzulegen; 2. ein bis zwei Bänke mit Papierkörben an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen; eine Bank sollte nahe des Fußwegs zur Pariser Straße stehen, damit auch zu Fuß Gehende auf der Pariser Straße eine Gelegenheit zum Ausruhen erhalten; 3. auf die legal zu nutzende Hundefreilauffläche hinzuweisen mit Flyern oder Aushängen - z.B. in Geschäften, Restaurants etc. - sowie temporären Schildern an dieser Auslauffläche, am Lotte-Specht-Park sowie auf den Fußwegen entlang des Europagartens. Auch wenn die Hundefreilauffläche auf der Website der Stadt angegeben wird, so kann davon ausgegangen werden, dass Hundehaltende sich eher weniger auf der Website informieren. Realistischer ist, dass sie andere Hundehaltende fragen, wo diese ihre Hunde laufen lassen. Begründung: Es gibt deutlich zu wenig Frei- und Grünflächen für die Bevölkerung des sog. alten Gallus sowie die große Zahl von Menschen, die in die neuen Wohnblöcke im sog. Europaviertel zuhause ist. Die Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen haben deutlich zugenommen, wobei insbesondere die enorm gestiegene Zahl von Hunden ein Problem darstellt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 880/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP und U.B. (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE
Beratung im Ortsbeirat: 4
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