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Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 entstanden aus Vorlage: OF 154/3 vom 03.10.2021 Betreff: Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu berichten: 1. Gibt es eine Übersicht erforderlicher Baumaßnahmen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3? 2. Welche Baumaßnahmen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk sind derzeit in der Ausschreibung bzw. konkreten Planung für das kommende Jahr? 3. Welche Baumaßnahmen sind in den nächsten drei Jahren geplant? 4. Welche dieser Baumaßnahmen machen eine Komplett- oder Teil auslagerung der Einrichtung erforderlich? Begründung: Die Problematik der Auslagerung von Einrichtungen in einer Bauphase hat den Ortsbeirat 3 schon häufig beschäftigt, und meist kommt das Thema erst dann in das Gremium, wenn zwischen Eltern, Einrichtung und Stadtschulamt schon viel Porzellan zerschlagen ist. Im Rahmen einer langfristigen Planung auch finanzieller Bedarfe liegen die Informationen über künftige Baumaßnahmen dem Stadtschulamt sicherlich vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Betreff: Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3 1. Gibt es eine Übersicht erforderlicher Baumaßnahmen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3? Die Baumaßnahmen in den einzelnen Einrichtungen umfassen sehr unterschiedliche Gewerke. Kurz- bis mittelfristig besteht ein priorisierter Bedarf an Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei folgenden Einrichtungen: - Kinderzentrum Schwarzburgstraße - Kinderzentrum Rendelerstraße - Kinderzentrum Martin-Luther-Straße - Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße - Kinderzentrum Gellerstraße 2. Welche Baumaßnahmen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk sind derzeit in der Ausschreibung bzw. konkreten Planung für das kommende Jahr? Insgesamt werden derzeit 2 umfangreiche Baumaßnahmen bzw. Auslagerungen im Ortsbezirk 3 für 2022/2023 umgesetzt (Kinderzentrum Schwarzburgstraße und Kinderzentrum Rendelerstraße). Beide Einrichtungen werden hintereinander in der Pavillonanlage im Günthersburgpark ausgelagert. Die technische Sanierung des Kinderzentrum Schwarzburgstraße ist bis Sommer 2022 vorgesehen. Die Ausschreibungen für die Sanierung des Kinderzentrums Rendelerstraße sind teilweise abgeschlossen. Das Kinderzentrum Rendelerstraße wird im Sommer 2022 zur Auslagerung in die bestehende Pavillonanlage im Günthersburgpark ziehen. Die Sanierung wird voraussichtlich 1 Jahr dauern. Darüber hinaus steht eine Erneuerung der kleinen Außenanlagen im Kinderzentrum Martin-Luther-Straße an, die sich in einer Schule befindet. Die Arbeiten erfolgen ohne eine Auslagerung des Kinderzentrums. Die Maßnahme soll im Juni 2022 starten. Weitere kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen sind für die restlichen Kinderzentren (Hartmann-Ibach-Straße; Gellertstraße) in 2022 geplant. Auch dort sind keine weiteren Auslagerungen oder Einschränkungen des Betriebes in 2022 erforderlich. 3. Welche Baumaßnahmen sind in den nächsten drei Jahren geplant? Mittelfristig sollen darüber hinaus umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in den Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße erfolgen. Das Kinderzentrum Gellertstraße muss ebenfalls technisch saniert werden, daneben sind die Sanitäranlagen zu erneuern. Vom Vermieter wird aktuell eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer Auslagerungsmöglichkeit für das Kinderzentrum Gellertstraße erstellt. Sobald es eine Lösung gibt, kann die Planung der Sanierung erfolgen. Das Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße soll mittelfristig gesamtsaniert werden und nach Möglichkeit soll eine identifizierte Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Gellertstraße auch für das Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße weitergenutzt werden. 4. Welche dieser Baumaßnahmen machen eine Komplett- oder Teilauslagerung der Einrichtung erforderlich? Siehe bitte oben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265
Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 895/3 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Vorgang: V 265/21 OBR 3; ST 2215/22 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, sind die in der ST 2215 aus 2022 erwähnten Maßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile abgeschlossen? a) Gibt es für die Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße mittlerweile einen Sanierungsplan und eine für die Komplettsanierung erforderliche Auslagerungsmöglichkeit? b) Sind neue Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen dazu gekommen? Wenn ja, welche? c) Wie erfolgt die Überwachung der städtischen Gebäude der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Blick auf erforderliche Sanierungen, Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen? Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kinderbetreuungseinrichtung Rote Eule eine jahrzehntelanger Sanierungsstau entstanden ist und die Rote Eule nicht auf der Liste der o.g. Stellungnahmen aus 2022 erscheint, veranlasst den Ortsbeirat hierzu eine Anfrage zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 895/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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