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Reflexion

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Brückenbauwerk Cassellastraße – Nordmainische S-Bahn

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2016, OF 89/11 Betreff: Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die alternative Planung in Form eines Brückenbauwerks anstelle der geplanten und im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Unterführung an der S-Bahnstation Fechenheim an der Cassellastraße einzustellen. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss ist eine Unterführung geplant und vorgestellt worden. Erst beim Anhörungstermin ist zum ersten Mal eine mögliche Überführung erwähnt worden. Die Überführung wird nur sehr geringe Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Ein Anschluss an das bereits hundert Meter entfernte Brückenbauwerk, welches den Anschluss an Fechenheim darstellt ist nicht geplant. Ein Anschluss an das bestehende Brückenbauwerk wäre das einzige tragbare Argument für dieses Brückenbauwerk gewesen. Die 100 m lange überirdische Rampenkonstruktion zum Bahngleis und die beiden 90 m langen Schleifen auf der Nord und Südseite lassen das Bauwerk wie ein verunglückte "Schöpfung" am falschen Ort wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 912 2016 Die Vorlage OF 89/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)

Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 912 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 05.11.2016 Betreff: Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn Der Magistrat wird aufgefordert, die alternative Planung in Form eines Brückenbauwerks anstelle der geplanten und im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Unterführung an der S-Bahn-Station Fechenheim an der Cassellastraße einzustellen. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss ist eine Unterführung geplant und vorgestellt worden. Erst beim Anhörungstermin ist zum ersten Mal eine mögliche Überführung erwähnt worden. Die Überführung wird nur sehr geringe Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Ein Anschluss an das bereits hundert Meter entfernte Brückenbauwerk, welches den Anschluss an Fechenheim darstellt, ist nicht geplant. Ein Anschluss an das bestehende Brückenbauwerk wäre das einzig tragbare Argument für dieses Brückenbauwerk gewesen. Die 100 Meter lange überirdische Rampenkonstruktion zum Bahngleis und die beiden 90 Meter langen Schleifen auf der Nord- und Südseite lassen das Bauwerk wie ein verunglückte "Schöpfung" am falschen Ort wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1825 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 978 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 6

Beratung im Ortsbeirat: 4